Beschlussempfehlung:
- Nach Beratung über den vorliegenden Verwaltungsentwurf des Haushaltsplanes 2011 des Amtes Föhr-Amrum beschließt der Amtsausschuss die folgende
Haushaltssatzung
des Amtes Föhr-Amrum
für das Haushaltsjahr 2011
Aufgrund
der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung wird nach Beschluss des Amtsausschusses vom
__________________ folgende Haushaltssatzung erlassen:
§
1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2011 wird
1.
im Ergebnisplan mit
einem Gesamtbetrag der Erträge auf 8.757.300,-- EUR
einem Gesamtbetrag der Aufwendungen
auf 9.081.900,--
EUR
einem Jahresüberschuss
von 0,--
EUR
einem Jahresfehlbetrag
von 324.600,--
EUR
2.
im Finanzplan mit
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 8.803.100,-- EUR
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 8.803.100,--
EUR
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen
aus Investitions- und
Finanzierungstätigkeit auf 5.071.900,--
EUR
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen
aus Investitions- und
Finanzierungstätigkeit auf 5.455.200,--
EUR
festgesetzt.
§
2
Es werden festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen
und Investitionsförderungsmaßnahmen auf 4.692.400,-- EUR
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 3.330.000,-- EUR
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 1.100.000,--
EUR
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf 70,19 Stellen
§ 3
Die Amtsumlage wird auf 49,23 % der Umlagegrundlagen festgesetzt.
§ 4
Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Amtsdirektorin ihre Zustimmung nach § 95 h Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 5.000,- EUR. Die Genehmigung des Amtsausschusses gilt in diesen Fällen als erteilt. Die Amtsdirektorin ist verpflichtet, dem Amtsausschuss mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen, Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen zu berichten.
25938 Wyk auf Föhr, den
___________________.
Die
Amtsdirektorin
(LS) _________________
(Gehrmann)
- Die Investitionen im Bereich der Schulen sollen über eine Darlehenslaufzeit von 30 Jahre finanziert werden. Die Finanzierung für den Neubau der Obdachlosenunterkunft soll über 20 Jahre erfolgen.
- Die Verwaltung wird angewiesen insgesamt 200.000 EUR innerhalb der laufenden Verwaltungstätigkeit einzusparen. Dieses solle sich auf alle Bereiche erstrecken; insbesondere auch auf den Bereich der Schulen.
Sachdarstellung mit Begründung:
A: Ergebnisplan:
Der Haushaltsplan des Jahres 2011 schließt nach dem Verwaltungsentwurf im Ergebnishaushalt mit einem Fehlbetrag in Höhe von 324.600 EUR ab. Die Gemeinden in Schleswig-Holstein verzeichnen 2011 aufgrund des geringfügig höheren Einkommensteuer-Anteiles eine leichte finanzielle Verbesserung auf der Ertragsseite. Im Haushaltserlass des Innenministers vom November 2010 wird ein kommunaler Anteil am Landes-Einkommensteuer-Aufkommen in Höhe von 831 Mio. EUR für die Haushaltsplanungen empfohlen. Im Jahr zuvor, 2010, lag der Anteil noch bei 779 Mio. EUR.
Der Städteverband SH ging nach seinen neueste Steuerschätzungen von weiteren moderaten Zuwächsen aus. Für 2012 nimmt die Steuerschätzung einen Gemeindeanteil an der Einkommensteuer von 897 Mio. EUR an. Gleichwohl zeichnet sich ab, dass bereits für den Finanzausgleich 2011 der Grundbetrag sowie der Garantiebetrag trotz positiver Steuerprognosen abgesenkt worden sind. Ebenso wird für die Zukunft auf die Eigenfinanzierungskraft der Kommunen gesetzt. Diese zeigt sich insbesondere an der Anhebung der Nivellierungssätze. Zu niedrige Realsteuerhebesätze der Gemeinden wirken sich daher zusätzlich negativ auf die zu erwartenden Schlüsselzuweisungen aus.
Die Summe der Finanzkraftzahlen 2011 der amtsangehörigen Kommunen ist gegenüber dem Vorjahr um 490.746 EUR (-5,5 %) auf 8.463.417 EUR gesunken, was u.a. von geringfügig niedrigeren eigenen Steuereinnahmen bei den Gemeinden zeugt. Folglich ist, zur Abdeckung der laufenden Verwaltungsaufgaben bei der Amtsumlage, gemessen an der Finanzkraft der Gemeinden, eine leichte, prozentuale Erhöhung um rund +2,23%-Punkte (neu: rd. 49,23%) erforderlich. Gleichwohl kann die Amtsumlage absolut um 100.400 EUR auf 4.166.400 EUR gesenkt werden.
Die Belastungen der einzelnen Gemeinden stellt sich wie folgt dar:
Gemeinde |
|
Amtsumlage 2010 |
Amtsumlage 2011 |
Mehrbelastung 2011 |
Verringerung 2011 |
|
|
|
|
|
|
Amt |
|
4.266.806 |
4.166.400 |
|
100.404 |
Alkersum |
|
164.344 |
153.699 |
|
11.095 |
Borgsum |
|
120.953 |
122.674 |
1.721 |
|
Dunsum |
|
21.216 |
21.887 |
671 |
|
Midlum |
|
131.868 |
130.300 |
|
1.568 |
Nieblum |
|
229.961 |
280.038 |
50.077 |
|
Oevenum |
|
167.820 |
163.934 |
|
3.886 |
Oldsum |
|
196.423 |
188.881 |
|
7.542 |
Süderende |
|
59.618 |
59.497 |
|
121 |
Utersum |
|
146.656 |
153.605 |
6.949 |
|
Witsum |
|
23.205 |
34.733 |
11.528 |
|
Wrixum |
|
240.300 |
234.551 |
|
5.749 |
Wyk auf Föhr |
|
1.765.908 |
1.663.976 |
|
101.932 |
Nebel |
|
439.754 |
401.942 |
|
37.812 |
Norddorf |
|
281.847 |
266.721 |
|
14.616 |
Wittdün |
|
276.991 |
289.962 |
12.971 |
|
Die Summe der ausgewiesenen jährlichen Abschreibungsbeträge abzüglich der Erträge aus der Auflösung von Sonderposten liegt gem. Gesamt-Ergebnisplan bei 288.600 EUR. Dies bedeutet, dass das Defizit des Ergebnishaushaltes zu 100 % aus nicht monetären Abschreibungen besteht. Vorbehaltlich einer abschließenden Prüfung durch ein Beratungsunternehmen wird der Verlust aus Abschreibungen ausgewiesen. Es wird an dieser Stelle zu prüfen sein, da die Investitionen grds. aus „Zuwendungen / Umlage“ seitens der Gemeinden finanzieren werden, ein entsprechender Sonderposten ausgewiesen werden muss. Dieser Sonderposten würde dann entsprechend ertragswirksam aufzulösen sein. Per Saldo verhalten sich dann Abschreibungen und Erträge aus Sonderposten ergebnisneutral.
Im Vergleich zum Vorjahr stellt sich der Ergebnishaushalt um 213.100 EUR schlechter dar. Folgende wesentliche Veränderungen im Vorjahresvergleich sind zu benennen:
Erträge
1. Allgemeine Amtsumlage (418210000) -100.400 EUR (-2,25%)
2. Sonderumlagen (4182...) -20.300 EUR (-6,97%)
3. Verwaltungsgebühren (43110000) +21.400 EUR (+17,92%)
4. Erträge Kostenerstattungen Gemeinden (44820000) +63.800 EUR (+11,44%)
5. Erträge aus Kostenumlagen verb. Untern. (44850000) -23.800 EUR (-16,61%)
Aufwendungen
6. Bilanzielle Abschreibungen (57110000) +21.300 EUR (+7,57%)
7. Transferaufwendungen (53...) +83.300 EUR (+8,49%)
(Zuweisungen u. Zuschüsse lfd. Zwecke)
8. Erstattung von Aufwend. von Dritten (54520000) +123.300 EUR (+8,34%)
9. Zinsen u. sonst. Finanzaufwendungen (551...) -27.900 EUR (-9,85%)
Zu. 3. Insbesondere „122001 Öffentliche Ordnung“ bedingt durch Ausweise und Pässe.
Zu. 4. Erstattungen der Gemeinden für Produkte, die nicht den Amtshaushalt lt. Fusionsvertrag belasten sollen (z.B. „412100 Förderung der Gesundheitspflege ...“).
Zu 5. Geringe Kostenumlage aus Personalgestellung (vgl. „111002 Organisation, Hauptverwaltung ...“).
Zu 7. Erstmalige und korrigierte Aufwandsberücksichtigung (vgl. „366010 Jugendzentrum Amrum“, „412100 Förderung der Gesundheitspflege ...“).
Zu 8. Insbesondere Abweichung aus interner Leistungsverrechnung aus „111011 Verwaltung sonstiger Liegenschaften“ durch zu geringer Kostenweiterbelastung. Ebenso hierzu „44820100 Betriebskostenerstattung“. Produkt muss auf Null aufgehen. Erstmalige Aufwandsberücksichtigung (vgl. „555001 Forstbetriebsverband“).
Zu 9. Zinskalkulation auf Grundlage der aktuelle Bauplanung.
Die Produktbereiche 21 Schulträgeraufgaben und 24 Sonstige Schulträgeraufgaben, Schülerbeförderung belasten den Amtshaushalt im Ergebnis mit 1.914.500 EUR.
Der auch für 2011 eingeplante Kassenkredit i.H.v. 1.100.000 EUR soll insbesondere zur flexiblen Bauzwischenfinanzierung zum tragen kommen.
Nach den Erfahrungen der vergangenen Haushaltsabschlüsse werden zwar (teilweise erhebliche) Beträge aufgrund von Mehrerträgen und nicht realisierten Teilen der Aufwandsansätze tatsächlich eingespart, sodass mit gewisser Wahrscheinlichkeit ein finanziell besseres Ergebnis vorgelegt werden kann, als in der Planung, vorausgesetzt, dass alle Aufwendungen und Erträge im vorliegenden Planwerk eingestellt sind, die Plandaten zeigen jedoch, dass das Amt bei dem o.a. Ergebnis 2011 die Grenzen seiner finanziellen Leistungsfähigkeit im lfd. Verwaltungsbetrieb erreicht hat.
In den Folgejahre ist von weiteren steigenden Verlusten auszugehen, diese resultieren größtenteils aus den Finanzierungskosten und Abschreibungen für die Investitionen in den Schulen. Überlegungen sind anzustellen, in wieweit die Investitionen im Amtshaushalt, insbesondere im Bereich der Schulen, zukünftig durch die Amtsumlage aufgefangen werden sollen und können.
Ergänzende Hinweise:
Die Erträge und Aufwendungen des Ergebnishaushaltes
orientieren sich zum größten Teil an den Ansätzen der Vorjahre, bzw. werden aufgrund
der aktuellen Entwicklung, bzw. aufgrund der Mittelanmeldungen angepasst.
B: Finanzplan:
Die Liquidität des Amtes Föhr-Amrum beläuft sich zum 31.12.2010 auf rd. 500.000 EUR. Hierin enthalten ist eine sog. Fusionsrücklage mit rd. 138.000 EUR und Rücklagen für Sonderrechnungen (Produkt 538100 Abwasserbeseitigung Föhr-Ost), die grds. nicht zur Liquiditätssicherung des Amtes herangezogen werden sollen. In dem Finanzhaushalt 2011 ist eine Änderung des Bestandes an eigenen Finanzmitteln i.H.v. - 383.300 EUR ausgewiesen. Die Investitionen belaufen sich auf insgesamt 5.175.500 EUR. Diese werden u.a. aus Kreditaufnahmen mit 4.692.400 EUR, öffentlichen Zuwendungen („energetische Dachsanierung“) mit 359.500 EUR und mit Mitteln i.H.v. 56.000 EUR aus der Fusionsrücklage finanziert.
Die erheblichste Investition ist im Produkt 216001 (Realschule mit Grund- und Hauptschulteil Amrum) mit einem Investitionsaufwand Höhe von rd. 7,3 Mio. EUR. Hiervon entfallen auf 2011 die energetische Dachsanierung mit 820.000 EUR und 3 Mio. EUR für den Neubau. Als Verpflichtungsermächtigung für 2012 sind 3,33 Mio. EUR eingeplant. Der Neubau wird zu 100 % darlehensfinanziert. 75 % hiervon kann aus Mitteln des Kommunalen Investitionsfonds der Landesbank abgedeckt werden, den Rest bildet ein Darlehen des freien Kreditmarktes. Die energetische Dachsanierung wird aus Fördergeldern und mit 460.000 EUR durch KIF-Darlehen finanziert.
Die Zins- und Tilgungsverpflichtungen hieraus sind im Planwerk des Haushaltsjahres bzw. der Folgejahre dargestellt und erläutert.
Eine weitere große Investition wurde für das Produkt 122002 (Obdachlosenunterbringung) mit einem Volumen von 535.000 EUR angemeldet. Es handelt sich hierbei um den Neubau der Unterkünfte am Ziegeleiweg in Wyk auf Föhr. Ferner sind für den 3. Bauabschnitt in der Eilun Feer Skuul (Produkt 218101) 450.000 EUR vorgesehen.
Die Baukosten aus 2009 für die Errichtung eine Jugendzentrums auf Amrum in Höhe von rd. 102.400 EUR wurden aus mitteln der Einheitskasse finanziert. Hierfür soll eine Umfinanzierung in Form eines Darlehens vorgenommen werden.
Die weiteren Investitionen im Finanzhaushalt sind Neubeschaffungen, kleinere Baumaßnahmen usw., die im Planteil näher erläutert sind.
FAZIT:
Die Tilgungen und Verluste aus der Ergebnisrechnung dürfen NICHT kreditfinanziert werden. Es zeichnet sich ab, dass der Liquiditätsbedarf insbesondere für die Bedienung der Darlehen in 2012 nach den derzeitigen Planungen aus eigenen Mitteln des Amtes nicht mehr zu leisten ist. Es müssen Überlegungen vorgenommen werden, in wieweit z.B. eine Investitionskostenumlage erhoben werden muss.
Ergänzender Hinweis zum Beratungs- /
Beschlussverfahren:
Die dieser Vorlage beigefügten Unterlagen bestehen aus folgenden
Entwürfen:
- der Haushaltssatzung,
- dem Ergebnis- und Finanzplan (als Gesamtpläne),
- den Teilergebnishaushalten (komplett) und
- der Auflistung der Investitionsvorhaben 2011 mit
Erläuterungen.
Die Beratung der Teilergebnispläne im HFA / Amtsausschuss erfolgt
mittels Visualisierung per Beamer.
Nach Verabschiedung der Haushaltssatzung / des Haushaltsplanes 2011 im
Amtsausschuss erhält anschließend jedes Ausschussmitglied den Gesamthaushalt
einschließlich aller Anlagen nach Ausarbeitung in gedruckter Form übersandt.