Betreff
Erlass einer 2. Nachtragssatzung zur Fremdenverkehrsabgabesatzung
Vorlage
Uter/000044
Art
Beschlussvorlage Utersum

Beschlussempfehlung:

Die vorliegende 2. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe in der Gemeinde Utersum wird beschlossen.

Sachdarstellung mit Begründung:

Die aus dem Jahre 1995 stammende Fremdenverkehrsabgabesatzung der Gemeinde Utersum ist erst vor wenigen Monaten mit Wirkung zum 1. Januar 2011 geändert worden. Seinerzeit wurden die Abgabensätze jeweils pauschal um 15% angehoben.

Diese Erhöhung reicht jedoch nicht aus, den erforderlichen Deckungsbedarf auszugleichen. Nach den jüngsten Ergebnisrechnungen ist allein für den Werbeaufwand (in 2009 insgesamt 59.571,83 €) ein Anteil von jährlich rund 41.700 € aus Fremdenverkehrsabgaben zu finanzieren. Trotz Anhebung der Abgabensätze zum 1. Januar 2011 kann in diesem Jahr allenfalls mit Gesamteinnahmen aus der Fremdenverkehrsabgabe in Höhe von rund 22 T€ gerechnet werden. Eine weitere Anhebung der Abgabensätze ist deshalb erforderlich.

Wollte man einen ungefähren Ausgleich des Deckungsbedarfs erreichen, müssten die Abgabensätze nahezu pauschal verdoppelt (!) werden. Vor dem Hintergrund einer notwendigen Gesamtüberarbeitung des Satzungswerkes (die eventuelle Einführung des sogenannten umsatzbezogenen Maßstabes bei der Abgabenbemessung soll noch politisch erörtert und beraten werden) ist zunächst eine weitere, moderate Anhebung der Abgabensätze vorgesehen.

Unter Beibehaltung der übrigen Satzungsvorschriften sind im beigefügten Entwurf einer 2. Nachtragssatzung zur Fremdenverkehrsabgabesatzung die in der Anlage zur Satzung festgelegten Abgabensätze dieses Mal um jeweils 20% angehoben worden.

Anlagen:

Entwurf der 2. Nachtragssatzung