Betreff
Feuerwehrbedarfsplan der Freiwilligen Feuerwehr Langdorf
Vorlage
Old/000033
Art
Beschlussvorlage Oldsum

Beschlussempfehlung:

Die Gemeindevertretung beschließt den vorgelegten Feuerwehrbedarfsplan.

Sachdarstellung mit Begründung:

Gemäß § 2 des Gesetzes über den Brandschutz und die Hilfeleistungen der Feuerwehren in Schleswig-Holstein (Brandschutzgesetz – BrSchG) haben alle Gemeinden als Selbstverwaltungsaufgabe zur Sicherstellung des abwehrenden Brandschutzes und der Technischen Hilfeleistung den örtlichen Verhältnissen angemessene leistungsfähige öffentliche Feuerwehren zu unterhalten. Um diese Aufgabe auch zukünftig unter Abschätzung der Gefahrenrisiken in der Gemeinde Oldsum wirtschaftlich sinnvoll erfüllen zu können, ist die Gemeindewehrführung beauftragt worden, einen entsprechenden Bedarfsplan zu erstellen. Des Weiteren ist eine Förderung nach den Richtlinien des Innenministeriums des Landes Schleswig-Holstein vom 08.12.2010 auf der Grundlage des Finanzausgleichsgesetzes und den Ergänzenden Richtlinien und Verfahrensvorschriften des Kreises Nordfriesland ohne Aufstellung einer Risikobewertung, Ausrücke- und Einsatzanalyse in der Form eines Feuerwehrbedarfsplanes nicht mehr möglich. Die Gemeindevertretung hat über den Bedarfsplan zu beraten und einen Beschluss zu fassen.

 

In der Bedarfsplanung der Gemeinde Oldsum sind alle Daten der Gemeindefeuerwehr und die Daten der einzelnen Ausrückebereiche aufgeführt, analysiert und entsprechend bewertet (Ampelsymbolik rot/grün). Im Bereich der Fahrzeughaltung ist eine leichte Überrüstung festzustellen. Wie aus der Anlage –A1- ersichtlich, wird die Gemeinde Oldsum in die Risikoklasse 1 mit einem Fahrzeugbedarf von 72 Punkten  eingestuft. Durch die Anschaffung des neuen Löschfahrzeugs LF 10/6 und unter Berücksichtigung des vorhandenen Fahrzeugs TSF verfügt die Gemeinde Oldsum über einen Fahrzeugbestand mit 170 Punkten (Anlage –A2-). In der Risikoklassenbestimmung werden als Einzelfaktoren die Saisonvermietung nicht ausreichend und die überwiegende Weichbedachung überhaupt nicht berücksichtigt. Daher erscheint die Punktedifferenz (98 Punkte) in der Sicherheitsbilanz durchaus vertretbar, zumal eine Ersatzbeschaffung des TSF, wie in der Anlage –A4- beschrieben, nicht mehr notwendig sein wird.

 

Die im Feuerwehrbedarfsplan ermittelte Sicherheitsbilanz ist ausgeglichen.