Beschlussempfehlung:
Die Gemeindevertretung beschließt nach Beratung des Planwerkes die nachfolgende Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für 2011:
Haushaltssatzung der Gemeinde Witsum
für das Haushaltsjahr 2011
Aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung
wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom _________________ folgende
Haushaltssatzung erlassen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2011 wird
1.
im Ergebnisplan mit
einem Gesamtbetrag der Erträge auf 91.200,-- EUR
einem Gesamtbetrag der
Aufwendungen auf 112.300,--
EUR
einem Jahresüberschuss
von 0,--
EUR
einem Jahresfehlbetrag
von 21.100,--
EUR
2. im Finanzplan
mit
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 91.200,-- EUR
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen
aus laufender
Verwaltungstätigkeit auf 90.800,--
EUR
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen
aus Investitions- und
Finanzierungstätigkeit auf 55.000,--
EUR
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen
aus Investitions- und Finanzierungstätigkeit
auf 55.000,-- EUR
festgesetzt.
§ 2
Es werden
festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen
und Investitionsförderungsmaßnahmen auf 0,-- EUR
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 0,-- EUR
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite
auf 0,--
EUR
§ 3
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 240 %
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 240 %
2. Gewerbesteuer 320 %
§ 4
Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die/der Bürgermeister/in ihre/seine Zustimmung nach § 95 h Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 250,- EUR. Die Genehmigung der Gemeindevertretung gilt in diesen Fällen als erteilt. Die/Der Bürgermeister/in ist verpflichtet, der Gemeindevertretung mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen, Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen zu berichten.
25938 Witsum, den
_____________________.
Der
Bürgermeister
(LS)
gez.:
Daniels
Sachdarstellung mit Begründung:
Der Haushaltsplan des Jahres 2011 schließt im Ergebnishaushalt mit einem Fehlbetrag in Höhe von 21.100 EUR ab. Die Gemeinden in Schleswig-Holstein können in 2011 grundsätzlich finanzielle Zuwächse auf der Ertragsseite verzeichnen. Im Haushaltserlass des Innenministers vom September 2010 sind hier u.a. Erhöhungen bei dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer mit 52 Mio. EURO (+6,7%) und an der Gewerbesteuer und Gewerbsteuerumlage mit insgesamt 130 Mio. EURO (+20,9%) aufgeführt.
Der Städteverband SH geht in seinen neueste Steuerschätzungen von weiteren moderaten Zuwächsen aus. Durch örtliche Gegebenheiten kann jedoch auch von anderslautenden Ergebnissen ausgegangen werden (z.B. Gewerbesteuerrückgang durch individuelle Vorhaben).
Die Erträge und Aufwendungen des Ergebnishaushaltes orientieren sich zum größten Teil an den Ansätzen der Vorjahre, bzw. werden aufgrund der aktuellen Entwicklung, bzw. aufgrund der Mittelanmeldungen angepasst.
Die Summe der ausgewiesenen jährlichen Abschreibungsbeträge
liegt gem. Gesamt-Ergebnisplan bei 22.000 EURO. Bezogen auf das ausgewiesenen
Jahresergebnis werden demnach die Abschreibungen nicht vollständig aus den
Einnahmen des Gemeindehaushalts refinanziert bzw. erwirtschaftet.
Die Gewerbesteuer orientiert sich an dem durchschnittlichen Gewerbesteueraufkommen der vergangenen 3 Jahre. Im Vergleich zu dem vorläufigen Jahresergebnis 2010, sind in den Haushalt 2011 Mehreinnahmen von rd. 20.000 EUR einkalkuliert worden.
Als Investition ist im Produkt 522001 „Bauen und Wohnen“ die Kaufabwicklung bzw. die Eigentumsübertragung eines Baugrundstücks in Höhe von 55.000 € incl. Anschaffungsnebenkosten vorgesehen. Es ist geplant das Baugrundstück so zeitnah weiterzuveräußern, so dass keine Zwischenfinanzierung erforderlich ist.
Eine Anhebung der Realsteuerhebesätze ist 2011 nicht vorgesehen. Es wird gleichwohl empfohlen, Überlegungen hinsichtlich einer Anpassung der Hebesätze für die Grundsteuer A und Grundsteuer B anzustellen. Zur Orientierung können hierbei die Nivellierungssätze nach dem Gesetzentwurf 2012 des Finanzausgleichsgesetzes mit jeweils 279 % oder die Regelförderungshebesätze des Kreises Nordfriesland mit 330 % zugrundegelegt werden.