Betreff
Bebauungsplan Nr. 26b der Stadt Wyk auf Föhr für das Gebiet zwischen Badestraße, Boldixumer Straße und St. Nicolai-Straße, insbesondere für den Bereich um das EDEKA-Knudtsen Kaufhaus, den Elektrofachmarkt b+t, das medizinische Gesundheitszentrum sowie die Grundstücke Knudtsenweg 1a und Badestraße 4 hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Vorlage
Stadt/001436
Art
Beschlussvorlage Stadt Wyk

Beschlussempfehlung:

 

  1. Der Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 26b der Stadt Wyk auf Föhr für das Gebiet zwischen Badestraße, Boldixumer Straße und St. Nicolai-Straße, insbesondere für den Bereich um das EDEKA-Knudtsen Kaufhaus, den Elektrofachmarkt b&t, das medizinischen Gesundheitszentrum sowie die Grundstücke Knudtsenweg 1a und Badestraße 4 sowie der Entwurf der Begründung dazu werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.

  2. Die Entwürfe des Bebauungsplanes und der Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen, die Träger öffentlicher Belange sind zu beteiligen und über die Auslegung zu informieren.

Sachdarstellung mit Begründung:

 

In der Sitzung der Stadtvertretung am 13.02.2003 ist das Planverfahren für den Bebauungsplan Nr. 26 auf Grund erkennbarer zeitlicher Verzögerungen in die Bereiche Nr. 26a und Nr. 26b aufgeteilt worden. Dabei betrifft der Bereich Nr. 26b das Gelände um das EDEKA-Knudtsen Kaufhaus und die nähere Umgebung. Das Planverfahren für das verbliebene restliche Bebauungsplangebiet Nr. 26a ist zwischenzeitlich abgewickelt worden, so dass der Bebauungsplan Nr. 26a in wenigen Wochen rechtskräftig sein wird.

 

Für das Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 26b hat es zwischenzeitlich verschiedene Planungsvorschläge gegeben, die vor dem Hintergrund einer unterschiedlichen Beteiligungsbereitschaft der jeweiligen Eigentümer in den zuständigen Gremien erörtert worden sind. Zuletzt hat der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss in der Sitzung am 03.03.2004 zwei Planungsvarianten beraten, ohne dazu eine Empfehlung abzugeben. Gleichwohl ist empfohlen worden eine Verkaufsflächenbeschränkung auf 300 m² je Gebäude für den Mischgebietsbereich auszuweisen.

 

Nun wird seitens des städtischen Bauamtes die Planungsvariante, die im Hinblick auf den südlichen angrenzenden Bereich des Bebauungsplanes Nr. 26a eine kleinteiligere Bebauung am Südrand des Plangebietes vorsieht, unter Einbeziehung der oben genannten Verkaufsflächenbeschränkung als Vorentwurf vorgelegt.

Nach der Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger wäre dazu der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zu fassen.