Beschlussempfehlung:
Zu a) Aufstellungsbeschluss
1. Für das Gebiet des historischen Ortskerns - südöstlich der Straße „An de Marsch“, nordöstlich der Straße „Dörpsend“ sowie beiderseits „Dörpstraat“ und „Buurnstraat“ - wird der Aufstellungsbeschluss für eine Erhaltungssatzung gemäß § 172 BauGB gefasst.
Zu b) Festlegung der Planungsziele
2. Für die Aufstellung der Erhaltungssatzung werden die folgenden Planungsziele festgelegt:
2.1. Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebiets auf Grund seiner städtebaulichen Gestalt
2.2. Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung
3. Mit der Ausarbeitung der Planungsunterlagen wird das Bau- und Planungsamt des Amtes Föhr-Amrum beauftragt.
Dieser Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (gem. § 172 Abs. 2 BauGB).
Sachdarstellung mit Begründung:
Die Gemeinde Midlum beabsichtigt, die Aufstellung einer Erhaltungssatzung gemäß § 172 BauGB für das Gebiet des historischen Ortskerns - südöstlich der Straße „An de Marsch“, nordöstlich der Straße „Dörpsend“ sowie beiderseits „Dörpstraat“ und „Buurnstraat“ - einzuleiten.