Betreff
2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 46 der Stadt Wyk auf Föhr für den gesamten Strandbereich vom Hafen bis Greveling-Deich, insbesondere das Teilgebiet 46d für den Bereich am Aufstiegsbauwerk zum Nordseekurpark und das Teilgebiet 46g für den BereichHöhe Einmündung Parkstraße/Stockmannsweg hier: a) Aufstellungsbeschluss b) Festlegung der Planungsziele
Vorlage
Stadt/001841
Art
Beschlussvorlage Stadt Wyk
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussempfehlung:

 

 

Zu a) Aufstellungsbeschluss

 

1.    Für das Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 46 der Stadt Wyk auf Föhr am Strand, insbesondere für das Teilgebiet 46d im Bereich am Aufstiegsbauwerk zum Nordseekurpark und für das Teilgebiet 46g im Bereich Höhe Einmündung Parkstraße/Stockmannsweg wird der Beschluss zur Aufstellung einer 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 46 der Stadt Wyk auf Föhr gefasst. 



Zu b) Festlegung der Planungsziele

 

Für die Planänderung in den beiden Teilgebieten 46d und 46g werden die folgenden Planungsziele festgelegt:

2.    Die bestehenden Sondergebiete sollen im Hinblick auf die Entwicklung zu einem Wassersportzentrum sowie zu einer vergrößerten gastronomischen Nutzungen weiterentwickelt werden. Dies bedeutet u. a.

2.1 räumliche Erweiterung der Sondergebietsflächen am Strand;

2.2 Zulassung von Einrichtungen, die in Zusammenhang mit einem „Wassersportzentrum „ und einer erweiterten Gastronomie erforderlich sind;

2.3 Erhöhung des Maßes der Nutzung für Hauptnutzungen von 300 m² auf 800 m²  und für Nebennutzungen von 400 m² auf 1.800 m²;
 
2.4 Überprüfung und gegebenenfalls Neuregelung der zulässigen erschließungstechnischen Erfordernisse (u. a. Wasser/Abwasser, Stellplätze);

2.5 Klärung der Küstenschutzbelange und der Ausgleichsregelung.

3.    Mit der Ausarbeitung der Planunterlagen wird ein Fachplanungsbüro beauftragt. Die Kosten der Planung werden vom städtischen Hafenbetrieb als Vorhabenträger getragen.

 

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Anlass, Problemstellung, Planungserfordernis

Der städtischen Hafenbetrieb hat die Erweiterung der Sondergebietsflächen in den beiden oben genannten Teilabschnitten der Strandzone beantragt. Es sollen die Entwicklung eines Wasserportzentrums sowie eine vergrößerte gastronomische Außenterrasse ermöglicht werden.

Das gegenwärtige Planungsrecht lässt eine Nutzungserweiterung im geplanten Umfang nicht zu.

 

Im Rahmen einer Vorabstimmung mit der Küstenschutzbehörde, dem Kreisbauamt, der unteren Naturschutzbehörde sowie der Landesplanungsbehörde ist deutlich geworden, dass grundsätzlich zwar keine Bedenken gegen eine solche Planung gesehen werden, jedoch die mit der Planung verbundenen Erfordernisse unterschiedlichster Art abgearbeitet werden müssen. Seitens des Kreisbauamtes wird ein städtisches Strandinfrastrukturkonzept für erforderlich erachtet sowie eine Überprüfung der Strandkonzession.

 

In der Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses am 03.11.2010 sind weitere Konzeptentwicklungen für den gesamten Strandbereich nicht für erforderlich erachtet worden, weil mit dem bestehenden Bebauungsplan Nr. 46 die Konzeption der Stadt zur Nutzung und Bewirtschaftung des Strandes als ausreichend verdeutlicht angesehen wird. Es geht lediglich darum an zwei bereits bestehenden Standorten im Rahmen des bestehenden Konzeptes Erweiterungen zur Attraktivitätssteigerung für den Tourismus zu ermöglichen.


Vor diesem Hintergrund wird auch kein Erfordernis für eine Überprüfung bzw.  Änderung der Strandkonzession gesehen.

 

Gleichwohl ist ein entsprechendes Änderungsverfahren für den Bebauungsplan Nr. 46 durchzuführen.