Betreff
Beratung und Beschlussfassung über den Erlass der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans 2011 der Gemeinde Oldsum
Vorlage
Old/000026
Art
Beschlussvorlage Oldsum

Beschlussempfehlung:

 

Die Gemeindevertretung beschließt nach Beratung des Planwerkes die nachfolgende Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für 2011:

 

 

 

Haushaltssatzung der Gemeinde Oldsum

für das Haushaltsjahr 2011

 

 

Aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom __________________ folgende Haushaltssatzung erlassen:

 

 

 

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2011 wird

 

1. im Ergebnisplan mit

                   einem Gesamtbetrag der Erträge auf                                 755.200,-- EUR

                   einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf                   754.800,-- EUR

                   einem Jahresüberschuss von                                                    400,-- EUR

                   einem Jahresfehlbetrag von                                                           0,-- EUR

 

2. im Finanzplan mit

                   einem Gesamtbetrag der Einzahlungen

                   aus laufender Verwaltungstätigkeit auf                             736.500,-- EUR

                   einem Gesamtbetrag der Auszahlungen

                   aus laufender Verwaltungstätigkeit auf                             686.800,-- EUR

                   einem Gesamtbetrag der Einzahlungen

                   aus Investitions- und Finanzierungstätigkeit auf               38.500,-- EUR

                   einem Gesamtbetrag der Auszahlungen

                   aus Investitions- und Finanzierungstätigkeit auf             300.600,-- EUR

festgesetzt.

 

 

 

§ 2

Es werden festgesetzt:

1.           der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen

              und Investitionsförderungsmaßnahmen auf                                          0,-- EUR

2.           der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf            0,-- EUR

3.           der Höchstbetrag der Kassenkredite auf                                          0,-- EUR

 

 

 

 

§ 3

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

 

1.           Grundsteuer

              a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)    280 %

              b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                              300 %

2.           Gewerbesteuer                                                                                     340 %

 

 

 

 

§ 4

 

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die/der Bürgermeister/in ihre/seine Zustimmung nach § 95 h Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 500,- EUR. Die Genehmigung der Gemeindevertretung gilt in diesen Fällen als erteilt. Die/Der Bürgermeister/in ist verpflichtet, der Gemeindevertretung mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen, Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen zu berichten.

 

 

 

 

25938 Oldsum, den _________________.

 

                                                                                               Der Bürgermeister

                                                                       (LS)

                                                                                               gez.: Pedersen

 

 

 

 

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Ergebnisplan:

 

Der Haushaltsplan des Jahres 2011 schließt nach dem Verwaltungsentwurf im Ergebnishaushalt mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 400 EURO ab. Die Gemeinden in Schleswig-Holstein können in 2011 grundsätzlich finanzielle Zuwächse auf der Ertragsseite verzeichnen. Im Haushaltserlass des Innenministers vom September 2010 sind hier u.a. Erhöhungen bei dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer mit 52 Mio. EURO (+6,7%) und an der Gewerbesteuer und Gewerbsteuerumlage mit insgesamt 130 Mio. EURO (+20,9%) aufgeführt.

 

Der Städteverband SH geht in seinen neueste Steuerschätzungen von weiteren moderaten Zuwächsen aus. Durch örtliche Gegebenheiten kann jedoch auch von anderslautenden Ergebnissen ausgegangen werden (z.B. Gewerbesteuerrückgang durch individuelle Vorhaben).

 

Die Summe der ausgewiesenen jährlichen Abschreibungsbeträge abzüglich der Erträge aus der Auflösung von Sonderposten liegt gem. Gesamt-Ergebnisplan bei rd. 54.000 EURO. Bezogen auf das ausgewiesenen Jahresergebnis werden demnach die Abschreibungen aus den Einnahmen des Gemeindehaushalts refinanziert bzw. erwirtschaftet.

 

Im Vergleich zum Vorjahr stellt sich der Ergebnishaushalt um rd. 44.000 EURO besser dar. Folgende erhebliche Veränderungen im Vorjahresvergleich sind zu benennen:

 

1. Gewerbesteuereinnahmen:                     61.000 EUR (+156,4%)

2. Schlüsselzuweisungen:                           -30.300 EUR (-22,5%)

3. Kreisumlage:                                           -14.200 EUR (-9,4%)

 

 

Ergänzende Hinweise:

 

Die Erträge und Aufwendungen des Ergebnishaushaltes orientieren sich zum größten Teil an den Ansätzen der Vorjahre, bzw. werden aufgrund der aktuellen Entwicklung, bzw. aufgrund der Mittelanmeldungen angepasst.

 

Eine Anhebung der Realsteuerhebesätze ist 2011 nicht vorgesehen. Im Hinblick auf die optimale Nutzung der Schlüsselzuweisungen könnte eine Angleichung an die Realsteuersätze des Landes durchaus von Vorteil sein.

 

 


Finanzplan:

 

Besonderen Einfluss auf die Finanzlage der Gemeinde übt, neben der vorstehend aufgeführten Veränderung in der Ergebnislage, der Haushaltsansatz für den Erwerb eines Feuerwehrfahrzeugs für 195.000 EURO. Hierfür sind Fördermittel von 38.000 EURO angesetzt, wobei sich die maximal Förderung durchaus auch auf rd. 60.000 EURO belaufen kann.

 

 

 

FAZIT:

 

Die Finanzierung der Netto-Investitionen aus den liquiden Mitteln ist zwar gewährleistet, jedoch sollte grundsätzlich im Hinblick auf die goldene Bilanzregel langfristiges Anlagevermögen einer langfristigen Finanzierung gegenübergestellt werden.

 

 

Ergänzender Hinweis zum Beratungs- / Beschlussverfahren:

 

Die dieser Vorlage beigefügten Unterlagen bestehen aus folgenden Entwürfen:

 

  1. der Haushaltssatzung,
  2. dem Ergebnis- und Finanzplan und
  3. der Auflistung der Investitionsvorhaben 2011 mit Erläuterungen.