Beschlussempfehlung:
1. Die aufgrund von § 53 Abs. 1 Nr. 1 des
Schleswig-Holsteinischen Schulgesetzes erstellte
2. Fortschreibung des
Schulentwicklungsplanes für die Rüm-Hart-Schule wird gebilligt.
2. Das anliegende Raumprogramm für die Rüm-Hart-Schule ist dem Kreis
Nordfriesland zur
Genehmigung vorzulegen.
Sachdarstellung mit Begründung:
Um in die Zuschussförderung zu den erforderlichen
Erweiterungs- und Umbaumaßnahmen in der Rüm-Hart-Schule aufgenommen zu werden,
bedarf es eines vom Kreis Nordfriesland genehmigten Raumprogramms. Durch die
Genehmigung wird der langfristige Bedarf (10 bis 15 Jahre) anerkannt.
Grundlage des Raumprogramms ist der Schulentwicklungsplan, welcher aufgrund
einer Analyse der gegenwärtigen Situation und einer Prognose der künftigen
Entwicklung zu einer
Maßnahmenplanung führt.
Das Schleswig-Holsteinische Schulgesetz verpflichtet die Schulträger,
Schulentwicklungspläne aufzustellen und fortzuschreiben (§ 53 Abs. 1 Nr. 1
SchulG).
Die zweite Fortschreibung für den Zeitraum vom 01. August 2004 bis 31. Juli
2009 ist dieser Vorlage beigefügt.
Der Ist-Zustand der Rüm-Hart-Schule stellt sich wie folgt dar:
215 Schüler in 10 Klassen; davon 9 Grundschulklassen (in 8 Klassenräumen, 9.
Klassenraum eigentlich Werk- und Kunstraum), 1 G-Klasse (Klasse für
geistigbehinderte Kinder) in 2 Klassenräumen, 1 Allzweckraum (hauptsächlich als
Musikraum genutzt), 1 Gymnastikhalle, 1 Sporthalle, 1 Küche, „Räumlichkeiten“
für das Förderzentrum (Sprachheilunterricht, Gruppenunterricht für
lernbehinderte Kinder) in der Lehr- und Lernmittelbücherei, der Küche und den
Fluren.
Gemäß den Raumprogramm-Richtwerten für zweizügige Grundschulen müssen 8
Klassenräume und 2 Gruppenräume zur Verfügung stehen. Um jedoch den
Bedürfnissen der integrativ beschulten Kinder gerecht zu werden, sind aus Sicht
der Schulleitung mindestens vier Gruppenräume erforderlich.