Betreff
Beratung und Beschlussfassung über den Erlass einer 1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Wyk auf Föhr
Vorlage
Stadt/001842
Art
Beschlussvorlage Stadt Wyk

Sachdarstellung mit Begründung:

 

 

Im Ergebnis- und Finanzplan 2010 der Stadt Wyk auf Föhr sind div. Mehrausgaben / Ansatzverschiebungen entstanden. Die Erhöhung des Investitionsvolumens, insbesondere für die Maßnahmen „Bushaltestellen“ und nachgelagerte Baukosten „Georg-Reimers-Weg“ im Zusammenhang mit dem Abschluss des Gesamtprojektes „Sandwall“ sowie die unvorhersehbaren Mehrausgaben für das Stadtjubiläum machen den Erlass einer Nachtrags-Haushaltssatzung für 2010 aufgrund der Vorschriften des § 80 GO erforderlich.

 

Vor diesem Hintergrund ist der Erlass der vorliegenden Nachtragshaushaltssatzung geboten.

 

 

Auf die Erläuterungen im Planteil des Nachtragshaushaltes wird an dieser Stelle verwiesen.

 

 

 


Beschlussempfehlung:

 

Der Finanzausschuss empfiehlt der Stadtvertretung den Erlass der nachfolgenden 1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Wyk auf Föhr für das Haushaltsjahr 2009:

 

1. Nachtragshaushaltssatzung

der Stadt Wyk auf Föhr

 

 

für das Haushaltsjahr 2010

 

 

Aufgrund des § 95 b der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein wird nach Beschlussfassung durch die Stadtvertretung vom _____________ folgende 1. Nachtragshaushaltssatzung erlassen:

 

 

 

                                                                              § 1

 

 

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden

 

 

erhöht

um

vermindert

um

und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschl. der Nachträge

gegenüber

bisher

nunmehr

festgesetzt auf

EUR

EUR

EUR

EUR

 

 

1. im Ergebnisplan der

Gesamtbetrag der Erträge                      121.000                      0              9.061.200            9.182.200

Gesamtbetrag der Aufwendungen          233.900                      0             10.210.300          10.444.200

Jahresüberschuss                                           0                      0                           0                        0

Jahresfehlbetrag                                    112.900                      0               1.149100            1.262.000

 

 

 

2. im Finanzplan der

Gesamtbetrag der Einzahlungen

aus laufender Verwaltungstätigkeit        121.000                      0              9.028.100            9.149.100

Gesamtbetrag der Auszahlungen

aus laufender Verwaltungstätigkeit        233.900                      0              9.127.300            9.361.200

Gesamtbetrag der Einzahlungen

aus Investitions- und

Finanzierungstätigkeit                                     0                      0                 955.300               955.300

Gesamtbetrag der Auszahlungen

aus Investitions- und

Finanzierungstätigkeit                             82.000                      0              1.589.800            1.671.800

 


 

§ 2

 

1.  Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und 

     Investitionsförderungsmaßnahmen bleibt unverändert mit 300.000 €

2.  Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen bleibt unverändert.

3.  Der Höchstbetrag der Kassenkredite bleibt unverändert.

4.  Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen bleibt unverändert.

 

 

 

 

§ 3

 

Die Hebesätze für die Realsteuern werden nicht geändert.

 

 

 

 

§ 4

 

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen bleibt unverändert.

 

 

 

 

§ 5

 

Der Wirtschaftsplan des städtischen Liegenschaftsbetriebes wird nicht verändert.

 

 

 

 

§ 6

 

Der Wirtschaftsplan des städtischen Hafenbetriebes wird nicht verändert.

 

 

 

 

 

 

25938 Wyk auf Föhr, den ___________________

                                                                                               Der Bürgermeister

                                                                                              

                                                                                               ________________

                                                                  (LS)                      (Heinz Lorenzen)

 

 

 

Anlagen:

 

  1. 1. Nachtragshaushaltssatzung –Verwaltungsentwurf-
  2. Nachtrags-Haushaltsplan –Verwaltungsentwurf-