Beschlussempfehlung:
Nach Beratung über den vorliegenden Verwaltungsentwurf des Haushaltes 2011 beschließt die Stadtvertretung der Stadt Wyk auf Föhr die folgenden Haushaltssatzung 2011.
Haushaltssatzung der Stadt Wyk auf Föhr
für
das Haushaltsjahr 2011
Aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung
wird nach Beschluss der Stadtvertretung – und mit Genehmigung der
Kommunalaufsichtsbehörde- vom ____________________ folgende Haushaltssatzung
erlassen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2011 wird
1.
im Ergebnisplan mit
einem Gesamtbetrag der Erträge auf 9.000.474,-- EUR
einem Gesamtbetrag der
Aufwendungen auf 9.453.200,--
EUR
einem Jahresüberschuss
von 0,--
EUR
einem Jahresfehlbetrag
von 452.726,--
EUR
2. im Finanzplan
mit
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 8.967.374,-- EUR
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen
aus laufender
Verwaltungstätigkeit auf 8.370.200,--
EUR
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen
aus Investitions- und
Finanzierungstätigkeit auf 672.100,--
EUR
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen
aus Investitions- und
Finanzierungstätigkeit auf 1.745.800,--
EUR
festgesetzt.
§ 2
Es werden
festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen
und Investitionsförderungsmaßnahmen
auf 0,--
EUR
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 0,-- EUR
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite
auf 0,--
EUR
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf 9,62 Stellen
§ 3
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 340 %
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 340 %
2. Gewerbesteuer 360 %
§ 4
Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 95 h Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 5.000,- EUR. Die Genehmigung der Stadtvertretung gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Stadtvertretung mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen, Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen zu berichten.
§ 5
Für den Wirtschaftsplan des städtischen Liegenschaftsbetriebes werden festgesetzt:
1. im Erfolgsplan
die Erträge auf 3.483.700,-- EUR
die Aufwendungen auf 3.965.600,--
EUR
der Jahresgewinn auf 0,--
EUR
der Jahresverlust auf 481.900,--
EUR
2. im Vermögensplan
die Einnahmen auf 1.301.800-- EUR
die Ausgaben auf 1.301.800,-- EUR
3. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen
und Investitionsförderungsmaßnahmen auf 125.000,-- EUR
4. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 0,-- EUR
5. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 1.200.000-- EUR
§ 6
Für den Wirtschaftsplan des städtischen Hafenbetriebes werden festgesetzt:
1. im Erfolgsplan
die Erträge auf 4.732.290,-- EUR
die Aufwendungen auf 4.556.750,--
EUR
der Jahresgewinn auf 175.540,--
EUR
der Jahresverlust auf 0,--
EUR
2. im Vermögensplan
die Einnahmen auf 1.978.886,-- EUR
die Ausgaben auf 1.978.886,-- EUR
3. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen
und Investitionsförderungsmaßnahmen auf 899.596,-- EUR
4. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 0,-- EUR
5. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 600.000,-- EUR
Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde mit Verfügung des Herrn
Landrates vom ________________ 2011 (AZ:
__________________) erteilt.
25938 Wyk auf Föhr,
den __________________.
Der
Bürgermeister
(LS)
_______________
(Heinz
Lorenzen)
Sachdarstellung mit Begründung:
Der Haushaltsplan des Jahres 2011 wurde im Finanzausschuss am 30.11.2010 beraten und mit folgenden Änderungen zur Beschlussfassung an die Stadtvertretung gegeben.
Die Investition Stockmannsweg in Höhe von 2.000.000 EUR wird aus dem Verwaltungsentwurf des Haushaltsplanes 2011 heraus genommen.
Über eine geplante Beteiligung an der Schleswig-Holstein Netz AG wurde im Finanzausschuss kein Beschluss gefasst. Hierüber soll die Stadtvertretung beschließen.
Im Haushalt 2011 ist derzeit keine Summe für den Kauf von Aktien eingeplant.
Sollte über eine Beteiligung an der Schleswig-Holstein AG abgestimmt werden, würde ein Kreditvolumen von ca. 1.4 Mio. EUR benötigt. Die Kreditsumme wäre tilgungsfrei bei einem Zinssatz von 2,6 % und einer Laufzeit von 5 Jahren.
Abgezinster Gewinn rd. 100.000 EUR (bei Ausschüttung S-H Netz AG netto 4,2 %)