Beschlussempfehlung:
Die Gemeinde Utersum erhöht die Realsteuerhebesätze zum 01.01.2012 nach Maßgabe der noch heute gültigen Richtlinie für eine Differenzierung der Zuschussförderung des Kreises Nordfriesland vom 01.01.2006.
Sachdarstellung mit Begründung:
Mit Erstellung des Haushaltsplans für das Jahr 2011 würde für die Folgejahre sichtbar, dass die Gemeinde Utersum einen Jahresfehlbetrag von nahezu 60.000 EURO p.a. prognostiziert. Die Gemeindeordnung fordert im § 75 Abs. 3 einen ausgeglichenen Haushalt der Gemeinde. Dieses ist dann gegeben, wenn die Einnahmen die Ausgaben decken. Da dieses für die Gemeinde Utersum nicht der Fall ist, sind erforderliche Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen unabdingbar. Die Konsolidierungsmaßnahmen können sowohl die Erhöhung der Einnahmen als auch die Verminderung der Ausgaben betreffen.