Betreff
Erlass einer neuen Satzung über die Abwasserbeseitigung in der Gemeinde Süderende
Vorlage
Süd/000024
Art
Beschlussvorlage Süderende

Beschlussempfehlung:

Die vorliegende Satzung über die Abwasserbeseitigung in der Gemeinde Süderende (Abwassersatzung) wird beschlossen.

Sachdarstellung mit Begründung:

Aufgrund allgemeiner Kostensteigerungen in den letzten Jahren müssen die Benutzungsgebühren für die Abwasserbeseitigung in der Gemeinde Süderende angehoben werden. Nach Auswertung der vorläufigen Ergebnisrechnungen für die Jahre 2009 und 2010 ergibt sich für Süderende unter Berücksichtigung der Abschreibungen und kalkulatorischen Zinsen (Negativ-Verzinsung) ein jährlicher Gebührenbedarf von rund 42 T€. Das Gebührenaufkommen von derzeit etwa 30.600 € bleibt hinter diesem Betrag deutlich zurück.

Die aus dem Jahre 1995 stammende Abwassersatzung der Gemeinde wurde bereits mehrfach geändert. In der Satzung ist geregelt, dass die Grundgebühr pauschal pro angeschlossenem Gebäude bzw. Wohnungs- oder Teileigentum zu bemessen ist. Eine solche Maßstabsregelung ist vor ein paar Jahren in einem Streitverfahren gegen die Abwassersatzung einer anderen amts­angehörigen Gemeinde vor dem Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgericht beanstandet worden.

Deshalb wird vorgeschlagen, statt einer weiteren (5.) Nachtragssatzung eine komplett neue Abwassersatzung zu erlassen, in der eine rechtssichere Bemessung der Grundgebühr vorgeschrieben wird. Die neue Grundgebühr, richtet sich nun – analog der Grundgebührenregelung zur Frischwasserversorgung – nach der Größe des Wasserzählers (Nennweite). Dieser Gebührenmaßstab hat den Vorteil, dass Veränderungen sofort und ohne großen Mehraufwand erkannt und berücksichtigt werden können. Zudem handelt es sich um einen rechtssicheren und sachgerechten Grundgebührenmaßstab für leitungsgebundene Einrichtungen, der bereits in diversen anderen Gemeinden des Amtes Föhr-Amrum Anwendung findet.

Über die Grundgebühr sollen grundsätzlich nur sogenannte nichtvariable Kosten der Abwasserbeseitigungseinrichtung (Fixkosten) finanziert werden. Dies sind aktuell etwas mehr als 30% der Gesamtaufwendungen, also rund 12.600 € jährlich. In Süderende gibt es derzeit 89 Anschlussnehmer, deren Wasserzähler eine Nennweite von Qn 2,5 und zwei Anschlussnehmer, deren Wasserzähler eine Nennweite von Qn 6,0 haben. Bei den im anliegenden Satzungsentwurf genannten Gebührensätzen könnte damit dann ein Grundgebührenaufkommen von 12.663 € erwartet werden.

Die Grundgebühr würde damit im Wesentlichen von 102,26 € (pro Gebäude) auf 135,00 € (pro Wasseranschluss [Nennweite von Qn 2,5]) ansteigen.

Bei einer Abwassermenge von 10.757 m³ (Jahresergebnis 2010) müsste in der Abwassersatzung ein Gebührensatz von 2,70 €/m³ (statt bisher 1,99 €/m³) festgelegt werden, um den restlichen Bedarf (rund 29 T€) zu decken.

Anlagen:

Abwassersatzung