Beschlussempfehlung:
Die Gemeindevertretung beschließt nach Beratung des Planwerkes die nachfolgende Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für 2011:
Haushaltssatzung der Gemeinde Nieblum
für das Haushaltsjahr 2011
Aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung
wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 25. Januar 2011 folgende
Haushaltssatzung erlassen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2011 wird
1.
im Ergebnisplan mit
einem Gesamtbetrag der Erträge auf 833.800,-- EUR
einem Gesamtbetrag der
Aufwendungen auf 980.500,--
EUR
einem Jahresüberschuss
von 0,--
EUR
einem Jahresfehlbetrag
von 146.700,--
EUR
2. im Finanzplan
mit
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 821.900,-- EUR
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen
aus laufender
Verwaltungstätigkeit auf 856.000,--
EUR
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen
aus Investitions- und
Finanzierungstätigkeit auf 150.000,--
EUR
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen
aus Investitions- und Finanzierungstätigkeit
auf 257.000,-- EUR
festgesetzt.
§ 2
Es werden
festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen
und Investitionsförderungsmaßnahmen auf 0,-- EUR
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 0,-- EUR
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite
auf 0,--
EUR
4. die Gesamtzahl der im
Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf 2,00
Stellen
§ 3
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 240 %
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 260 %
2. Gewerbesteuer 300 %
§ 4
Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die/der Bürgermeister/in ihre/seine Zustimmung nach § 95 h Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 750,- EUR. Die Genehmigung der Gemeindevertretung gilt in diesen Fällen als erteilt. Die/Der Bürgermeister/in ist verpflichtet, der Gemeindevertretung mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen, Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen zu berichten.
§ 5
Für den Wirtschaftsplan des Kurbetriebes werden festgesetzt:
1. im Erfolgsplan
die Erträge auf 507.500,-- EUR
die Aufwendungen auf 669.600,--
EUR
der Jahresgewinn auf 0,--
EUR
der Jahresverlust auf 162.100,--
EUR
2. im Vermögensplan
die Einnahmen auf 531.900,-- EUR
die Ausgaben auf 531.900,-- EUR
3. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen
und Investitionsförderungsmaßnahmen auf 160.000,-- EUR
4. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 0,-- EUR
5. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 90.000,--
EUR
6. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen
Stellen auf 7,00 Stellen
25938 Nieblum, den
25. Januar 2011.
Der
Bürgermeister
(LS)
gez.:
Riewerts
Sachdarstellung mit Begründung:
A: Ergebnisplan
Der Haushaltsplan des Jahres 2011 schließt im Ergebnishaushalt mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 146.700 EUR ab. Die Gemeinden in Schleswig-Holstein können in 2011 grundsätzlich finanzielle Zuwächse auf der Ertragsseite verzeichnen. Im Haushaltserlass des Innenministers vom September 2010 sind hier u.a. Erhöhungen bei dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer mit 52. Mio. EUR (+6,7%) und an der Gewerbesteuer und Gewerbesteuerumlage mit insgesamt 130 Mio. EUR (+20,9%) aufgeführt.
Der Städteverband SH geht in seinen neuesten Steuerschätzungen von weiteren moderaten Zuwächsen aus. Durch örtliche Gegebenheiten kann jedoch auch von anderslautenden Ergebnissen ausgegangen werden (z.B. Gewerbesteuerrückgang durch individuelle Vorhaben).
Die Erträge und Aufwendungen des Ergebnishaushaltes orientieren sich zum größten Teil an den Ansätzen der Vorjahre, bzw. werden aufgrund der aktuellen Entwicklung, bzw. aufgrund der Mittelanmeldungen angepasst.
Die Summe der ausgewiesenen jährlichen Abschreibungsbeträge abzüglich der Erträge aus der Auflösung von Sonderposten liegt bei 112.600 EUR. Bezogen auf das ausgewiesene Jahresergebnis wird der Werteverzehr des Anlagevermögens nicht aus den Einnahmen der Gemeinde refinanziert bzw. erwirtschaftet. Folglich würden der Gemeinde für zukünftige Ersatzbeschaffungen entsprechende Rücklagen nicht zur Verfügung stehen können.
Im Vergleich zum Vorjahr stellt sich der Ergebnishaushalt um 66.000 EUR schlechter dar. Folgende erhebliche Veränderungen im Vorjahresvergleich sind zu benennen:
1. Anteil an der Einkommensteuer: + 10.100 EUR (+6,7%)
2. Zeitwohnungssteuer: + 14.700 EUR (+6,4%)
3. Schlüsselzuweisungen: - 59.700 EUR (-100,0%)
4. Verlustausgleich Kurbetrieb: + 49.400 EUR (+54,9%)
5. Finanzausgleichsumlage: + 10.300 EUR (+100,0%)
6. Kreisumlage: + 25.900 EUR (+14,7%)
7. Geschäftsaufwendungen: - 24.500 EUR (-78,5%)
(vgl. Prod. 511002)
Nach den Erfahrungen der vergangenen Haushaltsabschlüsse werden jedoch erhebliche Beträge aufgrund von Mehrerträgen und nicht realisierten Teilen der Aufwandsansätze tatsächlich eingespart, sodass die Gemeinde Nieblum Ende 2011 mit gewisser Wahrscheinlichkeit ein finanziell ausgeglichenes Ergebnis aus Verwaltungstätigkeit vorlegen kann.
B: Finanzplan
Eine erhebliche Investition ist im Produkt 573500 (Breitbandtechnik) enthalten. Die Bereitstellung der Breitbandtechnik für das Dorf wird voraussichtlich Investitionskosten von rd. 200.000 EUR betragen. Hierauf ist allerdings eine Zuweisung in Höhe von 75 % zugesagt, sodass der Gemeindeanteil bei max. 50.000 EUR liegen wird.
Ferner gewährt die Gemeinde dem Kurbetrieb einen Restzuschuss i.H.v. 50.000 EUR für den Bau des Parkplatzes hinter dem FF-Haus, der mit insgesamt 250.000 EUR im Wirtschaftsplan des Kurbetriebes veranschlagt ist. Als Abschlag für den zu erwartenden Verlust (Produkt 575003) des Kurbetriebes leistet die Gemeinde eine Zahlung von 139.400 EUR.
Die weiteren Investitionen im Finanzhaushalt sind weitere Neubeschaffungen / Baumaßnahmen, die im Planteil näher erläutert sind.
Die Neuinvestitionen bedürfen keiner Darlehensfinanzierung, da die Gemeinde die Maßnahmen aufgrund ausreichender Eigenmittel selbst finanzieren kann.
Eine Anhebung der Realsteuerhebesätze ist 2011 nicht vorgesehen. Sie kann jedoch aufgrund der Untergrenzen für die Berechnungen im kommunalen Finanzausgleich hinsichtlich der Verteilung der Schlüsselzuweisungen nach Grund- und Garantiebetrag anzuraten sein. Ein Erhöhung der Realsteuerhebesätze um je 20 %-Punkte würde zu Steuermehreinnahmen von rd. 15.000 EUR führen und zu einer Einsparung hinsichtlich der Finanzausgleichsumlage von rd. 5.000 EUR beitragen. Die Nivellierungssätze nach dem Entwurf zum FAG 2012 liegen bei 279%, 279% und 310% für die Grundsteuer A, B und für die Gewerbesteuer.