Betreff
Beratung und Beschlussfassung über den Erlass der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans 2011 der Gemeinde Dunsum
Vorlage
Dun/000028
Art
Beschlussvorlage Dunsum

Beschlussempfehlung:

 

 

Die Gemeindevertretung beschließt nach Beratung des Planwerkes die nachfolgende Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für 2011:

 

 

 

Haushaltssatzung der Gemeinde Dunsum

für das Haushaltsjahr 2011

 

 

Aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 24. Februar 2011 folgende Haushaltssatzung erlassen:

 

 

 

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2011 wird

 

1. im Ergebnisplan mit

                   einem Gesamtbetrag der Erträge auf                                   99.900,-- EUR

                   einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf                     92.600,-- EUR

                   einem Jahresüberschuss von                                                 7.300,-- EUR

                   einem Jahresfehlbetrag von                                                           0,-- EUR

 

2. im Finanzplan mit

                   einem Gesamtbetrag der Einzahlungen

                   aus laufender Verwaltungstätigkeit auf                               99.900,-- EUR

                   einem Gesamtbetrag der Auszahlungen

                   aus laufender Verwaltungstätigkeit auf                               91.300,-- EUR

                   einem Gesamtbetrag der Einzahlungen

                   aus Investitions- und Finanzierungstätigkeit auf               45.000,-- EUR

                   einem Gesamtbetrag der Auszahlungen

                   aus Investitions- und Finanzierungstätigkeit auf               27.000,-- EUR

festgesetzt.

 

 

 

§ 2

Es werden festgesetzt:

1.           der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen

              und Investitionsförderungsmaßnahmen auf                                          0,-- EUR

2.           der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf            0,-- EUR

3.           der Höchstbetrag der Kassenkredite auf                                 10.000,-- EUR

 

 

 

§ 3

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

 

1.           Grundsteuer

              a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)    240 %

              b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                              240 %

2.           Gewerbesteuer                                                                                     300 %

 

 

 

§ 4

 

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die/der Bürgermeister/in ihre/seine Zustimmung nach § 95 h Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 500,- EUR. Die Genehmigung der Gemeindevertretung gilt in diesen Fällen als erteilt. Die/Der Bürgermeister/in ist verpflichtet, der Gemeindevertretung mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen, Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen zu berichten.

 

 

 

25938 Dunsum, den 24. Februar 2011.

 

                                                                                               Der Bürgermeister

                                                                       (LS)

                                                                                               gez.: Christiansen

Sachdarstellung mit Begründung:

 

 

A: Ergebnisplan

 

Der Haushaltsplan des Jahres 2011 schließt im Ergebnishaushalt mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 7.300 EUR ab. Die Gemeinden in Schleswig-Holstein können in 2011 grundsätzlich finanzielle Zuwächse auf der Ertragsseite verzeichnen. Im Haushaltserlass des Innenministers vom September 2010 sind hier u.a. Erhöhungen bei dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer mit 52. Mio. EUR (+6,7%) und an der Gewerbesteuer und Gewerbesteuerumlage mit insgesamt 130 Mio. EUR (+20,9%) aufgeführt.

 

Der Städteverband SH geht in seinen neuesten Steuerschätzungen von weiteren moderaten Zuwächsen aus. Durch örtliche Gegebenheiten kann jedoch auch von anderslautenden Ergebnissen ausgegangen werden (z.B. Gewerbesteuerrückgang durch individuelle Vorhaben).

 

Die Erträge und Aufwendungen des Ergebnishaushaltes orientieren sich zum größten Teil an den Ansätzen der Vorjahre, bzw. werden aufgrund der aktuellen Entwicklung, bzw. aufgrund der Mittelanmeldungen angepasst.

 

Die Summe der ausgewiesenen jährlichen Abschreibungsbeträge abzüglich der Erträge aus der Auflösung von Sonderposten liegt bei 1.300 EUR. Bezogen auf das ausgewiesene Jahresergebnis wird der Werteverzehr des Anlagevermögens aus den Einnahmen der Gemeinde refinanziert bzw. erwirtschaftet. Folglich ist die Gemeinde in der Lage, für zukünftige Ersatzbeschaffungen entsprechende Rücklagen anzusparen.

 

Im Vergleich zum Vorjahr stellt sich der Ergebnishaushalt um 10.600 EUR schlechter dar. Folgende erhebliche Veränderungen im Vorjahresvergleich sind zu benennen:

 

1. Gewerbesteuer:                                                      + 2.100 EUR (+60,0%)

2. Schlüsselzuweisungen:                                           -  4.200 EUR (-26,6%)

3. Transfererträge (Schwarzdeckenrückl.)                -  2.400 EUR (-100,0%)

4. Benutzungsgebühren u.ä. Entgelte             -  3.300 EUR (-34,7%)

5. Unterhaltung d. sonst. unbewegl. Vermög.:           + 2.200 EUR (+36,1%)

6. Zinserträge                                                              -     700 EUR (-100,0%)

7. Zinsaufwand                                                           +    300 EUR (+100,0%)

 

 

Nach den Erfahrungen der vergangenen Haushaltsabschlüsse werden jedoch erhebliche Beträge aufgrund von Mehrerträgen und nicht realisierten Teilen der Aufwandsansätze tatsächlich eingespart, sodass die Gemeinde Dunsum Ende 2011 mit gewisser Wahrscheinlichkeit ein finanziell ausgeglichenes Ergebnis aus Verwaltungstätigkeit vorlegen kann.

 

 

 

B: Finanzplan

 

Im Produkt 522001 (Bauen und Wohnen) werden 27.000 EUR für den weiteren Baufortschritt in dem Baugebiet ausgewiesen. Die Aufbringung der Verschleißdecke wird voraussichtlich nicht in 2011 erfolgen. Es ist vorgesehen ein Baugrundstück für ca. 45.000 EUR zu veräußern.

 

Weiteren Investitionen im Finanzhaushalt sind nicht vorgesehen.

 

Für die Neuinvestition wird kein Darlehen aufgenommen. Die erforderliche Liquidität soll durch den Grundstücksverkauf sichergestellt werden.

 

Eine Anhebung der Realsteuerhebesätze ist 2011 nicht vorgesehen. Sie ist auch aufgrund der Untergrenzen für die Berechnungen im kommunalen Finanzausgleich hinsichtlich der Verteilung der Schlüsselzuweisungen nach Grund- und Garantiebetrag nicht erforderlich.

Die Gemeinde erhält nach wie vor die reguläre Förderung aufgrund ihrer Realsteuerhebesätze und der Ist-Ergebnisse der eigenen kommunalen Steuerveranlagungen.