Betreff
2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 6 der Gemeinde Borgsum für das Gebiet Ecke Boowen Taarep und Malnstich hier: a) Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen b) Satzungsbeschluss
Vorlage
Borg/000024/1
Art
Beschlussvorlage Borgsum
Referenzvorlage

Beschlussempfehlung:

 

Zu a) Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen

 

1.  Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 6 abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung geprüft. Die Stellungnahmen werden gemäß Anlage zur Vorlage berücksichtigt / teilweise berücksichtigt / nicht berücksichtigt.

 

Das Bau- und Planungsamt des Amtes Föhr-Amrum wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

Zu b) Satzungsbeschluss

 

2. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches beschließt die Gemeindevertretung die 2. Änderung des Bebauungsplan Nr. 6 für das Gebiet der Ecke Boowen Taarep und Malnstich, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung.

 

3. Die Begründung wird gebilligt.

 

4. Der Beschluss des Bebauungsplans durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Die Gemeinde Borgsum hatte am 01.03.2011 den Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 6 mit Begründung beschlossen und zur Auslegung bestimmt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden am 02.03.2011 zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.

 

Im Rahmen der Auslegung vom 11.03.2011 bis zum 12.04.2011 und der Trägerbeteiligung wurden Anregungen und Hinweise vorgebracht, welche gemäß Anlage zur Vorlage berücksichtigt / teilweise berücksichtigt / nicht berücksichtigt wurden.