Betreff
Bebauungsplan Nr. 1 der Gemeinde Witsum a) Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Vorlage
Wit/000012/1
Art
Beschlussvorlage Witsum
Referenzvorlage

Beschlussempfehlung:

 

1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 1 der Gemeinde Witsum für das Gebiet des Dorfkerns, umgrenzt durch die Dorfstraße und die Traumstraße, sowie des Bereichs nördlich der Traumstraße und östlich des Ellenbogenwegs in einer Tiefe von ca. 60 m ab dem Ellenbogenweg und ca. 90 m ab der Traumstraße und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.

 

2. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen.

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Aufgrund des Aufstellungsbeschlusses der Gemeindeversammlung vom 20.01.2009 wurde ein Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 1 der Gemeinde Witsum erarbeitet, welcher die zum gleichen Zeitpunkt festgelegten Planungsziele umsetzte.

Die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB sowie die Planungsanzeige gemäß § 16 Abs. 1 Landesplanungsgesetz wurde mit Schreiben vom 19.02.2010 durchgeführt, die Anhörung der Bürgerinnen und Bürger im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB fand am 04.02.2010 statt.

Im Rahmen der o.g. Verfahrensschritte sind Stellungnahmen eingegangen, die bei der Erarbeitung des vorliegenden Entwurfs des Bebauungsplans berücksichtigt wurden.