Beschlussempfehlung:
Zu a)
Aufstellungsbeschluss
1. Für das Gebiet der Stadt Wyk auf Föhr zwischen Sandwall und dem Strand ausgehend von der Höhe Schachbrett bzw. Feldstraße nach Süden in Richtung Rebbelstieg bis zum Hamburger Kinder-JugendKurHhaus wird der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 10 der Stadt Wyk auf Föhr gefasst. Das Verfahren wird im Wege des vereinfachten Verfahrens gemäß § 13 BauGB durchgeführt.
Zu b) Festlegung der Planungsziele
2. Für
die Planung wird als Planungsziel festgelegt die Festsetzung von
Ausnutzungsgrößen unter Berücksichtigung
des Bestandes und der Ansprüche nach § 34 BauGB. Dabei soll aus Sicht des
Ortsbildes die Großmaßstäblichkeit der vorhandenen Gebäude sich nicht weiter
vergrößern.
3. Mit
der Ausarbeitung der Planunterlagen wird das Bau- und Planungsamt des Amtes
Föhr-Amrum beauftragt.
4. Von
der öffentlichen Unterrichtung und Erörterung über die allgemeinen Ziele und
Zwecke der Planung wird nach § 13 BauGB abgesehen.
5. Dieser Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (gem. § 2 Abs. 1 BauGB).
Sachdarstellung mit Begründung:
In dem bebauten Teilabschnitt zwischen Sandwall und dem Strand ausgehend von der Höhe Schachbrett bzw. Feldstraße nach Süden in Richtung Rebbelstieg bis zum Hamburger Kinder- JugendKurHaus befindet sich eine großmaßstäbliche Bebauung, deren Anfänge auf einen früheren Bebauungsplan Nr. 10 zurückgehen. Nach Fertigstellung der Mehrzahl der Gebäude wurde der Bebauungsplan als sogenannter „Nummernplan“ im Zuge eines Rechtsstreites für ungültig erklärt. Seitdem besteht in diesem Bereich eine planungsrechtliche Situation nach § 34 BauGB.
Vor diesem Hintergrund sind in der Vergangenheit verschiedene Bauvorhaben beurteilt und auch genehmigt worden. Dabei ging es häufig auch um eine teilweise Erhöhung der baulichen Ausnutzung, die auf der Grundslage des § 34 BauGB nicht abzulehnen war. Vor dem Hintergrund aktueller Anträge, die wiederum eine bauliche Erweiterung von bestehenden Beherbergungsbetrieben insbesondere im Erdgeschossbereich zum Ziel hatten, ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes empfohlen worden. Ziel dieses Bebauungsplanes soll sein, die Ausnutzungsverhältnisse in diesem Bereich zu regeln, um keine baulichen Entwicklung nach § 34 BauGB zulassen zu müssen, die nicht im Sinne der städtebaulichen Zielvorstellungen der Stadt Wyk auf Föhr sind.