Betreff
Bebauungsplan Nr. 33 der Stadt Wyk auf Föhr für das Gebiet begrenzt im Osten vom Fasanenweg, im Süden von der Gmelinstraße und der Straße "Am Charlottenheim", im Westen von einer Bautiefe westlich des Drosselsteiges und des Amselweges sowie von derStrandstraße und im Norden vom städtischen Grünstreifen hier: a) Behandlung der eingegangenen Anregungen und Bedenken b) Satzungsbeschluss
Vorlage
Stadt/001387/5
Art
Beschlussvorlage Stadt Wyk

Beschlussempfehlung:

 

 

zu a)  Behandlung der eingegangenen Anregungen

 

1.      Die betroffenen Bürgerinnen und Bürger und die berührten Träger öffentlichen Belange sind erneut beteiligt worden. Es sind Anregungen, Bedenken und Hinweise von Trägern öffentlicher Belange vorgetragen worden, die in der Anlage zur Vorlage dargestellt sind. Von Privatpersonen sind während der öffentlichen Auslegung keine Eingaben gemacht worden. Die im Rahmen der erneuten Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der erneuten öffentlichen Auslegung vorgebrachten Stellungnahmen werden gemäß Anlage zur Vorlage berücksichtigt, teilweise berücksichtigt bzw. nicht berücksichtigt.

Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen Träger öffentlicher Belange, die Anregungen, Bedenken und Hinweise vorgetragen haben, von diesem Beratungsergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
Da sich aus der Behandlung der Stellungnahmen keine grundlegenden Änderungen der Planinhalte, sondern nur redaktionelle Klarstellungen ergeben, kann der Satzungsbeschluss gefasst werden.

 

zu b)  Satzungsbeschluss

 

2.  Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 92 der Landesbauordnung beschließt die Stadtvertretung der Stadt Wyk auf Föhr den Bebauungsplan Nr. 33 der Stadt Wyk auf Föhr für das Gebiet begrenzt im Osten vom Fasanenweg, im Süden von der Gmelinstraße und der Straße „Am Charlottenheim“, im Westen von einer Bautiefe westlich des Drosselsteiges und des Amselweges sowie von der Strandstraße und im Norden vom städtischen Grünstreifen, bestehend aus der Planzeichnung     (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.

 

3.      Die Begründung wird gebilligt.

4.      Der Beschluss des Bebauungsplanes Nr. 33 durch die Stadtvertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

 

 

Sachdarstellung mit Begründung:

 

 

Zu a) Behandlung der eingegangenen Anregungen und Bedenken

 

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 33 hat erneut öffentlich ausgelegen und die Träger öffentlicher Belange sind erneut beteiligt worden. Aus den abgegebenen Eingaben und Stellungnahmen ergaben sich bis kurz vor der Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses am 03.03.2004 keine Gesichtspunkte, die weitere Änderungen am Planentwurf erforderlich machten. Ein Tag vor dem Ausschusstermin ist jedoch noch eine Stellungnahme eines Trägers öffentlicher Belange eingegangen. Am Tag der Ausschusssitzung selbst fand ein Gespräch mit einem weiteren Träger öffentlicher Belange, der unteren Forstbehörde, statt zur begrifflichen Klärung der Festsetzung der Grünzüge.

 

Inhaltlich sind diese Sachverhalte mit der Stellungnahme der Stadt in der Anlage zu dieser Vorlage dargestellt.

 

 

Zu b) Satzungsbeschluss

 

Es ergeben sich durch die unter a) beschriebenen Sachverhalte Änderungen bzw. Ergänzungen an den Planunterlagen (Planzeichnung, Text, Begründung), die jedoch nur den Charakter von redaktionellen Klärungen haben, so dass keine erneute Auslegung bzw. kein erneutes Beteiligungsverfahren der Träger öffentlicher Belange erforderlich wird.

 

Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss hat daher die o. a. Ergänzungen zu den Planunterlagen sowie den Satzungsbeschluss empfohlen.