Beschlussempfehlung:
Zu a)
Behandlung der eingegangenen Eingaben und Stellungnahmen
1. Die im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange eingegangenen Eingaben und Stellungnahmen werden gemäß der Anlage zur Vorlage berücksichtigt, teilweise berücksichtigt oder auch nicht berücksichtigt.
2. Die Amtsdirektorin wird beauftragt, die Träger öffentlicher Belange sowie die Privatpersonen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
Zu b) Entwurfs und Auslegungsbeschluss
- Der
Entwurf der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Nieblum für
das Gebiet nördlich des Strandes bis zu einer Tiefe von ca. 250 m,
westlich des Bredland-Baugebietes und östlich der Wegeverbindung vom
Grevelingstieg bis zum Strand (Gelände "Waalem", ehemals
"Knorrbremse") sowie die Begründung werden gemäß vorliegendem
Abwägungsvorschlag geändert.
- Der
geänderte Entwurf der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde
Nieblum für das Gebiet nördlich des Strandes bis zu einer Tiefe von ca.
250 m, westlich des Bredland-Baugebietes und östlich der Wegeverbindung
vom Grevelingstieg bis zum Strand (Gelände "Waalem", ehemals
"Knorrbremse") sowie der geänderte Entwurf der Begründung dazu
werden in der jeweils vorliegenden Fassung gebilligt.
- Die Entwürfe der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes und der Begründung sowie die wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen sind nach § 3 Abs. 2 BauGB erneut öffentlich auszulegen. Die Träger öffentlicher Belange sind nach § 4 Abs. 2 BauGB erneut zu beteiligen und über die 2. öffentliche Auslegung zu informieren.
Sachdarstellung mit Begründung
zu a) Behandlung der eingegangenen Anregungen und
Bedenken
Der Entwurf der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Nieblum hat öffentlich ausgelegen, die Träger öffentlicher Belange sind beteiligt worden. Von den Trägern öffentlicher Belange sind Stellungnahmen eingegangen, die in der Anlage zu dieser Vorlage dargestellt sind.
Die Prüfung dieser Stellungnahmen hat ergeben, dass Änderungen am Entwurf erforderlich sind, um die Belange von Trägern öffentlicher Belange, insbesondere der Forstbehörde Nord, sachgerecht zu berücksichtigen. Der Abwägungsvorschlag ist als Anlage zur Vorlage beigefügt.
zu b) erneuter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Durch die Berücksichtigung einiger Stellungnahmen sind Änderungen am Entwurf erforderlich. Dies betrifft insbesondere die Festsetzung der mit der Forstbehörde Nord abgestimmten Grünflächen.
Aufgrund der erforderlichen Änderungen wurde der Entwurf überarbeitet. Dieser Entwurf soll nunmehr erneut öffentlich ausgelegt werden.