Beschlussempfehlung:
Die Gemeindevertretung beschließt nach Beratung des Planwerkes die nachfolgende Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für 2011:
Haushaltssatzung der Gemeinde Utersum
für das Haushaltsjahr 2011
Aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung
wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 11. Januar 2011 folgende
Haushaltssatzung erlassen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2011 wird
1.
im Ergebnisplan mit
einem Gesamtbetrag der Erträge auf 788.000,-- EUR
einem Gesamtbetrag der
Aufwendungen auf 944.300,--
EUR
einem Jahresüberschuss
von 0,--
EUR
einem Jahresfehlbetrag
von 156.300,--
EUR
2. im Finanzplan
mit
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 787.100,-- EUR
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen
aus laufender
Verwaltungstätigkeit auf 795.800,--
EUR
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen
aus Investitions- und
Finanzierungstätigkeit auf 60.500,--
EUR
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen
aus Investitions- und Finanzierungstätigkeit
auf 147.900,-- EUR
festgesetzt.
§ 2
Es werden
festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen
und Investitionsförderungsmaßnahmen auf 0,-- EUR
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 0,-- EUR
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite
auf 0,--
EUR
4. die Gesamtzahl der im
Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf 3,25
Stellen
§ 3
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 270 %
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 290 %
2. Gewerbesteuer 320 %
§ 4
Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die/der Bürgermeister/in ihre/seine Zustimmung nach § 95 h Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 500,- EUR. Die Genehmigung der Gemeindevertretung gilt in diesen Fällen als erteilt. Die/Der Bürgermeister/in ist verpflichtet, der Gemeindevertretung mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen, Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen zu berichten.
§ 5
Für den Wirtschaftsplan des Kurbetriebes werden festgesetzt:
1. im Erfolgsplan
die Erträge auf 477.500,-- EUR
die Aufwendungen auf 563.200,--
EUR
der Jahresgewinn auf 0,--
EUR
der Jahresverlust auf 85.700,--
EUR
2. im Vermögensplan
die Einnahmen auf 496.900,-- EUR
die Ausgaben auf 496.900,-- EUR
3. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen
und Investitionsförderungsmaßnahmen auf 0,-- EUR
4. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 0,-- EUR
5. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 90.000,--
EUR
6. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen
Stellen auf 5,72 Stellen
25938 Utersum, den
11. Januar 2011.
Der
Bürgermeister
(LS)
gez.:
Schmidt
Sachdarstellung mit Begründung:
A: Ergebnisplan
Der Haushaltsplan des Jahres 2011 schließt im Ergebnishaushalt mit einem Fehlbetrag in Höhe von 156.300 EUR ab. Die Gemeinden in Schleswig-Holstein können in 2011 grundsätzlich finanzielle Zuwächse auf der Ertragsseite verzeichnen. Im Haushaltserlass des Innenministers vom September 2010 sind hier u.a. Erhöhungen bei dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer mit 52. Mio. EUR (+6,7%) und an der Gewerbesteuer und Gewerbesteuerumlage mit insgesamt 130 Mio. EUR (+20,9%) aufgeführt.
Der Städteverband SH geht in seinen neuesten Steuerschätzungen von weiteren moderaten Zuwächsen aus. Durch örtliche Gegebenheiten kann jedoch auch von anderslautenden Ergebnissen ausgegangen werden (z.B. Gewerbesteuerrückgang durch individuelle Vorhaben).
Die Summe der ausgewiesenen jährlichen Abschreibungsbeträge abzüglich der Erträge aus der Auflösung von Sonderposten liegt bei 147.600 EUR. Bezogen auf das ausgewiesene Jahresergebnis wird der Werteverzehr des Anlagevermögens nicht aus den Einnahmen der Gemeinde refinanziert bzw. erwirtschaftet. Folglich würden der Gemeinde für zukünftige Ersatzbeschaffungen entsprechende Rücklagen fehlen.
Im Vergleich zum Vorjahr stellt sich der Ergebnishaushalt um 68.000 EUR schlechter dar. Folgende erhebliche Veränderungen im Vorjahresvergleich sind zu benennen:
1. Gemeindeanteil an der Einkommensteuer: + 7.100 EUR (+6,7%)
2. Schlüsselzuweisungen: - 20.300 EUR (-32,0%)
3. Erträge aus Kostenerstattungen (Jubiläum) - 7.000 EUR (-100,0%)
4. Unterhaltung der Grundstücke und baulichen
Anlagen (hier: Kettenräumer für Nachklärung) - 61.000 EUR (- 2.772,2%)
5. Verlustausgleich Kurbetrieb - 8.800 EUR (-8,8%)
Nach den Erfahrungen der vergangenen Haushaltsabschlüsse
werden jedoch erhebliche Beträge aufgrund von Mehrerträgen und nicht
realisierten Teilen der Aufwandsansätze tatsächlich eingespart, sodass die
Gemeinde Utersum Ende 2011 mit gewisser Wahrscheinlichkeit ein finanziell
ausgeglichenes Ergebnis aus Verwaltungstätigkeit vorlegen kann.
B: Finanzplan
Im Finanzplan ist per Saldo i.H.v. 49.500 EUR berücksichtigt, dass ein Baugrundstück im Lauf des Jahres 2011 veräußert wird. Die Einzahlungen aus dem Verkauf sowie der anteilige Betrag für die Erschließungsablösung sind eingeplant, ebenso, wie die Abführung des anteilig restlichen „Ankaufbetrages“ an den vorherigen Eigentümer.
Im Produkt 575003 „Verlustausgleich“ werden Zahlungen an den
Kurbetrieb in Höhe von insgesamt 178.800 EUR ausgewiesen. Hierin ist der
Ausgleich der Verlustvorträge bis 2009 in Höhe von 58.800 EUR sowie ein
Abschlag auf den zu erwartenden Verlust 2011 mit 50.000 EUR enthalten.
Gleichfalls erhält der Kurbetrieb einen Zuschuss i.H.v. 70.000 EUR für die
Sanierungsmaßnahme „Haus des Gastes“.
Neben der Tilgungsleistung für Kredite i.H.v. 58.300 EUR sind kleine Investitionen mit insgesamt 6.500 EUR vorgesehen.
Die Liquidität der Gemeinde Utersum beläuft sich voraussichtlich zum Ende 2011 auf rd. 150.000 EUR.
Die Erträge und Aufwendungen des Ergebnishaushaltes orientieren sich zum größten Teil an den Ansätzen der Vorjahre, bzw. werden aufgrund der aktuellen Entwicklung, bzw. aufgrund der Mittelanmeldungen angepasst.
Eine Anhebung der Realsteuerhebesätze ist 2011 nicht vorgesehen. Sie ist auch aufgrund der Untergrenzen für die Berechnungen im kommunalen Finanzausgleich hinsichtlich der Verteilung der Schlüsselzuweisungen nach Grund- und Garantiebetrag nicht erforderlich.
Die Gemeinde erhält nach wie vor die reguläre Förderung aufgrund ihrer Realsteuerhebesätze und der Ist-Ergebnisse der eigenen kommunalen Steuerveranlagungen.