Betreff
Beratung und Beschlussfassung über den Erlass der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans 2011 der Gemeinde Oevenum
Vorlage
Oev/000025
Art
Beschlussvorlage Oevenum

Beschlussempfehlung:

 

 

Die Gemeindevertretung beschließt nach Beratung des Planwerkes die nachfolgende Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für 2011:

 

 

 

Haushaltssatzung der Gemeinde Oevenum

für das Haushaltsjahr 2011

 

 

Aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Gemeindevertretung __________________ folgende Haushaltssatzung erlassen:

 

 

 

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2011 wird

 

1. im Ergebnisplan mit

                   einem Gesamtbetrag der Erträge auf                                 466.600,-- EUR

                   einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf                   532.900,-- EUR

                   einem Jahresüberschuss von                                                        0,-- EUR

                   einem Jahresfehlbetrag von                                                  66.300,-- EUR

 

2. im Finanzplan mit

                   einem Gesamtbetrag der Einzahlungen

                   aus laufender Verwaltungstätigkeit auf                             448.900,-- EUR

                   einem Gesamtbetrag der Auszahlungen

                   aus laufender Verwaltungstätigkeit auf                             501.000,-- EUR

                   einem Gesamtbetrag der Einzahlungen

                   aus Investitions- und Finanzierungstätigkeit auf               63.900,-- EUR

                   einem Gesamtbetrag der Auszahlungen

                   aus Investitions- und Finanzierungstätigkeit auf             140.300,-- EUR

festgesetzt.

 

 

 

§ 2

Es werden festgesetzt:

1.           der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen

              und Investitionsförderungsmaßnahmen auf                                 62.100,-- EUR

2.           der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf   85.600,-- EUR

3.           der Höchstbetrag der Kassenkredite auf                                          0,-- EUR

 

 

 

 

§ 3

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

 

1.           Grundsteuer

              a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)    280 %

              b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                              300 %

2.           Gewerbesteuer                                                                                     340 %

 

 

 

 

§ 4

 

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die/der Bürgermeister/in ihre/seine Zustimmung nach § 95 h Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 500,- EUR. Die Genehmigung der Gemeindevertretung gilt in diesen Fällen als erteilt. Die/Der Bürgermeister/in ist verpflichtet, der Gemeindevertretung mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen, Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen zu berichten.

 

 

 

 

25938 Oevenum, den ____________________.

 

                                                                                               Die Bürgermeisterin

                                                                       (LS)

                                                                                               gez.: Riemann

 

 

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Der Haushaltsplan des Jahres 2011 schließt im Ergebnishaushalt mit einem Fehlbetrag in Höhe von 66.300 EUR ab.

 

Die Gemeinden in Schleswig-Holstein können in 2011 grundsätzlich finanzielle Zuwächse auf der Ertragsseite verzeichnen. Im Haushaltserlass des Innenministers vom September 2010 sind hier u.a. Erhöhungen bei dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer mit 52 Mio. EURO (+6,7%) und an der Gewerbesteuer und Gewerbsteuerumlage mit insgesamt 130 Mio. EURO (+20,9%) aufgeführt.

 

Der Städteverband SH geht in seinen neueste Steuerschätzungen von weiteren moderaten Zuwächsen aus. Durch örtliche Gegebenheiten kann jedoch auch von anderslautenden Ergebnissen ausgegangen werden (z.B. Gewerbesteuerrückgang durch individuelle Vorhaben).

 

Die Erträge und Aufwendungen des Ergebnishaushaltes orientieren sich zum größten Teil an den Ansätzen der Vorjahre, bzw. werden aufgrund der aktuellen Entwicklung, bzw. aufgrund der Mittelanmeldungen angepasst.

 

Die Summe der ausgewiesenen jährlichen Abschreibungsbeträge abzüglich der Erträge aus der Auflösung von Sonderposten liegt gem. Gesamt-Ergebnisplan bei 27.700 EUR. Bezogen auf das ausgewiesenen Jahresergebnis werden demnach die Abschreibungen nicht aus den Einnahmen des Gemeindehaushalts refinanziert bzw. erwirtschaftet. Dieses hat zur Folge, dass die finanziellen Rücklagen für den Ersatz dieses Anlagevermögens der Gemeinde fehlen wird.

 

Die Gewerbesteuer orientiert sich an dem durchschnittlichen Gewerbesteueraufkommen der vergangenen 3 Jahre. Im Vergleich zu dem vorläufigen Jahresergebnis 2010, sind in den Haushalt 2011 Mehreinnahmen von 39.300 EUR einkalkuliert worden.

 

Im Vergleich zum Vorjahr stellt sich der Ergebnishaushalt um 28.300 EUR schlechter dar. Als wesentliche Veränderung ist die Kürzung der Schlüsselzuweisungen um 52.200 EUR auf insgesamt 83.400 EUR zu benennen. Dieses ist auf das hohe Gewerbesteueraufkommen des vergangenen Jahres zurückzuführen. Ausgabenseitig ist eine Einsparung bei der Kreisumlage i.H.v. 10.300 EUR auf insgesamt 118.300 EUR zu verzeichnen. Die Gemeinde Oevenum wird sich im folgenden Haushaltsjahr verstärkt mit der Haushaltskonsolidierung befassen.

 

 

Für das Haushaltsjahr 2011 sind folgende wesentliche Investitionen vorgesehen:

 

Im Produkt 126010 (Brandschutz, Gemeindefeuerwehr) ist der Neubau eines Spritzenhauses nebst Straßenbeleuchtung mit einer Fertigstellung in 2012 und einem Gesamtvolumen i.H.v. 183.600 EUR geplant. Diese Maßnahme ist mit einer 55% Förderung durch die AktivRegion Uthlande gegenfinanziert. Für 2011 beträgt die Nettoinvestition 55.100 EUR.

 

Darüber hinaus werden als Mittel für die Breitbandförderung im Produkt 573500 (Förderung der Breitbandförderung) mit einem Investitionsvolumen i.H.v. 28.000 EUR ausgewiesen. Hierfür wird eine Förderung mit 21.000 EUR (75%) vorgesehen, so dass per Saldo 7.000 EUR durch die Gemeinde zu finanzieren sind.

 

Eine Anhebung der Realsteuerhebesätze ist 2011 nicht vorgesehen. Sie ist auch aufgrund der Untergrenzen für die Berechnungen im kommunalen Finanzausgleich hinsichtlich der Verteilung der Schlüsselzuweisungen nach Grund- und Garantiebetrag nicht erforderlich.

Die Gemeinde erhält nach wie vor die reguläre Förderung aufgrund ihrer Realsteuerhebesätze und der Ist-Ergebnisse der eigenen kommunalen Steuerveranlagungen.