Betreff
3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 25 der Stadt Wyk auf Föhr für das Gebiet der öffentl . Grünfläche südl. des öffentl. Parkplatzes und des Wellenbades von der Lüttmarschhalle bis zum Deich hier: a) Behandlung der im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen und Bedenken b) Satzungsbeschluss
Vorlage
Stadt/001469/6
Art
Beschlussvorlage Stadt Wyk
Referenzvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

 

Beschlussempfehlung:

 

Zu a) Behandlung der eingegangenen Eingaben und Stellungnahmen

 

1.    Während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 25 und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sind nur von Privatpersonen inhaltliche Eingaben vorgebracht worden. Diese inhaltlichen Punkte werden gemäß der Stellungnahme in der Anlage zur Vorlage abgewogen und teilweise berücksichtigt bzw. nicht berücksichtigt.

Die Amtsdirektorin wird beauftragt, diejenigen, die Eingaben vorgetragen haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

 

Zu b) Satzungsbeschluss

 

2.      Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) sowie nach § 84 der Landesbauordnung (LBO) beschließt die Stadtvertretung der Stadt Wyk auf Föhr die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 25 der Stadt Wyk auf Föhr für das Gebiet der öffentlichen Grünfläche südlich des öffentlichen Parkplatzes und des Wellenbades von der Lüttmarschhalle bis zum Deich, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.

3.      Die Begründung wird gebilligt.

4.      Die Amtsdirektorin wird beauftragt, den Beschluss der Stadtvertretung über die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 25 gemäß § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo die Planänderung mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Zu a) Behandlung der im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen und Bedenken

 

Nach dem Entwurfs- und Auslegungsbeschluss der Stadtvertretung vom 25.03.2010 sind eine Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sowie eine öffentliche Auslegung durchgeführt worden. Im Verlauf dieser Verfahrensschritte sind von den beteiligten Behörden keine inhaltlichen Stellungnahmen abgegeben worden. Vorn Privatpersonen sind Eingaben gemacht worden, die in der Anlage zur Vorlage dargestellt sind.

 

Zu den vorgebrachten Sachverhalten ist seitens der Verwaltung eine Stellungnahme erarbeitet worden, die ebenfalls in der Anlage dargestellt ist. Demnach ist die Textfestsetzung zur Betriebszeitenregelung noch redaktionell überarbeit worden. Die weiteren vorgebrachten Punkte werden wie in der Anlage zur Vorlage dargestellt nicht berücksichtigt.

 

 

Zu b) Satzungsbeschluss

 

Da durch die unter a) beschriebene Abwägung keine Änderungen an den Planunterlagen erforderlich werden, welche die Grundzüge der Planung berühren, kann daher der Satzungsbeschluss gefasst werden.