Betreff
Bebauungsplan Nr. 1 der Gemeinde Witsum hier: a) Behandlung der eingegangenen Anregungen b) Beschluss städtebauliches Konzept c) Satzungsbeschluss Geltungsbereich Teil 1 d) Weiteres Vorgehen Geltungsbereich Teil 2
Vorlage
Wit/000022
Art
Beschlussvorlage Witsum
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussempfehlung:

 

Zu a) Behandlung der eingegangenen Anregungen

 

1.  Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 1 abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindeversammlung geprüft. Die Stellungnahmen werden gemäß Anlage zur Vorlage berücksichtigt / teilweise berücksichtigt / nicht berücksichtigt.

 

Das Bau- und Planungsamt des Amtes Föhr-Amrum wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

Zu b) Beschluss städtebauliches Konzept

 

2. Die Gemeindeversammlung beschließt den gesamten Bebauungsplan Nr. 1 (Planzeichnung - Teil A, Geltungsbereiche Teil 1 und 2 sowie Text - Teil B) hiermit als städtebauliches Konzept für die Entwicklung der Gemeinde Witsum.

 

Zu c) Satzungsbeschluss Geltungsbereich Teil 1

 

3. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches beschließt die Gemeindeversammlung den Geltungsbereich Teil 1 (Gebiet des Dorfkerns, umgrenzt durch die Dorfstraße und die Traumstraße) des Bebauungsplans Nr. 1 für das Gebiet des Dorfkerns, umgrenzt durch die Dorfstraße und die Traumstraße, sowie des Bereiches nördlich der Traumstraße und östlich des Ellenbogenwegs in einer Tiefe von ca. 60 m ab dem Ellenbogenweg und ca. 90 m ab der Traumstraße, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung.

 

4. Die Begründung wird gebilligt.

 

5. Der Beschluss des Geltungsbereichs Teil 1 des Bebauungsplans durch die Gemeindeversammlung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

Zu d) Weiteres Vorgehen Geltungsbereich Teil 2

 

6. Der Satzungsbeschluss für den Geltungsbereich Teil 2 (Gebiet nördlich der Traumstraße und östlich des Ellenbogenwegs) wird noch nicht gefasst. Dies geschieht nach einem weiteren Beschluss der Gemeindeversammlung mit deutlichem zeitlichen Versatz, um den Vorgaben der Landesplanung zur zeitlichen Streckung der Planumsetzung zu entsprechen.

 

 

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Die Gemeinde Witsum hat am 22.06.2010 den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 1 mit Begründung beschlossen und zur Auslegung bestimmt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden am 14.07.2010 zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.

 

Im Rahmen der Auslegung vom 16.07.2010 bis zum 20.08.2010 und der Trägerbeteiligung wurden Anregungen und Hinweise vorgebracht, welche gemäß Anlage zur Vorlage berücksichtigt / teilweise berücksichtigt / nicht berücksichtigt wurden.