Beschlussempfehlung:
Die vorliegende Satzung der Stadt Wyk auf Föhr über die Erhebung einer Vergnügungssteuer für das Halten von Spiel- und Geschicklichkeitsgeräten (Spielgerätesteuersatzung) – aktualisierter Entwurf vom 17.11.2010 – wird beschlossen.
Sachdarstellung mit Begründung:
Der Finanzausschuss der Stadt Wyk auf Föhr hat sich in seiner Sitzung am 16.11.2010 mit dem Erlass einer neuen Spielgerätesteuersatzung befasst. Der von der Verwaltung vorgelegte Satzungsentwurf vom 29.10.2010 wurde beraten und mit folgenden Änderungen zur Beschlussfassung in die Stadtvertretung verabschiedet:
1.
In § 1 Abs. 1 Satz 1 sollen die Worte „sowie in
sonstigen der Öffentlichkeit zugänglichen Räumen“ durch die Worte „sowie an
sonstigen der Öffentlichkeit zugänglichen Aufstellungsorten“ ersetzt werden.
Diese Formulierung orientiert sich an der Bezeichnung des Steuergegenstandes in
der jetzigen Spielgerätesteuersatzung und gewährleistet, dass auch solche
Geräte, die außerhalb geschlossener Räumlichkeiten aufgestellt werden, den
Steuertatbestand erfüllen.
2.
In § 5 Abs. 2 Buchstabe a) bis c) sollen die
Steuersätze „102,00 €“, „35,00 €“ und „306,00 €“ durch die Steuersätze
„100,00 €“, „50,00 €“ und „400,00 €“ ersetzt werden.
Ein neuer Satzungsentwurf (Stand: 17.11.2010), in dem die oben genannten Änderungen eingearbeitet sind, ist dieser Vorlage beigefügt.
Anlagen:
Spielgerätesteuersatzung 2011 (Entwurf vom 17.11.2010)