Beschlussempfehlung:
Zu a) Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen,
Anregungen und Bedenken
- Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Wyk auf Föhr für das Gebiet zwischen Eulenkamp, dem östlichen Abschnitt der Gmelinstraße und dem Strand, insbesondere für das ehemalige Gelände des "Paritätischen Hauses Schöneberg" bis zum Strand eingegangenen Stellungnahmen, Anregungen und Bedenken der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind von der Stadtvertretung geprüft worden und werden gemäß der Anlage zur Vorlage berücksichtigt, teilweise berücksichtigt, nicht berücksichtigt.
- Die Amtsdirektorin wird beauftragt, die Träger öffentlicher Belange sowie die Privatpersonen, die Stellungnahmen abgegeben haben, von diesem Beratungsergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. Die nicht berücksichtigten Stellungnahmen sind bei der Vorlage des Planes zur Genehmigung mit einer Stellungnahme beizufügen.
Zu b) abschließende Beschlussfassung
- Die
Stadtvertretung der Stadt Wyk auf Föhr beschließt die 1. Änderung des
Flächennutzungsplanes der Stadt Wyk auf Föhr für das Gebiet zwischen
Eulenkamp, dem östlichen Abschnitt der Gmelinstraße und dem Strand,
insbesondere für das ehemalige Gelände des "Paritätischen Hauses
Schöneberg" bis zum Strand.
- Die Begründung wird gebilligt.
- Die
Amtsdirektorin wird beauftragt die 1. Änderung des
Flächennutzungsplanes zur
Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6
Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo die Planänderung mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Sachdarstellung mit Begründung:
Stand des Planverfahrens
Zur
Verwirklichung eines Hotelprojektes über eine vorhabenbezogene 1. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 31 ist im Parallelverfahren eine 1. Änderung des
Flächennutzungsplanes der Stadt Wyk auf Föhr erforderlich. Hierfür sind die
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
nach § 4 Abs. 2 BauGB sowie die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2
BauGB und eine Beteiligung der Nachbargemeinden
durchgeführt worden.
a) Behandlung
der eingegangenen Stellungnahmen, Anregungen und Bedenken
Zu den im Rahmen der oben genannten Verfahrensschritte eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen hat das beauftragte Planungsbüro Abwägungsvorschläge erarbeitet. Nach diesen Abwägungsvorschlägen werden die in der Anlage zur Vorlage dargestellten Stellungnahmen berücksichtigt, teilweise berücksichtigt bzw. nicht berücksichtigt.
b)
abschließende Beschlussfassung
Da sich aus der oben beschriebenen Abwägung keine Änderungen an den
Planunterlagen ergeben haben, die eine Wiederholung von Verfahrensschritten
erfordern, kann nun die abschließende Beschlussfassung erfolgen.