Betreff
Bebauungsplan Nr. 17 der Gemeinde Nebel für das Gebiet an der Straße Ualaanj, vom Honigparadies bis zum Gebäude Nr. 9 (1. Änderung für den Bereich des Schullandheimes Honigparadies) -Ergebnis der Abwägung und Satzungsbeschluss-
Vorlage
Neb/000026
Art
Beschlussvorlage Nebel

Beschlussempfehlung:

 

Anlässlich der Beteiligung der Öffentlichkeit wurden keine Anregungen und Hinweise zur Planung vorgetragen. Die eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung geprüft  und beschließt entsprechend der Abwägungsvorschläge (Anlage „Auswertung der Stellungnahmen“). Es sind die abwägungsrelevanten Gesichtspunkte aufgeführt und die Ergebnisse der Prüfung begründet; weiterhin ist dargelegt, welche Anregungen berücksichtigt, nicht berücksichtigt oder teilweise berücksichtigt worden sind.  Die Anlage ist der Niederschrift beigefügt.

Die Amtsdirektorin wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Stellungnahmen bzw. Hinweise zur Planung abgegeben haben, von dem Ergebnis der Abwägung mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

Aufgrund des § 10 in  Verbindung mit § 13 des Baugesetzbuches (BauGB) sowie nach § 84 der Landesbauordnung für das Land Schleswig – Holstein (LBO) beschließt die Gemeindevertretung die 1. Änderung für den Bereich des Schullandheimes Honigparadies des Bebauungsplanes Nr. 17 „Gebiet an der Straße Ualaanj, vom Honigparadies bis zum Gebäude Nr. 9“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.

Das Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 17 liegt abgesetzt von der bebauten Ortslage des Ortsteiles Nebel nördlich der Straße Ualaanj; die 1. Änderung umfasst dessen westliche Teilfläche im Bereich des Schullandheimes Honigparadies.

 

Die Begründung wird gebilligt.

 

Der Beschluss über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 Baugesetzbuch ortsüblich bekannt zu machen.

In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo die Satzung während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Zahl der Gemeindevertreter/innen: 11

 

Davon anwesend:       ; Ja – Stimmen:          ; Nein - Stimmen:        ; Enthaltungen:

 

Aufgrund des § 22 GO waren folgende Gemeindevertreter/innen  von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. Sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend: 

 

 

        

Sachdarstellung mit Begründung: