Betreff
Beratung und Beschluss über den Erlass der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2011 der Gemeinde Utersum
Vorlage
Uter/000035
Art
Beschlussvorlage Utersum

Beschlussempfehlung:

 

Die Gemeindevertretung beschließt nach Beratung des Planwerkes die nachfolgende Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für 2011:

 

 

Haushaltssatzung der Gemeinde Utersum

für das Haushaltsjahr 2011

 

Aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 11. Januar 2011 folgende Haushaltssatzung erlassen:

 

 

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2011 wird

 

1. im Ergebnisplan mit

                   einem Gesamtbetrag der Erträge auf                                 788.000,-- EUR

                   einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf                   944.300,-- EUR

                   einem Jahresüberschuss von                                                        0,-- EUR

                   einem Jahresfehlbetrag von                                                156.300,-- EUR

 

2. im Finanzplan mit

                   einem Gesamtbetrag der Einzahlungen

                   aus laufender Verwaltungstätigkeit auf                             787.100,-- EUR

                   einem Gesamtbetrag der Auszahlungen

                   aus laufender Verwaltungstätigkeit auf                             795.800,-- EUR

                   einem Gesamtbetrag der Einzahlungen

                   aus Investitions- und Finanzierungstätigkeit auf               60.500,-- EUR

                   einem Gesamtbetrag der Auszahlungen

                   aus Investitions- und Finanzierungstätigkeit auf             147.900,-- EUR

festgesetzt.

 

§ 2

Es werden festgesetzt:

1.           der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen

              und Investitionsförderungsmaßnahmen auf                                          0,-- EUR

2.           der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf            0,-- EUR

3.           der Höchstbetrag der Kassenkredite auf                                          0,-- EUR

4.           die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf        3,25 Stellen

 

 

§ 3

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.           Grundsteuer

              a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)    270 %

              b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                              290 %

2.           Gewerbesteuer                                                                                     320 %

 

§ 4

 

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die/der Bürgermeister/in ihre/seine Zustimmung nach § 95 h Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 500,- EUR. Die Genehmigung der Gemeindevertretung gilt in diesen Fällen als erteilt. Die/Der Bürgermeister/in ist verpflichtet, der Gemeindevertretung mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen, Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen zu berichten.

 

 

§ 5

 

Für den Wirtschaftsplan des Kurbetriebes werden festgesetzt:

1.  im Erfolgsplan

     die Erträge auf                                                                                     477.500,-- EUR

     die Aufwendungen auf                                                                       563.200,-- EUR

     der Jahresgewinn auf                                                                                    0,-- EUR

     der Jahresverlust auf                                                                            85.700,-- EUR

 

2.  im Vermögensplan

     die Einnahmen auf                                                                              496.900,-- EUR

     die Ausgaben auf                                                                                496.900,-- EUR

3.  der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen

     und Investitionsförderungsmaßnahmen auf                                                   0,-- EUR

4.  der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf                      0,-- EUR

5.  der Höchstbetrag der Kassenkredite auf                                           90.000,-- EUR

6. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf            5,72 Stellen

 

 

 

 

 

25938 Utersum, den 11. Januar 2011.

 

                                                                                               Der Bürgermeister

                                                                       (LS)

                                                                                               gez.: Schmidt

 

 

 

Sachdarstellung mit Begründung:

 

 

A: Ergebnisplan

 

Der Haushaltsplan des Jahres 2011 schließt im Ergebnishaushalt mit einem Fehlbetrag in Höhe von 156.300 EUR ab. Die Gemeinden in Schleswig-Holstein können in 2011 grundsätzlich finanzielle Zuwächse auf der Ertragsseite verzeichnen. Im Haushaltserlass des Innenministers vom September 2010 sind hier u.a. Erhöhungen bei dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer mit 52. Mio. EUR (+6,7%) und an der Gewerbesteuer und Gewerbesteuerumlage mit insgesamt 130 Mio. EUR (+20,9%) aufgeführt.

 

Der Städteverband SH geht in seinen neuesten Steuerschätzungen von weiteren moderaten Zuwächsen aus. Durch örtliche Gegebenheiten kann jedoch auch von anderslautenden Ergebnissen ausgegangen werden (z.B. Gewerbesteuerrückgang durch individuelle Vorhaben).

 

Die Summe der ausgewiesenen jährlichen Abschreibungsbeträge abzüglich der Erträge aus der Auflösung von Sonderposten liegt bei 147.600 EUR. Bezogen auf das ausgewiesene Jahresergebnis wird der Werteverzehr des Anlagevermögens nicht aus den Einnahmen der Gemeinde refinanziert bzw. erwirtschaftet. Folglich würden der Gemeinde für zukünftige Ersatzbeschaffungen entsprechende Rücklagen fehlen.

 

Im Vergleich zum Vorjahr stellt sich der Ergebnishaushalt um 68.000 EUR schlechter dar. Folgende erhebliche Veränderungen im Vorjahresvergleich sind zu benennen:

 

1. Gemeindeanteil an der Einkommensteuer:            +  7.100 EUR (+6,7%)

2. Schlüsselzuweisungen:                                           - 20.300 EUR (-32,0%)

3. Erträge aus Kostenerstattungen (Jubiläum)           -   7.000 EUR (-100,0%)

4. Unterhaltung der Grundstücke und baulichen

    Anlagen (hier: Kettenräumer für Nachklärung)      - 61.000 EUR (- 2.772,2%)

5. Verlustausgleich Kurbetrieb                                    -   8.800 EUR (-8,8%)

 

 

Nach den Erfahrungen der vergangenen Haushaltsabschlüsse werden jedoch erhebliche Beträge aufgrund von Mehrerträgen und nicht realisierten Teilen der Aufwandsansätze tatsächlich eingespart, sodass die Gemeinde Utersum Ende 2011 mit gewisser Wahrscheinlichkeit ein finanziell ausgeglichenes Ergebnis aus Verwaltungstätigkeit vorlegen kann.

 

 

B: Finanzplan

 

Im Finanzplan ist per Saldo i.H.v. 49.500 EUR berücksichtigt, dass ein Baugrundstück im Lauf des Jahres 2011 veräußert wird. Die Einzahlungen aus dem Verkauf sowie der anteilige Betrag für die Erschließungsablösung sind eingeplant, ebenso, wie die Abführung des anteilig restlichen „Ankaufbetrages“ an den vorherigen Eigentümer.

 

Im Produkt 575003 „Verlustausgleich“ werden Zahlungen an den Kurbetrieb in Höhe von insgesamt 178.800 EUR ausgewiesen. Hierin ist der Ausgleich der Verlustvorträge bis 2009 in Höhe von 58.800 EUR sowie ein Abschlag auf den zu erwartenden Verlust 2011 mit 50.000 EUR enthalten. Gleichfalls erhält der Kurbetrieb einen Zuschuss i.H.v. 70.000 EUR für die Sanierungsmaßnahme „Haus des Gastes“.

 

Neben der Tilgungsleistung für Kredite i.H.v. 58.300 EUR sind kleine Investitionen mit insgesamt 6.500 EUR vorgesehen.

 

Die Liquidität der Gemeinde Utersum beläuft sich voraussichtlich zum Ende 2011 auf rd. 150.000 EUR.

 

Die Erträge und Aufwendungen des Ergebnishaushaltes orientieren sich zum größten Teil an den Ansätzen der Vorjahre, bzw. werden aufgrund der aktuellen Entwicklung, bzw. aufgrund der Mittelanmeldungen angepasst.

 

Eine Anhebung der Realsteuerhebesätze ist 2011 nicht vorgesehen. Sie ist auch aufgrund der Untergrenzen für die Berechnungen im kommunalen Finanzausgleich hinsichtlich der Verteilung der Schlüsselzuweisungen nach Grund- und Garantiebetrag nicht erforderlich.

Die Gemeinde erhält nach wie vor die reguläre Förderung aufgrund ihrer Realsteuerhebesätze und der Ist-Ergebnisse der eigenen kommunalen Steuerveranlagungen.