Betreff
1. Änderung der Satzung über die Entschädigung der in der Gemeinde Nebel tätigen Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamten sowie die ehrenamtlich tätigen Bürgerinnen und Bürger (Entschädigungssatzung)
Vorlage
Neb/000018
Art
Beschlussvorlage Nebel

Beschlussempfehlung:

 

Die anliegende 1.Nachtragssatzung zur Satzung über die Entschädigung der in der Gemeinde Nebel tätigen Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamten sowie der ehrenamtlich tätigen Bürgerinnen und Bürger wird beschlossen.

 

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Die derzeit gültige Entschädigungssatzung der Gemeinde Nebel sieht eine monatliche Aufwandsentschädigung für Mitglieder der Gemeindevertretung in Höhe von 31,50 € vor.

 

Dieser Betrag ist zu hoch bemessen, da die Einwohnerzahl der Gemeinde Nebel unter die 1.000er-Marke gerutscht ist. Die Entschädigungsverordnung des Landes Schleswig-Holstein, an der sich die Entschädigungssatzungen der Gemeinden orientieren müssen, sieht für Gemeinden bis 1.000 Einwohner/innen eine monatliche Pauschale von maximal 26 € vor.

 

Um künftig zu vermeiden, dass bei einem erneuten Überschreiten der Marke von 1.000 Einwohner/innen die Entschädigungssatzung wiederum geändert werden muss, sollte kein Festbetrag in der Satzung genannt werden, sondern die Formulierung „in Höhe des Höchstsatzes der Verordnung“. Es sei denn, es ist gewollt, dass auch bei einem Überschreiten dieser Marke die Aufwandsentschädigung bei 26 € bleiben soll.

 

 

 

Anlagen:

 

 

  1. Nachtragssatzung

zur Satzung über die Entschädigung der in der Gemeinde Nebel tätigen Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamten sowie der ehrenamtlich tätigen Bürgerinnen und Bürger (Entschädigungssatzung)

 

 

Aufgrund der §§ 4 und 24 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der Fassung vom 28.03.2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 57) in der z. Zt. gültigen Fassung wird nach Beschluss durch die Gemeindevertretung vom                         folgende 1. Nachtragssatzung zur Satzung über die Entschädigung der in der Gemeinde Nebel tätigen Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamten sowie der ehrenamtlich tätigen Bürgerinnen und Bürger (Entschädigungssatzung) erlassen:

 

 

Artikel I

 

Der § 4 Abs. 1 erhält folgende Fassung:

 

 

§4
Mitglieder der Gemeindevertretung

 

(1)  Die Mitglieder der Gemeindevertretung erhalten nach Maßgabe der Entschädigungsverordnung eine monatliche pauschale Aufwandsentschädigung in Höhe des Höchstsatzes der Verordnung.

 

Artikel II

 

Diese 1. Nachtragssatzung zur Entschädigungssatzung tritt zum                          in Kraft.

 

 

Nebel, den                                                                (L.S.)                     Gemeinde Nebel
                                                                                                               Der Bürgermeister

 

 

 

                                                                                                   Bernd Dell Missier
                                                                                                      Bürgermeister