Betreff
Erhaltungssatzung gemäß § 172 BauGB für das Satzungsgebiet XII der Stadt Wyk auf Föhr betreffend das Gebiet des ehemaligen Auguste-Viktoria-Krankenhauses, später "Paritätisches Haus Schöneberg", südlich der Gmelinstraße hier: Aufhebung der Satzung
Vorlage
Stadt/001523/1
Art
Beschlussvorlage Stadt Wyk

Beschlussempfehlung:

 

  1. Die mit Beschluss der Stadtvertretung vom 20.06.1991 erlassene Satzung über die Erhaltung baulicher Anlagen und der Eigenart von Gebieten (Erhaltungssatzung) gemäß § 172 Baugesetzbuch (BauGB) bezogen auf das Satzungsgebiet XII wird aufgehoben. Die aufgehobene Satzung umfasst das Gebiet des ehemaligen Auguste-Viktoria-Krankenhauses, später „Paritätisches Haus Schöneberg“, südlich der Gmelinstraße.

  2. Die Aufhebung der Erhaltungssatzung für das Satzungsgebiet XII ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

 

 

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Mit Beschluss vom 20.06.1991 hatte die Stadtvertretung der Stadt Wyk auf Föhr eine Satzung über die Erhaltung baulicher Anlagen und der Eigenart von Gebieten (Erhaltungssatzung) gemäß § 172 BauGB bezogen auf das Satzungsgebiet XII erlassen. Dieses Satzungsgebiet umfasst das Gelände des ehemaligen Auguste-Viktoria-Krankenhauses, später „Paritätisches Haus Schöneberg“, südlich der Gmelinstraße.

 

Vor dem Hintergrund der gutachterlich untersuchten Mängel und des Nachweises der wirtschaftlichen Unzumutbarkeit der Erhaltungsaufwendungen insbesondere beim Hauptgebäude sowie im Hinblick auf künftige Nutzungsperspektiven empfahl der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss in der Sitzung am 01.06.2005 die Aufhebung der Erhaltungssatzung für das Gelände (gemäß Vorlage Nr. 1523).

 

Eine Beschlussfassung durch die Stadtvertretung wurde jedoch zurückgestellt, um negative Berufungswirkungen für andere, damals aktuelle Vorhaben zu vermeiden bzw. bis Vorhaben für eine neue Nutzung des Geländes eine ausreichende Konkretisierung erfahren hätten.

 

Am 12.05.2011 hat die Stadtvertretung den abschließenden Beschluss für eine 1 Änderung des Flächennutzungsplan sowie den Satzungsbeschluss für eine vorhabenbezogene 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 31 gefasst, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein Hotelprojekt zu schaffen. Dabei wird von der vollständigen Beseitigung des bestehenden baulichen Bestandes ausgegangen.

 

Aus diesem Grunde wird eine Aufhebung der Erhaltungssatzung für das ehemalige Gelände des „Paritätischen Hauses Schöneberg“ empfohlen.