Beschlussempfehlung:
Die Gemeindevertretung beschließt nach Beratung des Planwerkes die nachfolgende Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für 2011:
Haushaltssatzung der Gemeinde Oldsum
für das Haushaltsjahr 2011
Aufgrund
der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Gemeindevertretung
vom __________________ folgende Haushaltssatzung erlassen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2011 wird
1.
im Ergebnisplan mit
einem Gesamtbetrag der Erträge auf 755.200,-- EUR
einem Gesamtbetrag der
Aufwendungen auf 754.800,--
EUR
einem Jahresüberschuss
von 400,--
EUR
einem Jahresfehlbetrag
von 0,--
EUR
2. im Finanzplan
mit
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 736.500,-- EUR
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen
aus laufender
Verwaltungstätigkeit auf 686.800,--
EUR
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen
aus Investitions- und
Finanzierungstätigkeit auf 38.500,--
EUR
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen
aus Investitions- und Finanzierungstätigkeit
auf 300.600,-- EUR
festgesetzt.
§ 2
Es werden
festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen
und Investitionsförderungsmaßnahmen auf 0,-- EUR
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 0,-- EUR
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite
auf 0,--
EUR
§ 3
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 280 %
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 300 %
2. Gewerbesteuer 340 %
§ 4
Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die/der Bürgermeister/in ihre/seine Zustimmung nach § 95 h Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 500,- EUR. Die Genehmigung der Gemeindevertretung gilt in diesen Fällen als erteilt. Die/Der Bürgermeister/in ist verpflichtet, der Gemeindevertretung mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen, Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen zu berichten.
25938 Oldsum, den
_________________.
Der
Bürgermeister
(LS)
gez.:
Pedersen
Sachdarstellung mit Begründung:
Ergebnisplan:
Der Haushaltsplan des Jahres 2011 schließt nach dem Verwaltungsentwurf im Ergebnishaushalt mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 400 EURO ab. Die Gemeinden in Schleswig-Holstein können in 2011 grundsätzlich finanzielle Zuwächse auf der Ertragsseite verzeichnen. Im Haushaltserlass des Innenministers vom September 2010 sind hier u.a. Erhöhungen bei dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer mit 52 Mio. EURO (+6,7%) und an der Gewerbesteuer und Gewerbsteuerumlage mit insgesamt 130 Mio. EURO (+20,9%) aufgeführt.
Der Städteverband SH geht in seinen neueste Steuerschätzungen von weiteren moderaten Zuwächsen aus. Durch örtliche Gegebenheiten kann jedoch auch von anderslautenden Ergebnissen ausgegangen werden (z.B. Gewerbesteuerrückgang durch individuelle Vorhaben).
Die Summe der ausgewiesenen jährlichen Abschreibungsbeträge abzüglich der Erträge aus der Auflösung von Sonderposten liegt gem. Gesamt-Ergebnisplan bei rd. 54.000 EURO. Bezogen auf das ausgewiesenen Jahresergebnis werden demnach die Abschreibungen aus den Einnahmen des Gemeindehaushalts refinanziert bzw. erwirtschaftet.
Im Vergleich zum Vorjahr stellt sich der Ergebnishaushalt um rd. 44.000 EURO besser dar. Folgende erhebliche Veränderungen im Vorjahresvergleich sind zu benennen:
1. Gewerbesteuereinnahmen: 61.000 EUR (+156,4%)
2. Schlüsselzuweisungen: -30.300 EUR (-22,5%)
3. Kreisumlage: -14.200 EUR (-9,4%)
Ergänzende Hinweise:
Die Erträge und Aufwendungen des Ergebnishaushaltes
orientieren sich zum größten Teil an den Ansätzen der Vorjahre, bzw. werden
aufgrund der aktuellen Entwicklung, bzw. aufgrund der Mittelanmeldungen
angepasst.
Eine Anhebung der Realsteuerhebesätze ist 2011 nicht vorgesehen. Im Hinblick auf die optimale Nutzung der Schlüsselzuweisungen könnte eine Angleichung an die Realsteuersätze des Landes durchaus von Vorteil sein.
Finanzplan:
Besonderen Einfluss auf die Finanzlage der Gemeinde übt, neben der vorstehend aufgeführten Veränderung in der Ergebnislage, der Haushaltsansatz für den Erwerb eines Feuerwehrfahrzeugs für 195.000 EURO. Hierfür sind Fördermittel von 38.000 EURO angesetzt, wobei sich die maximal Förderung durchaus auch auf rd. 60.000 EURO belaufen kann.
FAZIT:
Die Finanzierung der Netto-Investitionen aus den liquiden Mitteln ist zwar gewährleistet, jedoch sollte grundsätzlich im Hinblick auf die goldene Bilanzregel langfristiges Anlagevermögen einer langfristigen Finanzierung gegenübergestellt werden.
Ergänzender Hinweis zum Beratungs- /
Beschlussverfahren:
Die dieser Vorlage beigefügten Unterlagen bestehen aus folgenden
Entwürfen:
- der Haushaltssatzung,
- dem Ergebnis- und Finanzplan und
- der Auflistung der Investitionsvorhaben 2011 mit
Erläuterungen.