Betreff
Schaffung einer bedarfsgerechten und zukunftsorientierten Breitband-Infrastruktur hier: Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung
Vorlage
Oev/000020/1
Art
Beschlussvorlage Oevenum

Beschlussempfehlung:

Die beiliegende öffentlich-rechtliche Vereinbarung wird beschlossen.

Sachdarstellung mit Begründung:

Nachdem sich die Gemeinde entschieden hat, am Programm des Landes Schleswig-Holstein zur Förderung von Projekten für die flächendeckende Versorgung des Landes mit schneller Internetzugangsmöglichkeit teilzunehmen wurde durch ein beauftragtes Planungs­büro in den teilnehmenden Gemeinden (Alkersum, Borgsum, Midlum, Nieblum, Norddorf, Oevenum, Wittdün sowie auch die Gemeinden Pellworm, Langeneß, Gröde, Nordstrand) eine Ist-Analyse durchgeführt, Lösungsmöglichkeiten aufgezeigt und Kosten kalkuliert. Weiterhin haben die betroffenen Gemeinden Geld für den Breitbandausbau zur Verfügung gestellt. In einer Gesprächsrunde mit verschiedenen Anbietern im Sommer 2010 wurde die hiesige Situation präsentiert und die Anbieter haben Interesse an einem Ausbau signalisiert.

Aufgrund der Förderrichtlinie sind strenge Vorgaben zu erfüllen, so dass der Auftrag nur im Rahmen einer Ausschreibung vergeben werden darf. Diese Ausschreibung steht unmittelbar bevor.

Diese Ausschreibung soll so gestalten werden, dass der Auftrag in einem Los vergeben wird, da ansonsten die Anbieter nur für die großen Gemeinden ein Angebot abgeben würden. Diese Vorgehensweise erfordert es, dass ein Auftraggeber genannt wird.

Aus diesen Gründen ist es unumgänglich, dass zwischen den teilnehmenden Gemeinden eine Kooperation in Form einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung geschlossen wird. Durch diese öffentlich-rechtliche Vereinbarung übertragen die genannten Gemeinden einer beteiligten Gemeinde die Aufgabe, die Funktion des Auftraggebers gegenüber dem Anbieter wahrzu­nehmen und so die in den jeweiligen Gemeindevertretungen gefassten Beschlüsse zur Auftragsvergabe auszuführen. Es wäre sinnvoll, diese Funktion der Gemeinde Alkersum zu übertragen. Da der zuständige Sachbearbeiter auch Protokollführer der Gemeinde Alkersum ist und somit in den Sitzungen der Gemeindevertretung anwesend ist, könnte das Thema so optimal begleitet werden.

Die Gemeinde Alkersum würde nicht die Entscheidung über eine Auftragsvergabe für die anderen Gemeinden treffen, sondern die Beschlüsse der o.g. Gemeinden lediglich gegenüber dem Anbieter vertreten. Diese Vorgehensweise ist erforderlich, da die Ausschreibung in einem Los vergeben werden soll und somit ein Auftraggeber vorhanden sein muss.

Anlagen:

 

  • öffentlich-rechtliche Vereinbarung