Betreff
Beratung und Beschlussfassung über den Erlass der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans 2011 der Gemeinde Nieblum
Vorlage
Nieb/000054
Art
Beschlussvorlage Nieblum

Beschlussempfehlung:

 

Die Gemeindevertretung beschließt nach Beratung des Planwerkes die nachfolgende Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für 2011:

 

 

Haushaltssatzung der Gemeinde Nieblum

für das Haushaltsjahr 2011

 

Aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 25. Januar 2011 folgende Haushaltssatzung erlassen:

 

 

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2011 wird

 

1. im Ergebnisplan mit

                   einem Gesamtbetrag der Erträge auf                                 833.800,-- EUR

                   einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf                   980.500,-- EUR

                   einem Jahresüberschuss von                                                        0,-- EUR

                   einem Jahresfehlbetrag von                                                146.700,-- EUR

 

2. im Finanzplan mit

                   einem Gesamtbetrag der Einzahlungen

                   aus laufender Verwaltungstätigkeit auf                             821.900,-- EUR

                   einem Gesamtbetrag der Auszahlungen

                   aus laufender Verwaltungstätigkeit auf                             856.000,-- EUR

                   einem Gesamtbetrag der Einzahlungen

                   aus Investitions- und Finanzierungstätigkeit auf             150.000,-- EUR

                   einem Gesamtbetrag der Auszahlungen

                   aus Investitions- und Finanzierungstätigkeit auf             257.000,-- EUR

festgesetzt.

 

§ 2

Es werden festgesetzt:

1.           der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen

              und Investitionsförderungsmaßnahmen auf                                          0,-- EUR

2.           der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf            0,-- EUR

3.           der Höchstbetrag der Kassenkredite auf                                          0,-- EUR

4.           die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf        2,00 Stellen

 

 

§ 3

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.           Grundsteuer

              a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)    240 %

              b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                              260 %

2.           Gewerbesteuer                                                                                     300 %

 

§ 4

 

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die/der Bürgermeister/in ihre/seine Zustimmung nach § 95 h Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 750,- EUR. Die Genehmigung der Gemeindevertretung gilt in diesen Fällen als erteilt. Die/Der Bürgermeister/in ist verpflichtet, der Gemeindevertretung mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen, Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen zu berichten.

 

 

§ 5

 

Für den Wirtschaftsplan des Kurbetriebes werden festgesetzt:

1.  im Erfolgsplan

     die Erträge auf                                                                                     507.500,-- EUR

     die Aufwendungen auf                                                                       669.600,-- EUR

     der Jahresgewinn auf                                                                                    0,-- EUR

     der Jahresverlust auf                                                                          162.100,-- EUR

 

2.  im Vermögensplan

     die Einnahmen auf                                                                              531.900,-- EUR

     die Ausgaben auf                                                                                531.900,-- EUR

3.  der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen

     und Investitionsförderungsmaßnahmen auf                                        160.000,-- EUR

4.  der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf                      0,-- EUR

5.  der Höchstbetrag der Kassenkredite auf                                           90.000,-- EUR

6. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf            7,00 Stellen

 

 

 

 

 

25938 Nieblum, den 25. Januar 2011.

 

                                                                                               Der Bürgermeister

                                                                       (LS)

                                                                                               gez.: Riewerts

 

 

Sachdarstellung mit Begründung:

 

 

A: Ergebnisplan

 

Der Haushaltsplan des Jahres 2011 schließt im Ergebnishaushalt mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 146.700 EUR ab. Die Gemeinden in Schleswig-Holstein können in 2011 grundsätzlich finanzielle Zuwächse auf der Ertragsseite verzeichnen. Im Haushaltserlass des Innenministers vom September 2010 sind hier u.a. Erhöhungen bei dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer mit 52. Mio. EUR (+6,7%) und an der Gewerbesteuer und Gewerbesteuerumlage mit insgesamt 130 Mio. EUR (+20,9%) aufgeführt.

 

Der Städteverband SH geht in seinen neuesten Steuerschätzungen von weiteren moderaten Zuwächsen aus. Durch örtliche Gegebenheiten kann jedoch auch von anderslautenden Ergebnissen ausgegangen werden (z.B. Gewerbesteuerrückgang durch individuelle Vorhaben).

 

Die Erträge und Aufwendungen des Ergebnishaushaltes orientieren sich zum größten Teil an den Ansätzen der Vorjahre, bzw. werden aufgrund der aktuellen Entwicklung, bzw. aufgrund der Mittelanmeldungen angepasst.

 

Die Summe der ausgewiesenen jährlichen Abschreibungsbeträge abzüglich der Erträge aus der Auflösung von Sonderposten liegt bei 112.600 EUR. Bezogen auf das ausgewiesene Jahresergebnis wird der Werteverzehr des Anlagevermögens nicht aus den Einnahmen der Gemeinde refinanziert bzw. erwirtschaftet. Folglich würden der Gemeinde für zukünftige Ersatzbeschaffungen entsprechende Rücklagen nicht zur Verfügung stehen können.

 

Im Vergleich zum Vorjahr stellt sich der Ergebnishaushalt um 66.000 EUR schlechter dar. Folgende erhebliche Veränderungen im Vorjahresvergleich sind zu benennen:

 

1. Anteil an der Einkommensteuer:                            + 10.100 EUR (+6,7%)

2. Zeitwohnungssteuer:                                               + 14.700 EUR (+6,4%)

3. Schlüsselzuweisungen:                                           -  59.700 EUR (-100,0%)

4. Verlustausgleich Kurbetrieb:                                   +  49.400 EUR (+54,9%)

5. Finanzausgleichsumlage:                                       +  10.300 EUR (+100,0%)

6. Kreisumlage:                                                           +  25.900 EUR (+14,7%)

7. Geschäftsaufwendungen:                                      -  24.500 EUR (-78,5%)

            (vgl. Prod. 511002)

 

Nach den Erfahrungen der vergangenen Haushaltsabschlüsse werden jedoch erhebliche Beträge aufgrund von Mehrerträgen und nicht realisierten Teilen der Aufwandsansätze tatsächlich eingespart, sodass die Gemeinde Nieblum Ende 2011 mit gewisser Wahrscheinlichkeit ein finanziell ausgeglichenes Ergebnis aus Verwaltungstätigkeit vorlegen kann.

 

 

B: Finanzplan

 

Eine erhebliche Investition ist im Produkt 573500 (Breitbandtechnik) enthalten. Die Bereitstellung der Breitbandtechnik für das Dorf wird voraussichtlich Investitionskosten von rd. 200.000 EUR betragen. Hierauf ist allerdings eine Zuweisung in Höhe von 75 % zugesagt, sodass der Gemeindeanteil bei max. 50.000 EUR liegen wird.

 

Ferner gewährt die Gemeinde dem Kurbetrieb einen Restzuschuss i.H.v. 50.000 EUR für den Bau des Parkplatzes hinter dem FF-Haus, der mit insgesamt 250.000 EUR im Wirtschaftsplan des Kurbetriebes veranschlagt ist. Als Abschlag für den zu erwartenden Verlust (Produkt 575003) des Kurbetriebes leistet die Gemeinde eine Zahlung von 139.400 EUR.

 

Die weiteren Investitionen im Finanzhaushalt sind weitere Neubeschaffungen / Baumaßnahmen, die im Planteil näher erläutert sind.

 

Die Neuinvestitionen bedürfen keiner Darlehensfinanzierung, da die Gemeinde die Maßnahmen aufgrund ausreichender Eigenmittel selbst finanzieren kann.

 

Eine Anhebung der Realsteuerhebesätze ist 2011 nicht vorgesehen. Sie kann jedoch aufgrund der Untergrenzen für die Berechnungen im kommunalen Finanzausgleich hinsichtlich der Verteilung der Schlüsselzuweisungen nach Grund- und Garantiebetrag anzuraten sein. Ein Erhöhung der Realsteuerhebesätze um je 20 %-Punkte würde zu Steuermehreinnahmen von rd. 15.000 EUR führen und zu einer Einsparung hinsichtlich der Finanzausgleichsumlage von rd. 5.000 EUR beitragen. Die Nivellierungssätze nach dem Entwurf zum FAG 2012 liegen bei 279%, 279% und 310% für die Grundsteuer A, B und für die Gewerbesteuer.