Betreff
Bebauungsplan Nr. 16 der Gemeinde Nieblum für das Gebiet beiderseits Guatingwai zwischen Rundföhrstraße und Deelswai im Ortsteil Goting a) Aufstellungsbeschluss b) Festlegung der Planungsziele
Vorlage
Nieb/000045
Art
Beschlussvorlage Nieblum
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussempfehlung:

Zu a) Aufstellungsbeschluss

 

1.    Für  das Gebiet beiderseits Guatingwai zwischen Rundföhrstraße und Deelswai im Ortsteil Goting wird der Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan gefasst.

 

Zu b) Festlegung der Planungsziele

 

2.    Für die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans werden die folgenden Planungsziele festgelegt:

 

2.1.  Steuerung der wohnbaulichen Entwicklung im Ortsteil Goting unter Berücksichtigung des zukünftigen Entwicklungsrahmens der Gemeinde Nieblum gemäß Entwurf des Landesentwicklungsplans

2.2.  Vermeidung von ungesteuerter baulicher Verdichtung im Bestand

2.3.  Regelung der Nachnutzung bestehender landwirtschaftlicher Betriebe

 

3.    Mit der Ausarbeitung der Planungsunterlagen wird das Bau- und Planungsamt des Amtes Föhr-Amrum beauftragt.

 

4.    Die öffentliche Unterrichtung und Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung soll im Rahmen einer öffentlichen Anhörung der Bürgerinnen und Bürger erfolgen (gemäß § 3 Abs. 1 BauGB).

 

Dieser Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (gem. § 2 Abs. 1 BauGB).

 

Sachdarstellung mit Begründung:

Die Gemeinde Nieblum beabsichtigt, die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 16  für das Gebiet beiderseits Guatingwai zwischen Rundföhrstraße und Deelswai im Ortsteil Goting zwecks Steuerung der baulichen Entwicklung dieses Ortsteils einzuleiten.