Betreff
Beratung und Beschlussfassung über den Erlass der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans 2011 des Amtes Föhr-Amrum
Vorlage
Amt/000119/1
Art
Beschlussvorlage Amt
Referenzvorlage

Beschlussempfehlung:

 

  1. Nach Beratung über den vorliegenden Verwaltungsentwurf des Haushaltsplanes 2011 des Amtes Föhr-Amrum beschließt der Amtsausschuss die folgende

 

 

 

 

Haushaltssatzung des Amtes Föhr-Amrum

für das Haushaltsjahr 2011

 

 

Aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung wird nach Beschluss des Amtsausschusses vom __________________ folgende Haushaltssatzung erlassen:

 

 

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2011 wird

 

1. im Ergebnisplan mit

                        einem Gesamtbetrag der Erträge auf                                    8.757.300,-- EUR

                        einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf                      9.081.900,-- EUR

                        einem Jahresüberschuss von                                                              0,-- EUR

                        einem Jahresfehlbetrag von                                                      324.600,-- EUR

 

2. im Finanzplan mit

                        einem Gesamtbetrag der Einzahlungen

                        aus laufender Verwaltungstätigkeit auf                                8.803.100,-- EUR

                        einem Gesamtbetrag der Auszahlungen

                        aus laufender Verwaltungstätigkeit auf                                8.803.100,-- EUR

                        einem Gesamtbetrag der Einzahlungen

                        aus Investitions- und Finanzierungstätigkeit auf                5.071.900,-- EUR

                        einem Gesamtbetrag der Auszahlungen

                        aus Investitions- und Finanzierungstätigkeit auf                5.455.200,-- EUR

festgesetzt.

 

§ 2

 

Es werden festgesetzt:

1.  der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen

     und Investitionsförderungsmaßnahmen auf                                                4.692.400,-- EUR

2.  der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf                  3.330.000,-- EUR

3.  der Höchstbetrag der Kassenkredite auf                                                1.100.000,-- EUR

4.  die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf                    70,19 Stellen

 

 

 

§ 3

 

Die Amtsumlage wird auf 49,23 % der Umlagegrundlagen festgesetzt.

 

 

§ 4

 

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Amtsdirektorin ihre Zustimmung nach § 95 h Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 5.000,- EUR. Die Genehmigung des Amtsausschusses gilt in diesen Fällen als erteilt. Die Amtsdirektorin ist verpflichtet, dem Amtsausschuss mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen, Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen zu berichten.

 

 

 

25938 Wyk auf Föhr, den ___________________.

 

                                                                                                   Die Amtsdirektorin

 

                                                                            (LS)                 _________________

                                                                                                   (Gehrmann)

 

 

 

 

  1. Die Investitionen im Bereich der Schulen sollen über eine Darlehenslaufzeit von 30 Jahre finanziert werden. Die Finanzierung für den Neubau der Obdachlosenunterkunft soll über 20 Jahre erfolgen.
  2. Die Verwaltung wird angewiesen insgesamt 200.000 EUR innerhalb der laufenden Verwaltungstätigkeit einzusparen. Dieses solle sich auf alle Bereiche erstrecken; insbesondere auch auf den Bereich der Schulen.

 

Sachdarstellung mit Begründung:

 

 

A: Ergebnisplan:

 

 

Der Haushaltsplan des Jahres 2011 schließt nach dem Verwaltungsentwurf im Ergebnishaushalt mit einem Fehlbetrag in Höhe von 324.600 EUR ab. Die Gemeinden in Schleswig-Holstein verzeichnen 2011 aufgrund des geringfügig höheren Einkommensteuer-Anteiles eine leichte finanzielle Verbesserung auf der Ertragsseite. Im Haushaltserlass des Innenministers vom November 2010 wird ein kommunaler Anteil am Landes-Einkommensteuer-Aufkommen in Höhe von 831 Mio. EUR für die Haushaltsplanungen empfohlen. Im Jahr zuvor, 2010, lag der Anteil noch bei 779 Mio. EUR.

 

 

Der Städteverband SH ging nach seinen neueste Steuerschätzungen von weiteren moderaten Zuwächsen aus. Für 2012 nimmt die Steuerschätzung einen Gemeindeanteil an der Einkommensteuer von 897 Mio. EUR an. Gleichwohl zeichnet sich ab, dass bereits für den Finanzausgleich 2011 der Grundbetrag sowie der Garantiebetrag trotz positiver Steuerprognosen abgesenkt worden sind. Ebenso wird für die Zukunft auf die Eigenfinanzierungskraft der Kommunen gesetzt. Diese zeigt sich insbesondere an der Anhebung der Nivellierungssätze. Zu niedrige Realsteuerhebesätze der Gemeinden wirken sich daher zusätzlich negativ auf die zu erwartenden Schlüsselzuweisungen aus.

 

 

Die Summe der Finanzkraftzahlen 2011 der amtsangehörigen Kommunen ist gegenüber dem Vorjahr um 490.746 EUR (-5,5 %) auf 8.463.417 EUR gesunken, was u.a. von geringfügig niedrigeren eigenen Steuereinnahmen bei den Gemeinden zeugt. Folglich ist, zur Abdeckung der laufenden Verwaltungsaufgaben bei der Amtsumlage, gemessen an der Finanzkraft der Gemeinden, eine leichte, prozentuale Erhöhung um rund +2,23%-Punkte (neu: rd. 49,23%) erforderlich. Gleichwohl kann die Amtsumlage absolut um 100.400 EUR auf 4.166.400 EUR gesenkt werden.

 

 

Die Belastungen der einzelnen Gemeinden stellt sich wie folgt dar:

 

 

Gemeinde

 

Amtsumlage

2010

Amtsumlage

2011

Mehrbelastung

2011

Verringerung

2011

 

 

 

 

 

 

Amt

 

4.266.806

4.166.400

 

100.404

Alkersum

 

164.344

153.699

 

11.095

Borgsum

 

 

120.953

 

122.674

1.721

 

Dunsum

 

21.216

21.887

671

 

Midlum

 

131.868

130.300

 

1.568

Nieblum

 

229.961

280.038

50.077

 

Oevenum

 

167.820

163.934

 

3.886

Oldsum

 

196.423

188.881

 

7.542

Süderende

 

59.618

59.497

 

121

Utersum

 

146.656

153.605

6.949

 

Witsum

 

23.205

34.733

11.528

 

Wrixum

 

240.300

234.551

 

5.749

Wyk auf Föhr

 

1.765.908

1.663.976

 

101.932

Nebel

 

439.754

401.942

 

37.812

Norddorf

 

281.847

266.721

 

14.616

Wittdün

 

276.991

289.962

12.971

 

 

 

Die Summe der ausgewiesenen jährlichen Abschreibungsbeträge abzüglich der Erträge aus der Auflösung von Sonderposten liegt gem. Gesamt-Ergebnisplan bei 288.600 EUR. Dies bedeutet, dass das Defizit des Ergebnishaushaltes zu 100 % aus nicht monetären Abschreibungen besteht. Vorbehaltlich einer abschließenden Prüfung durch ein Beratungsunternehmen wird der Verlust aus Abschreibungen ausgewiesen. Es wird an dieser Stelle zu prüfen sein, da die Investitionen grds. aus „Zuwendungen / Umlage“ seitens der Gemeinden finanzieren werden, ein entsprechender Sonderposten ausgewiesen werden muss. Dieser Sonderposten würde dann entsprechend ertragswirksam aufzulösen sein. Per Saldo verhalten sich dann Abschreibungen und Erträge aus Sonderposten ergebnisneutral.

 

 

Im Vergleich zum Vorjahr stellt sich der Ergebnishaushalt um 213.100 EUR schlechter dar. Folgende wesentliche Veränderungen im Vorjahresvergleich sind zu benennen:

 

Erträge

1. Allgemeine Amtsumlage     (418210000)                            -100.400 EUR (-2,25%)

2. Sonderumlagen                  (4182...)                                     -20.300 EUR (-6,97%)

3. Verwaltungsgebühren         (43110000)                              +21.400 EUR (+17,92%)

4. Erträge Kostenerstattungen Gemeinden (44820000)        +63.800 EUR (+11,44%)

5. Erträge aus Kostenumlagen verb. Untern. (44850000)       -23.800 EUR (-16,61%)

 

Aufwendungen

6. Bilanzielle Abschreibungen (57110000)                  +21.300 EUR (+7,57%)

7. Transferaufwendungen                  (53...)                           +83.300 EUR (+8,49%)

    (Zuweisungen u. Zuschüsse lfd. Zwecke)

8. Erstattung von Aufwend. von Dritten         (54520000)      +123.300 EUR (+8,34%)

9. Zinsen u. sonst. Finanzaufwendungen       (551...)               -27.900 EUR (-9,85%)

 

Zu. 3. Insbesondere „122001 Öffentliche Ordnung“ bedingt durch Ausweise und Pässe.

Zu. 4. Erstattungen der Gemeinden für Produkte, die nicht den Amtshaushalt lt. Fusionsvertrag belasten sollen (z.B. „412100 Förderung der Gesundheitspflege ...“).

Zu 5. Geringe Kostenumlage aus Personalgestellung (vgl. „111002 Organisation, Hauptverwaltung ...“).

Zu 7. Erstmalige und korrigierte Aufwandsberücksichtigung (vgl. „366010 Jugendzentrum Amrum“, „412100 Förderung der Gesundheitspflege ...“).

Zu 8. Insbesondere Abweichung aus interner Leistungsverrechnung aus „111011 Verwaltung sonstiger Liegenschaften“ durch zu geringer Kostenweiterbelastung. Ebenso hierzu „44820100 Betriebskostenerstattung“. Produkt muss auf Null aufgehen. Erstmalige  Aufwandsberücksichtigung (vgl. „555001 Forstbetriebsverband“).

Zu 9. Zinskalkulation auf Grundlage der aktuelle Bauplanung.

 

 

Die Produktbereiche 21 Schulträgeraufgaben und 24 Sonstige Schulträgeraufgaben, Schülerbeförderung belasten den Amtshaushalt im Ergebnis mit 1.914.500 EUR.

 

Der auch für 2011 eingeplante Kassenkredit i.H.v. 1.100.000 EUR soll insbesondere zur flexiblen Bauzwischenfinanzierung zum tragen kommen.

 

Nach den Erfahrungen der vergangenen Haushaltsabschlüsse werden zwar (teilweise erhebliche) Beträge aufgrund von Mehrerträgen und nicht realisierten Teilen der Aufwandsansätze tatsächlich eingespart, sodass mit gewisser Wahrscheinlichkeit ein finanziell besseres Ergebnis vorgelegt werden kann, als in der Planung, vorausgesetzt, dass alle Aufwendungen und Erträge im vorliegenden Planwerk eingestellt sind, die Plandaten zeigen jedoch, dass das Amt bei dem o.a. Ergebnis 2011 die Grenzen seiner finanziellen Leistungsfähigkeit im lfd. Verwaltungsbetrieb erreicht hat.

 

In den Folgejahre ist von weiteren steigenden Verlusten auszugehen, diese resultieren größtenteils aus den Finanzierungskosten und Abschreibungen für die Investitionen in den Schulen. Überlegungen sind anzustellen, in wieweit die Investitionen im Amtshaushalt, insbesondere im Bereich der Schulen, zukünftig durch die Amtsumlage aufgefangen werden sollen und können.

 

 

Ergänzende Hinweise:

 

Die Erträge und Aufwendungen des Ergebnishaushaltes orientieren sich zum größten Teil an den Ansätzen der Vorjahre, bzw. werden aufgrund der aktuellen Entwicklung, bzw. aufgrund der Mittelanmeldungen angepasst.

 

 

 

 

B: Finanzplan:

 

 

Die Liquidität des Amtes Föhr-Amrum beläuft sich zum 31.12.2010 auf rd. 500.000 EUR. Hierin enthalten ist eine sog. Fusionsrücklage mit rd. 138.000 EUR und Rücklagen für Sonderrechnungen (Produkt 538100 Abwasserbeseitigung Föhr-Ost), die grds. nicht zur Liquiditätssicherung des Amtes herangezogen werden sollen. In dem Finanzhaushalt 2011 ist eine Änderung des Bestandes an eigenen Finanzmitteln i.H.v. - 383.300 EUR ausgewiesen. Die Investitionen belaufen sich auf insgesamt 5.175.500 EUR. Diese werden u.a. aus Kreditaufnahmen mit 4.692.400 EUR, öffentlichen Zuwendungen („energetische Dachsanierung“) mit 359.500 EUR und mit Mitteln i.H.v. 56.000 EUR aus der Fusionsrücklage finanziert.

 

 

Die erheblichste Investition ist im Produkt 216001 (Realschule mit Grund- und Hauptschulteil Amrum) mit einem Investitionsaufwand Höhe von rd. 7,3 Mio. EUR. Hiervon entfallen auf 2011 die energetische Dachsanierung mit 820.000 EUR und 3 Mio. EUR für den Neubau. Als Verpflichtungsermächtigung für 2012 sind 3,33 Mio. EUR eingeplant. Der Neubau wird zu 100 % darlehensfinanziert. 75 % hiervon kann aus Mitteln des Kommunalen Investitionsfonds der Landesbank abgedeckt werden, den Rest bildet ein Darlehen des freien Kreditmarktes. Die energetische Dachsanierung wird aus Fördergeldern und mit 460.000 EUR durch KIF-Darlehen finanziert.

Die Zins- und Tilgungsverpflichtungen hieraus sind im Planwerk des Haushaltsjahres bzw. der Folgejahre dargestellt und erläutert.

 

 

Eine weitere große Investition wurde für das Produkt 122002 (Obdachlosenunterbringung) mit einem Volumen von 535.000 EUR angemeldet. Es handelt sich hierbei um den Neubau der Unterkünfte am Ziegeleiweg in Wyk auf Föhr. Ferner sind für den 3. Bauabschnitt in der Eilun Feer Skuul (Produkt 218101) 450.000 EUR vorgesehen.

 

Die Baukosten aus 2009 für die Errichtung eine Jugendzentrums auf Amrum in Höhe von rd. 102.400 EUR wurden aus mitteln der Einheitskasse finanziert. Hierfür soll eine Umfinanzierung in Form eines Darlehens vorgenommen werden.

 

Die weiteren Investitionen im Finanzhaushalt sind Neubeschaffungen, kleinere Baumaßnahmen usw., die im Planteil näher erläutert sind.

 

 

FAZIT:

 

Die Tilgungen und Verluste aus der Ergebnisrechnung dürfen NICHT kreditfinanziert werden. Es zeichnet sich ab, dass der Liquiditätsbedarf insbesondere für die Bedienung der Darlehen in 2012 nach den derzeitigen Planungen aus eigenen Mitteln des Amtes nicht mehr zu leisten ist. Es müssen Überlegungen vorgenommen werden, in wieweit z.B. eine Investitionskostenumlage erhoben werden muss.

 

 

 

Ergänzender Hinweis zum Beratungs- / Beschlussverfahren:

 

 

Die dieser Vorlage beigefügten Unterlagen bestehen aus folgenden Entwürfen:

 

  1. der Haushaltssatzung,
  2. dem Ergebnis- und Finanzplan (als Gesamtpläne),
  3. den Teilergebnishaushalten (komplett) und
  4. der Auflistung der Investitionsvorhaben 2011 mit Erläuterungen.

 

Die Beratung der Teilergebnispläne im HFA / Amtsausschuss erfolgt mittels Visualisierung per Beamer.

 

Nach Verabschiedung der Haushaltssatzung / des Haushaltsplanes 2011 im Amtsausschuss erhält anschließend jedes Ausschussmitglied den Gesamthaushalt einschließlich aller Anlagen nach Ausarbeitung in gedruckter Form übersandt.