Betreff
Beratung und Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2009 des Kurbetriebes der Gemeinde Utersum.
Vorlage
Uter/000036/1
Art
Beschlussvorlage Utersum

Beschlussempfehlung:

 

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Utersum stellt den Jahresabschluss 2009 des Kurbetriebes wie folgt fest:

 

      Der Jahresabschluss des Kurbetriebes der Gemeinde Utersum zum 31. Dezember 2009 wird auf 1.391.375,96 EUR (Bilanzsumme), die Summe der Erträge auf 462.759,08 EUR, die Summe der Aufwendungen auf 541.822,51 EUR und damit der Jahresverlust auf 79.063,43 EUR festgestellt.

 

Die Gemeindevertretung stellt hierzu fest, dass zur Deckung des Jahresverlustes ein Restbetrag von 58.752,49 EUR an den Kurbetrieb zu leisten ist. Aufgrund der zurzeit ausreichenden Liquidität des Kurbetriebes wird dieser auf neue Rechnung vorgetragen.

 

Ermittlung der Verlustdeckung 2009:

Verlust 2008:                                                         -100.834,23 EUR

Vorauszahlungen:                                                  +95.000,00 EUR

Überzahlung aus Verlustverrechnung 2007:         +26.145,17 EUR

Verlust 2009:                                                          -79.063,43 EUR

Verlustdeckung 2009:                                            -58.752,49 EUR

 

 

  1. Mit der o.a. Buchung / Verrechnung sowie der Bekanntmachung des Jahresabschlusses 2009 gem. § 14 Abs. 5 des KPG wird die Amtsdirektorin des Amtes Föhr-Amrum beauftragt.

 

  1. Die Gemeindevertretung beschließt, dem Gemeindeprüfungsamt des Kreises Nordfriesland die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft FIDES Treuhand GmbH & Co. KG, Contrescarpe 97, 28195 Bremen, mit der Durchführung der Prüfungsarbeiten für das Wirtschaftsjahr 2010 vorzuschlagen.

 

 

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Der Jahresabschluss 2009 des Kurbetriebes der Gemeinde Utersum wurde von der Steuerkanzlei MEF aufgestellt und von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Revision Nord in Hamburg geprüft.

 

      Zu dem Jahresabschluss und dem Lagebericht hat die Revision Nord folgenden

 

      uneingeschränkten Bestätigungsvermerk

      erteilt:

 

      Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht des Eigenbetriebes „Kurbetrieb der Gemeinde Utersum“ für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2009 bis 31. Dezember 2009 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen in der Landesverordnung über Eigenbetriebe der Gemeinden (Eigenbetriebsverordnung-EigVO) liegen in der Verantwortung der Werkleitung des Eigenbetriebes. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht sowie über die wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigenbetriebes abzugeben.

 

      Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfungen sowie unter Berücksichtigung des Gesetzes über die überörtliche Prüfung kommunaler Körperschaften und die Jahresabschlussprüfung kommunaler Wirtschaftsbetriebe (Kommunalprüfungsgesetz –KPG- in der Fassung vom 28. Februar 2003 (GVO Bl. Schl.-H. 2003, S. 129) und der allgemeinen Vertragsbedingungen für die Jahresabschlussprüfung kommunaler Wirtschaftsbetriebe (AV-Jap) vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden, und dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt werden kann, ob die wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigenbetriebes keinen Anlass zu Beanstandungen geben. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Eigenbetriebes sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt.

 

      Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzung der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

 

      Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

 

      Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss des Eigenbetriebes „Kurbetrieb der Gemeinde Utersum“ den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebes. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklungen zutreffend dar.

 

      Die wirtschaftlichen Verhältnisse geben zu wesentlichen Beanstandungen keinen Anlass; Ohne diese Beurteilung einzuschränken, weisen wir auf die Ausführungen der Werkleitung im Lagebericht hin, wonach der Eigenbetrieb auch zukünftig auf Zuschüsse der Gemeinde Utersum angewiesen sein wird.

 

      Den vorstehenden Prüfungsbericht erstatten wir in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften und den Grundsätzen ordnungsmäßiger Berichterstattung bei Abschlussprüfungen.

 

      Eine Verwendung des oben wiedergegebenen Bestätigungsvermerkes außerhalb dieses Prüfungsberichtes bedarf unserer vorherigen Zustimmung. Bei Offenlegung, Veröffentlichungen oder Weitergabe des Jahresabschlusses in einer von der bestätigten Fassung abweichenden Form bedarf es zuvor unserer erneuten Stellungnahme, sofern hierbei unser Bestätigungsvermerk zitiert oder auf unsere Prüfung hingewiesen wird; auf § 328 HGB wird verwiesen.

 

Hamburg, den 19. Oktober 2010.                           WPG Revision Nord GmbH

                                                                       - Wirtschaftsprüfungsgesellschaft / Steuerberatungsgesellschaft -

                                                                                 gez.: Dr. Morck           gez.: Swinka

                                                                                                 Wirtschaftsprüfer

 

 

Der Prüfungsbericht ist dem Gemeindeprüfungsamt des Kreises Nordfriesland zur Stellungnahme vorgelegt worden. Das GPA hat den Prüfungsbericht am 14.03.2011 mit eigener Feststellung zurückgesandt.

 

Feststellungsvermerk des Landrates des Kreises Nordfriesland:

 

Die im Prüfungsbericht enthaltenen Feststellungen sind sorgfältig auszuwerten und im Rahmen der Möglichkeiten umzusetzen. Für die Bekanntmachung gelten die Vorschriften des § 14 Abs. 5 des KPG. Anbetracht der anhaltenden Verlustsituation ist weiterhin notwendig, dass die Gemeinde die zwingenden Vorgaben des § 8 Abs. 6 EigVO erfüllt und den Jahresfehlbetrag ausgleicht. Ferner erinnert das KPA an die Vorgaben des § 24 Abs. 1 EigVO, wonach der Jahresabschluss spätestens 6 Monate nach Schluss des Wirtschaftsjahres aufzustellen ist.