Betreff
Ausschreibung Gasverträge
Vorlage
Amt/000111
Art
Beschlussvorlage Amt

Beschlussempfehlung:

 

Das Amt Föhr-Amrum erklärt gegenüber der GeKom, dass es das Angebot der GeKom an der Bündelausschreibung Gas SH zu den angegebenen Konditionen teilzunehmen, annimmt.

 

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Die zwischen  der e.on Hanse und dem Amt sowie den Gemeinden geschlossenen Gasverträge wurden einseitig von der e.on gekündigt.

 

Der bisher geltende Tarif „KlassikGas“ wird von der e.on nicht weitergeführt; er wird ersetzt durch den Tarif „IdealGas“, der den Kunden nur bedingt Vorteile bietet.

 

Die Wettbewerbs- und Marktsituation ist in der Zwischenzeit auch bei der Gaslieferung so, dass bei Ausschreibungen mit annehmbaren Angeboten gerechnet werden kann.

 

Es liegt ein Angebot der GeKom (Gesellschaft für Kommunalberatung und Kommunalentwicklung mbH) für die Bündelausschreibung Gas SH für Abnahmestellen von Kommunen, Verbänden oder kommunalen Einrichtungen, mit Lieferbeginn 01.01.2011 vor (Anlage).

 

Die Vergabe soll mindestens bis zum 31.12.2013 erfolgen. Bis zur Vergabeentscheidung soll aber offen bleiben, ob nicht die Vergabe auch darüber hinaus (maximal bis zum 31.12.2015) erfolgen kann, wenn sich bei der Ausschreibung zeigt, dass eine längere Bindung vorteilhaft wäre.

 

Die Gaslieferaufträge werden im offenen Verfahren nach den Vorgaben  des Vergaberechts europaweit ausgeschrieben, die GeKom führt das Vergabeverfahren stellvertretend für die Teilnehmer durch.

 

Zuschlag erhält das günstigste Angebot.

 

Für jeden Teilnehmer wird daraufhin ein individueller Gasliefervertrag mit dem erfolgreichen Bieter ausgefertigt und dem Auftraggeber zu Unterzeichnung vorgelegt.

 

Es besteht die Absicht, die Konzessionsabgabe nicht mit in die Bewertung der Angebote einzubeziehen, um zu verhindern, dass günstigere Angebote nur deshalb möglich sind, weil eine bestimmte Konzessionsabgabengestaltung gewählt wird.

 

Für jedes Los wird ein Preismodell vorgegeben, das auch die jeweilige Benutzungsstruktur berücksichtigt. Dadurch wird gewährleistet, dass sich der Gaspreis individuell für jeden Teilnehmer entsprechend der Benutzungsstruktur an den Abnahmestellen ergibt.