Beschlussempfehlung:
Zu a) Behandlung der eingegangenen Eingaben und Stellungnahmen
1.
Während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs
der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 25 und der Beteiligung der Träger
öffentlicher Belange sind nur von Privatpersonen inhaltliche Eingaben
vorgebracht worden. Diese inhaltlichen Punkte werden gemäß der Stellungnahme in
der Anlage zur Vorlage abgewogen und teilweise berücksichtigt bzw. nicht
berücksichtigt.
Die Amtsdirektorin wird beauftragt, diejenigen, die Eingaben vorgetragen haben,
von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
Zu b) Satzungsbeschluss
2.
Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB)
sowie nach § 84 der Landesbauordnung (LBO) beschließt die Stadtvertretung der
Stadt Wyk auf Föhr die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 25 der Stadt Wyk auf
Föhr für das Gebiet der öffentlichen Grünfläche südlich des öffentlichen
Parkplatzes und des Wellenbades von der Lüttmarschhalle bis zum Deich,
bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.
3.
Die Begründung wird gebilligt.
4. Die Amtsdirektorin wird beauftragt, den Beschluss der Stadtvertretung über die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 25 gemäß § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo die Planänderung mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Sachdarstellung mit Begründung:
Zu a) Behandlung der im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen und Bedenken
Nach dem Entwurfs- und Auslegungsbeschluss der Stadtvertretung vom 25.03.2010 sind eine Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sowie eine öffentliche Auslegung durchgeführt worden. Im Verlauf dieser Verfahrensschritte sind von den beteiligten Behörden keine inhaltlichen Stellungnahmen abgegeben worden. Vorn Privatpersonen sind Eingaben gemacht worden, die in der Anlage zur Vorlage dargestellt sind.
Zu den vorgebrachten Sachverhalten ist seitens der Verwaltung eine Stellungnahme erarbeitet worden, die ebenfalls in der Anlage dargestellt ist. Demnach ist die Textfestsetzung zur Betriebszeitenregelung noch redaktionell überarbeit worden. Die weiteren vorgebrachten Punkte werden wie in der Anlage zur Vorlage dargestellt nicht berücksichtigt.
Zu b) Satzungsbeschluss
Da durch die unter a) beschriebene Abwägung keine Änderungen an den Planunterlagen erforderlich werden, welche die Grundzüge der Planung berühren, kann daher der Satzungsbeschluss gefasst werden.