Betreff
Erlass einer 2. Nachtragssatzung zur Zweitwohnungssteuersatzung der Gemeinde Utersum
Vorlage
Uter/000043
Art
Beschlussvorlage Utersum

Beschlussempfehlung:

Die vorliegende 2. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Utersum wird beschlossen.

Sachdarstellung mit Begründung:

Aufgrund der aktuellen Haushaltslage soll der Steuersatz in § 5 der Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Utersum zum Beginn des Jahres 2012 von derzeit 10 v.H. auf 12 v.H. des Berechnungsmaßstabes angehoben werden.

Das jährliche Aufkommen der Zweitwohnungssteuer beträgt in Utersum zur Zeit rund 38 T€. Nach Anhebung des Steuersatzes können dann entsprechende Einnahmen von etwa 45 T€ pro Haushaltsjahr erwartet werden. Mit dem neuen Steuersatz liegt Utersum damit im obersten Bereich der Zweitwohnungssteuer erhebenden Gemeinden in Schleswig-Holstein.

Anlagen:

Entwurf der 2. Nachtragssatzung