Betreff
1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 31 und Teiländerung des Bebauungsplanes Nr. 46 der Stadt Wyk auf Föhr für das Gebiet zwischen Eulenkamp, dem östlichen Abschnitt der Gmelinstraße und dem Strand, insbesondere für das ehemalige Gelände des "Paritätischen Hauses Schöneberg" bis zum Strand hier: a) Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen, Anregungen und Bedenken b) Satzungsbeschluss
Vorlage
Stadt/001771/6
Art
Beschlussvorlage Stadt Wyk
Referenzvorlage

Beschlussempfehlung:

 

 

Zu a) Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen, Anregungen und Bedenken

 

 

  1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der vorhabenbezogenen 1. Änderung des Bebauungsplanes  Nr. 31 der Stadt Wyk auf Föhr für das Gebiet zwischen Eulenkamp, dem östlichen Abschnitt der Gmelinstraße und dem Strand, insbesondere für das ehemalige Gelände des "Paritätischen Hauses Schöneberg" bis zum Strand eingegangenen Stellungnahmen, Anregungen und Bedenken der Öffentlichkeit  und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind von der Stadtvertretung geprüft worden und werden gemäß der Anlage zur Vorlage berücksichtigt, teilweise berücksichtigt, nicht berücksichtigt. 

 

  1. Die Amtsdirektorin wird beauftragt, die Träger öffentlicher Belange sowie die Privatpersonen, die Stellungnahmen abgegeben haben, von diesem Beratungsergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.




Zu b) Satzungsbeschluss

 

  1. Die Stadtvertretung der Stadt Wyk auf Föhr beschließt auf Grund der §§ 10 und 12 BauGB sowie nach § 84 LBO die vorhabenbezogene 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 31 der Stadt Wyk auf Föhr für das Gebiet zwischen Eulenkamp, dem östlichen Abschnitt der Gmelinstraße und dem Strand, insbesondere für das ehemalige Gelände des "Paritätischen Hauses Schöneberg" bis zum Strand, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.

 

  1. Die Begründung wird gebilligt.

 

  1. Die Amtsdirektorin wird beauftragt die vorhabenbezogene 1. Änderung des Bebauungs-planes Nr. 31 nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo die Planänderung mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

 


 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Stand des Planverfahrens

Zur Verwirklichung eines Hotelprojektes über eine vorhabenbezogene 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 31 sind die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB sowie die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und eine Beteiligung der Nachbargemeinden  durchgeführt worden.

 

a) Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen Anregungen  und Bedenken

Zu den im Rahmen der oben genannten Verfahrensschritte eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen hat das beauftragte Planungsbüro Abwägungsvorschläge erarbeitet. Nach diesen Abwägungsvorschlägen werden die in der Anlage zur Vorlage dargestellten Stellungnahmen berücksichtigt, teilweise berücksichtigt bzw. nicht berücksichtigt.

 

b) Satzungsbeschluss
Da sich aus der oben beschriebenen Abwägung keine Änderungen an den Planunterlagen ergeben haben, die eine Wiederholung von Verfahrenschritten erfordern, kann nun der Satzungsbeschluss gefasst werden.