Zu a)
Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen, Anregungen und Bedenken
- Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der vorhabenbezogenen 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 31 der Stadt Wyk auf Föhr für das Gebiet zwischen Eulenkamp, dem östlichen Abschnitt der Gmelinstraße und dem Strand, insbesondere für das ehemalige Gelände des "Paritätischen Hauses Schöneberg" bis zum Strand eingegangenen Stellungnahmen, Anregungen und Bedenken der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind von der Stadtvertretung geprüft worden und werden gemäß der Anlage zur Vorlage berücksichtigt, teilweise berücksichtigt, nicht berücksichtigt.
- Die Amtsdirektorin wird beauftragt, die Träger öffentlicher Belange sowie die Privatpersonen, die Stellungnahmen abgegeben haben, von diesem Beratungsergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
Zu b) Satzungsbeschluss
- Die Stadtvertretung der Stadt Wyk auf Föhr beschließt auf Grund der §§ 10 und 12 BauGB sowie nach § 84 LBO die vorhabenbezogene 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 31 der Stadt Wyk auf Föhr für das Gebiet zwischen Eulenkamp, dem östlichen Abschnitt der Gmelinstraße und dem Strand, insbesondere für das ehemalige Gelände des "Paritätischen Hauses Schöneberg" bis zum Strand, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.
- Die Begründung wird gebilligt.
- Die Amtsdirektorin wird beauftragt die vorhabenbezogene 1. Änderung des Bebauungs-planes Nr. 31 nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo die Planänderung mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Sachdarstellung mit Begründung:
Stand des Planverfahrens
Zur Verwirklichung eines Hotelprojektes
über eine vorhabenbezogene 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 31 sind die
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB sowie die öffentliche
Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und eine Beteiligung der Nachbargemeinden durchgeführt worden.
a) Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen
Anregungen und Bedenken
Zu den im Rahmen der oben genannten Verfahrensschritte eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen hat das beauftragte Planungsbüro Abwägungsvorschläge erarbeitet. Nach diesen Abwägungsvorschlägen werden die in der Anlage zur Vorlage dargestellten Stellungnahmen berücksichtigt, teilweise berücksichtigt bzw. nicht berücksichtigt.
b) Satzungsbeschluss
Da sich aus der oben beschriebenen Abwägung
keine Änderungen an den Planunterlagen ergeben haben, die eine Wiederholung von
Verfahrenschritten erfordern, kann nun der Satzungsbeschluss gefasst werden.