Betreff
1. Änderung des Bebaungsplanes Nr. 41 der Stadt Wyk auf Föhr für das Gebiet zwischen den Straßen Haidweg, Strandstraße, Lerchenweg und Fehrstieg als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB hier: a) Behandlungder eingegangenen Anregungen und Bedenken b) Satzungsbeschlusss
Vorlage
Stadt/001762/2
Art
Beschlussvorlage Stadt Wyk
Referenzvorlage

Beschlussempfehlung:

 

 

Zu a) Behandlung der eingegangenen Anregungen

 

1.    Im Rahmen der öffentlichen Auslegung vom 28. April 2010 bis zum 31. Mai 2010 sind keine Anregungen vorn Privatpersonen vorgebracht worden.

 

2.    Im Verlauf der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach §§ 3 (2) und 4 BauGB ist nur von Seiten des Kreisbauamtes eine Anregung zum Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 41 eingegangen, wonach der Flächennutzungsplan im Wege der Berichtigung an diese Bebauungsplanänderung anzupassen ist. Diese Anregung wird berücksichtigt und die Begründung sinngemäß geändert.

Weitere Änderungen am bisherigen Planentwurf sind nicht erforderlich. Die Amtsdirektorin wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.



 

Zu b) Satzungsbeschluss

3.    Auf Grund des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 84 der Landesbauordnung be-schließt die Stadtvertretung der Stadt Wyk auf Föhr die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 41 der Stadt Wyk auf Föhr für das Gebiet zwischen den Straßen Haidweg, Strandstraße, Lerchenweg und Fehrstieg, bestehend aus dem Übersichtsplan und dem Text (Teil B), als Satzung.

 

4.    Die Begründung dazu wird gebilligt.

 

5.    Der Beschluss der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 41 durch die Stadtvertretung ist nach § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzu-geben, wo die Planänderung mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Dienststunden von allen Interessierten eingesehen werden kann und über den Inhalt Auskunft zu erhalten ist.

 

 

 

 

 

 

 

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Entwurfs zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 41 sind keine Eingaben von Privatpersonen eingebracht worden. Bei der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange ist nur vom Kreisbauamt darauf hingewiesen worden, dass entgegen den Ausführungen unter Punkt 6 der Begründung der Flächennutzungsplan im Wege der Berichtigung anzupassen ist (siehe § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB). Weitere inhaltlich bedeutsame Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belang sind nicht eingegangen.

Entsprechend der Stellungnahme des Kreisbauamtes wird der Flächennutzungsplan im Wege der Berichtung angepasst. Die entsprechende Passage in der Begründung wird geändert.

 

Da sich aus den oben genannten Verfahrensschritten keine inhaltlichen Änderungen am bisherigen Entwurf für diese Bebauungsplanänderung ergeben, die ein erneutes Auslegungsverfahren erforderlich machen, kann der Satzungsbeschluss für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 41 erfolgen.