Betreff
Raumprogramm und Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes für die Rüm-Hart-Schule
Vorlage
Stadt/001450
Art
Beschlussvorlage Stadt Wyk

Beschlussempfehlung:

 

1. Die aufgrund von § 53 Abs. 1 Nr. 1 des Schleswig-Holsteinischen Schulgesetzes erstellte
    2. Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes für die Rüm-Hart-Schule wird gebilligt.

2. Das anliegende Raumprogramm für die Rüm-Hart-Schule ist dem Kreis Nordfriesland zur
    Genehmigung vorzulegen.

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Um in die Zuschussförderung zu den erforderlichen Erweiterungs- und Umbaumaßnahmen in der Rüm-Hart-Schule aufgenommen zu werden, bedarf es eines vom Kreis Nordfriesland genehmigten Raumprogramms. Durch die Genehmigung wird der langfristige Bedarf (10 bis 15 Jahre) anerkannt.
Grundlage des Raumprogramms ist der Schulentwicklungsplan, welcher aufgrund einer Analyse der gegenwärtigen Situation und einer Prognose der künftigen Entwicklung zu einer
Maßnahmenplanung führt.

Das Schleswig-Holsteinische Schulgesetz verpflichtet die Schulträger, Schulentwicklungspläne aufzustellen und fortzuschreiben (§ 53 Abs. 1 Nr. 1 SchulG).
Die zweite Fortschreibung für den Zeitraum vom 01. August 2004 bis 31. Juli 2009 ist dieser Vorlage beigefügt.

Der Ist-Zustand der Rüm-Hart-Schule stellt sich wie folgt dar:
215 Schüler in 10 Klassen; davon 9 Grundschulklassen (in 8 Klassenräumen, 9. Klassenraum eigentlich Werk- und Kunstraum), 1 G-Klasse (Klasse für geistigbehinderte Kinder) in 2 Klassenräumen, 1 Allzweckraum (hauptsächlich als Musikraum genutzt), 1 Gymnastikhalle, 1 Sporthalle, 1 Küche, „Räumlichkeiten“ für das Förderzentrum (Sprachheilunterricht, Gruppenunterricht für lernbehinderte Kinder) in der Lehr- und Lernmittelbücherei, der Küche und den Fluren.

Gemäß den Raumprogramm-Richtwerten für zweizügige Grundschulen müssen 8 Klassenräume und 2 Gruppenräume zur Verfügung stehen. Um jedoch den Bedürfnissen der integrativ beschulten Kinder gerecht zu werden, sind aus Sicht der Schulleitung mindestens vier Gruppenräume erforderlich.