Betreff
2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 6 der Gemeinde Borgsum hier: Durchführung im vereinfachten Verfahren gemäß §13 BauGB
Vorlage
Borg/000021
Art
Beschlussvorlage Borgsum

Beschlussempfehlung:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Borgsum beschließt, dass die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 6 im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB durchgeführt werden soll.

Sachdarstellung mit Begründung:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Borgsum hat in der Sitzung am 07.12.2005 beschlossen, die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 6 für den Bereich Ecke Boowen Taarep und Malnstich aufzustellen.

 

Im Laufe des Verfahrens hat sich herausgestellt, dass diese Änderung im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB durchgeführt werden soll. Es kann daher gemäß § 13 Abs. 2 BauGB auf eine frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und auf eine frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB verzichtet werden. Darüber hinaus kann von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen werden.