Sachdarstellung mit Begründung:
Im Ergebnis- und Finanzplan 2010 der Stadt Wyk auf Föhr sind div. Mehrausgaben / Ansatzverschiebungen entstanden. Die Erhöhung des Investitionsvolumens, insbesondere für die Maßnahmen „Bushaltestellen“ und nachgelagerte Baukosten „Georg-Reimers-Weg“ im Zusammenhang mit dem Abschluss des Gesamtprojektes „Sandwall“ sowie die unvorhersehbaren Mehrausgaben für das Stadtjubiläum machen den Erlass einer Nachtrags-Haushaltssatzung für 2010 aufgrund der Vorschriften des § 80 GO erforderlich.
Vor diesem Hintergrund ist der Erlass der vorliegenden Nachtragshaushaltssatzung geboten.
Auf die Erläuterungen im Planteil des Nachtragshaushaltes wird an dieser Stelle verwiesen.
Der Finanzausschuss empfiehlt der Stadtvertretung den Erlass der nachfolgenden 1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Wyk auf Föhr für das Haushaltsjahr 2009:
1. Nachtragshaushaltssatzung
der Stadt Wyk auf Föhr
für
das Haushaltsjahr 2010
Aufgrund des § 95 b der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein wird nach Beschlussfassung durch die Stadtvertretung vom _____________ folgende 1. Nachtragshaushaltssatzung erlassen:
§
1
Mit dem
Nachtragshaushaltsplan werden
erhöht um |
vermindert um |
und
damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschl. der Nachträge |
|
gegenüber bisher |
nunmehr festgesetzt auf |
||
EUR |
EUR |
EUR |
EUR |
1. im Ergebnisplan
der
Gesamtbetrag der Erträge 121.000 0 9.061.200 9.182.200
Gesamtbetrag der Aufwendungen 233.900 0 10.210.300 10.444.200
Jahresüberschuss 0 0 0 0
Jahresfehlbetrag 112.900 0 1.149100 1.262.000
2.
im Finanzplan der
Gesamtbetrag der Einzahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit 121.000 0 9.028.100 9.149.100
Gesamtbetrag der Auszahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit 233.900 0 9.127.300 9.361.200
Gesamtbetrag der Einzahlungen
aus Investitions- und
Finanzierungstätigkeit 0 0 955.300 955.300
Gesamtbetrag der Auszahlungen
aus Investitions- und
Finanzierungstätigkeit 82.000 0 1.589.800 1.671.800
§ 2
1. Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen bleibt unverändert mit 300.000 €
2. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen bleibt unverändert.
3. Der Höchstbetrag der Kassenkredite bleibt unverändert.
4. Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen bleibt unverändert.
§ 3
Die
Hebesätze für die Realsteuern werden nicht geändert.
§ 4
Der
Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und
Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen bleibt unverändert.
§ 5
Der
Wirtschaftsplan des städtischen Liegenschaftsbetriebes wird nicht verändert.
§ 6
Der
Wirtschaftsplan des städtischen Hafenbetriebes wird nicht verändert.
25938
Wyk auf Föhr, den ___________________
Der
Bürgermeister
________________
(LS) (Heinz Lorenzen)
- 1. Nachtragshaushaltssatzung –Verwaltungsentwurf-
- Nachtrags-Haushaltsplan –Verwaltungsentwurf-