Betreff
Bebauungsplan Nr. 38, 1. Änderung, der Stadt Wyk auf Föhr für den Bereich der Straße Sandwall und der öffentlichen Grünfläche östlich des Sandwalles im Teilabschnitt zwischen Mittelstraße und Feldstraße a) Behandlung der eingegangenen Anregungen und Bedenken b) Satzungsbeschluss
Vorlage
Stadt/001413/3
Art
Beschlussvorlage Stadt Wyk

Beschlussempfehlung:

 

Zu a) Behandlung der eingegangenen Anregungen und Bedenken:

 

1.  Weder von Trägern öffentlicher Belange noch von Privatpersonen sind Anregungen und Bedenken vorgebracht worden. Somit ergeben sich keine Änderungen an der Planung.

 

Zu b) Satzungsbeschluss

2.  Auf Grund des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 92 der Landesbauordnung beschließt die Stadtvertretung der Stadt Wyk auf Föhr die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 38 der Stadt Wyk auf Föhr für den Bereich der Straße Sandwall und der öffentlichen Grünfläche östlich des Sandwalles im Teilabschnitt zwischen Mittelstraße und Feldstraße, bestehend aus dem Übersichtsplan und dem Text als Satzung.

3.  Die Begründung dazu wird gebilligt.

4.  Der Beschluss der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 38 durch die Stadtvertretung ist nach § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo die Planänderung mit Begründung während er Dienststunden von allen Interessierten eingesehen werden kann und über dein Inhalt Auskunft zu erhalten ist.

 

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Im Zusammenhang mit der Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 38 bezogen auf das Gebiet der öffentlichen Grünfläche östlich des Sandwalles und die Verkehrsfläche des Sandwalles im Teilabschnitt zwischen Mittelstraße und Feldstraße sind das Beteiligungsverfahren mit den Trägern öffentlicher Belange sowie die öffentliche Auslegung durchgeführt worden. Im Verlauf dieser Verfahrensschritte sind weder von Trägern öffentlicher Belange noch von Privatpersonen Anregungen oder Bedenken vorgetragen worden.

 

Da sich somit aus der Behandlung von Anregungen und Bedenken keine Änderungen am bisherigen Planentwurf ergeben, die ein erneuten Auslegungsverfahren erforderlich machen, kann der Satzungsbeschluss für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 38 erfolgen.