Betreff
Erlass einer neuen Spielgerätesteuersatzung
Vorlage
Stadt/001835/1
Art
Beschlussvorlage Stadt Wyk
Referenzvorlage

Beschlussempfehlung:

Die vorliegende Satzung der Stadt Wyk auf Föhr über die Erhebung einer Vergnügungssteuer für das Halten von Spiel- und Geschicklichkeitsgeräten (Spielgerätesteuersatzung) – aktualisierter Entwurf vom 17.11.2010 – wird beschlossen.

Sachdarstellung mit Begründung:

Der Finanzausschuss der Stadt Wyk auf Föhr hat sich in seiner Sitzung am 16.11.2010 mit dem Erlass einer neuen Spielgerätesteuersatzung befasst. Der von der Verwaltung vorgelegte Satzungsentwurf vom 29.10.2010 wurde beraten und mit folgenden Änderungen zur Beschlussfassung in die Stadtvertretung verabschiedet:

1.    In § 1 Abs. 1 Satz 1 sollen die Worte „sowie in sonstigen der Öffentlichkeit zugänglichen Räumen“ durch die Worte „sowie an sonstigen der Öffentlichkeit zugänglichen Aufstellungsorten“ ersetzt werden.

Diese Formulierung orientiert sich an der Bezeichnung des Steuergegenstandes in der jetzigen Spielgerätesteuersatzung und gewährleistet, dass auch solche Geräte, die außerhalb geschlossener Räumlichkeiten aufgestellt werden, den Steuertatbestand erfüllen.

2.    In § 5 Abs. 2 Buchstabe a) bis c) sollen die Steuersätze „102,00 €“, „35,00 €“ und „306,00 €“ durch die Steuersätze „100,00 €“, „50,00 €“ und „400,00 €“ ersetzt werden.

Ein neuer Satzungsentwurf (Stand: 17.11.2010), in dem die oben genannten Änderungen eingearbeitet sind, ist dieser Vorlage beigefügt.

Anlagen:

Spielgerätesteuersatzung 2011 (Entwurf vom 17.11.2010)