Betreff
3. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe
Vorlage
Stadt/001834
Art
Beschlussvorlage Stadt Wyk

Beschlussempfehlung:

1.    Die vorliegende Ergebnisrechnung 2007-2009 zur Aufwandskalkulation der Fremdenverkehrsabgabe wird zur Kenntnis genommen. Das Beschlussorgan macht sich die in der Kalkulation genannten Zahlen zueigen.

2.    Die vorliegende 3. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe in der Stadt Wyk auf Föhr wird beschlossen.

Sachdarstellung mit Begründung:

Die Ergebnisrechnung zur Aufwandskalkulation der Fremdenverkehrsabgabe für die Jahre 2007 bis 2009 ist fertiggestellt. Zugleich wurde eine aktuelle Vorauskalkulation für die Zeit ab 2011 erstellt.

Durch die Neuorganisation und Neuausrichtung der an der öffentlichen Tourismusförderung beteiligten Institutionen und der damit im Zusammenhang stehenden Aufgaben ist es ab dem 1. Januar 2007 zu bedeutenden Veränderungen gekommen, die auch Auswirkungen auf die Kalkulation der Tourismusabgaben haben. Es ist deshalb erforderlich geworden, die Anteile der Finanzierungsquellen, die zur Kostendeckung der öffentlichen Tourismusaufwendungen dienen, den aktuellen Ergebnissen anzupassen.

Zur Vermeidung einer unverhältnismäßigen Anhebung des Abgabensatzes ist im anliegenden Entwurf der 3. Nachtragssatzung vorgesehen, über die Fremdenverkehrsabgabe lediglich einen Anteil von 7% der Aufwendungen für die sogenannten „übrigen Einrichtungen“ und 70% der Webeaufwendungen zu finanzieren (§ 1 der Satzung). Dies führt zu einer Anhebung des Abgabensatzes von derzeit 6,1% auf 8,7% zum 1. Januar 2011.

Nähere Einzelheiten hierzu können der beigefügten Ergebnisrechnung und Vorauskalkulation entnommen werden.

Die 3. Nachtragssatzung zur Fremdenverkehrsabgabesatzungen beinhaltet zugleich ein paar redaktionelle Anpassungen. Ursache dieser Änderungsnotwendigkeiten ist vorwiegend die mit Jahresbeginn 2007 vollzogene Verwaltungsfusion (die Stadt Wyk auf Föhr verfügt jetzt über keine eigene Verwaltung mehr). Ferner wurden in der Betriebsartentabelle die beiden Betriebsarten „Zeltplätze, Campingplätze“ (Betriebsart Nr. 111 mit einem Durchschnittsgewinnsatz von 17% und einem Vorteilssatz von 100%) sowie „Golfplätze“ (Betriebsart Nr. 415 mit einem Durchschnittsgewinnsatz von 7% und einem Vorteilssatz von 80%) neu aufgenommen.

Anlagen:

Entwurf 3. Nachtragssatzung

Ergebnisrechnung 2007-2009 mit Vorauskalkulation ab 2011