Betreff
Außenbereichssatzung gemäß §35(6) BauGB hier: a) Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen b) Satzungsbeschluss
Vorlage
Alk/000028/2
Art
Beschlussvorlage Alkersum
Referenzvorlage

Beschlussempfehlung:

 

Zu a) Behandlung der eingegangenen Anregungen

 

1.  Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der Außenbereichssatzung nach § 35 Abs. 6 BauGB abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung geprüft. Die Stellungnahmen werden gemäß Anlage zur Vorlage berücksichtigt / teilweise berücksichtigt / nicht berücksichtigt.

 

Das Bau- und Planungsamt des Amtes Föhr-Amrum wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

Zu b) Satzungsbeschluss

 

2. Aufgrund des § 35 Abs. 6 BauGB beschließt die Gemeindevertretung die Außenbereichssatzung nach § 35 Abs. 6 BauGB für das Gebiet der Splittersiedlung im Süden des Gemeindegebietes an der Gemeindegrenze zur Nachbargemeinde Nieblum, südöstlich des Nieblumwegs (Kreisstraße 125), bestehend aus dem Text und der Planzeichnung als Satzung.

 

3. Die Begründung wird gebilligt.

 

4. Der Beschluss der Satzung durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Die Gemeinde Alkersum hat am 14.12.2010 den Entwurf der Außenbereichssatzung nach § 35 Abs. 6 Baugesetzbuch (BauGB) mit Begründung beschlossen und zur Auslegung bestimmt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden am 17.12.2010 zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.

 

Im Rahmen der Auslegung vom 28.12.2010 bis zum 31.01.2011 und der Trägerbeteiligung wurden Anregungen und Hinweise vorgebracht, welche gemäß Anlage zur Vorlage berücksichtigt / teilweise berücksichtigt / nicht berücksichtigt wurden.