Betreff
Beratung und Beschlussfassung über den Erlass der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans 2011 der Stadt Wyk auf Föhr
Vorlage
Stadt/001844/1
Art
Beschlussvorlage Stadt Wyk
Referenzvorlage

Beschlussempfehlung:

 

Nach Beratung über den vorliegenden Verwaltungsentwurf des Haushaltes 2011 beschließt die Stadtvertretung der Stadt Wyk auf Föhr die folgenden Haushaltssatzung 2011.

 

 

Haushaltssatzung der Stadt Wyk auf Föhr

für das Haushaltsjahr 2011

 

 

Aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Stadtvertretung – und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde- vom ____________________ folgende Haushaltssatzung erlassen:

 

 

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2011 wird

 

1. im Ergebnisplan mit

                   einem Gesamtbetrag der Erträge auf                              9.000.474,-- EUR

                   einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf                9.453.200,-- EUR

                   einem Jahresüberschuss von                                                        0,-- EUR

                   einem Jahresfehlbetrag von                                                452.726,-- EUR

 

2. im Finanzplan mit

                   einem Gesamtbetrag der Einzahlungen

                   aus laufender Verwaltungstätigkeit auf                          8.967.374,-- EUR

                   einem Gesamtbetrag der Auszahlungen

                   aus laufender Verwaltungstätigkeit auf                          8.370.200,-- EUR

                   einem Gesamtbetrag der Einzahlungen

                   aus Investitions- und Finanzierungstätigkeit auf             672.100,-- EUR

                   einem Gesamtbetrag der Auszahlungen

                   aus Investitions- und Finanzierungstätigkeit auf          1.745.800,-- EUR

festgesetzt.

 

 

§ 2

Es werden festgesetzt:

1.           der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen

              und Investitionsförderungsmaßnahmen auf                                          0,-- EUR

2.           der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf            0,-- EUR

3.           der Höchstbetrag der Kassenkredite auf                                          0,-- EUR

4.           die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf    9,62 Stellen

 

 

 

 

§ 3

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

 

1.           Grundsteuer

              a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)    340 %

              b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                              340 %

2.           Gewerbesteuer                                                                                     360 %

 

 

§ 4

 

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 95 h Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 5.000,- EUR. Die Genehmigung der Stadtvertretung gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Stadtvertretung mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen, Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen zu berichten.

 

§ 5

 

Für den Wirtschaftsplan des städtischen Liegenschaftsbetriebes werden festgesetzt:

1.  im Erfolgsplan

     die Erträge auf                                                                                  3.483.700,-- EUR

     die Aufwendungen auf                                                                    3.965.600,-- EUR

     der Jahresgewinn auf                                                                                    0,-- EUR

     der Jahresverlust auf                                                                          481.900,-- EUR

 

2.  im Vermögensplan

     die Einnahmen auf                                                                           1.301.800-- EUR

     die Ausgaben auf                                                                             1.301.800,-- EUR

3.  der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen

     und Investitionsförderungsmaßnahmen auf                                        125.000,-- EUR

4.  der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf                      0,-- EUR

5.  der Höchstbetrag der Kassenkredite auf                                      1.200.000-- EUR

 

 

§ 6

 

Für den Wirtschaftsplan des städtischen Hafenbetriebes werden festgesetzt:

1.  im Erfolgsplan

     die Erträge auf                                                                                  4.732.290,-- EUR

     die Aufwendungen auf                                                                    4.556.750,-- EUR

     der Jahresgewinn auf                                                                         175.540,-- EUR

     der Jahresverlust auf                                                                                     0,-- EUR

 

2.  im Vermögensplan

     die Einnahmen auf                                                                           1.978.886,-- EUR

     die Ausgaben auf                                                                             1.978.886,-- EUR

3.  der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen

     und Investitionsförderungsmaßnahmen auf                                        899.596,-- EUR

4.  der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf                      0,-- EUR

5.  der Höchstbetrag der Kassenkredite auf                                         600.000,-- EUR

 

 

Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde mit Verfügung des Herrn

Landrates vom ________________ 2011 (AZ: __________________) erteilt.

 

 

25938 Wyk auf Föhr, den __________________.

                                                                                               Der Bürgermeister

                                                                       (LS)

                                                                                               _______________

                                                                                               (Heinz Lorenzen)

 

 

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Der Haushaltsplan des Jahres 2011 wurde im Finanzausschuss am 30.11.2010 beraten und mit folgenden Änderungen zur Beschlussfassung an die Stadtvertretung gegeben.

 

Die Investition Stockmannsweg in Höhe von 2.000.000 EUR wird aus dem Verwaltungsentwurf des Haushaltsplanes 2011 heraus genommen.

 

Über eine geplante Beteiligung an der Schleswig-Holstein Netz AG  wurde im Finanzausschuss kein Beschluss gefasst. Hierüber soll die Stadtvertretung beschließen.

 

Im Haushalt 2011 ist derzeit keine Summe für den Kauf von Aktien eingeplant.

 

Sollte über eine Beteiligung an der Schleswig-Holstein AG abgestimmt werden, würde ein Kreditvolumen von ca. 1.4 Mio. EUR benötigt. Die Kreditsumme wäre tilgungsfrei bei einem Zinssatz von 2,6 % und einer Laufzeit von 5 Jahren.

Abgezinster Gewinn rd. 100.000 EUR (bei Ausschüttung S-H Netz AG netto 4,2 %)