Betreff
1. Nachtragssatzung zur Fremdenverkehrsabgabesatzung
Vorlage
Nieb/000063
Art
Beschlussvorlage Nieblum

Beschlussempfehlung:

Die vorliegende 1. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe in der Gemeinde Nieblum wird beschlossen.

Sachdarstellung mit Begründung:

Zum 1. Januar 2011 ist in der Gemeinde Nieblum eine neue Fremdenverkehrsabgabesatzung in Kraft getreten, mit der die Abgabenlast erstmals nach einem umsatzbezogenen Maßstab auf alle Abgabepflichtigen verteilt wurde. Trotz fehlender Erfahrungswerte über die Höhe der jeweiligen Berechnungsgrundlagen (Vorjahreseinnahmen der einzelnen Betriebe) konnte beim Erlass der neuen Satzung mit 2,5% ein angemessener Abgabensatz gefunden werden.

Gemäß Abgaben-Vorauskalkulation wäre zwar ein Betrag in Höhe von rund 58.700 € über Fremdenverkehrsabgaben zu finanzieren gewesen, die Gemeindevertretung hatte sich jedoch wegen der Änderung des Abgabenmaßstabes (mit 2,5%) zunächst für einen niedrigeren Abgabensatz entschieden und in Kauf genommen, dass damit voraussichtlich nur Einnahmen auf Vorjahresniveau (knapp 36 T€) erzielt werden könnten.

Tatsächlich sind mit der neuen Satzung im Veranlagungsjahr 2011 Fremdenverkehrsabgaben in Höhe von rund 54.900 € festgesetzt worden. Zu nennenswerten Rechtsbehelfsverfahren gegen die neuen Fremdenverkehrsabgabebescheide ist es nicht gekommen. Lediglich in zwei Fällen mussten formelle Widerspruchsbescheide erlassen werden, gegen die von den Rechtsbehelfsführern dann allerdings keine Klage beim Verwaltungsgericht erhoben wurde. Der Umstieg vom Realgrößenmaßstab zum umsatzbezogenen Maßstab konnte damit in der Gemeinde Nieblum erfolgreich und problemlos vollzogen werden. Dennoch ist nunmehr der Erlass einer 1. Nachtragssatzung zur Fremdenverkehrsabgabesatzung erforderlich:

Neben einer (redaktionellen) Klarstellung der persönlichen Abgabenpflicht (in § 2 Abs. 1) sollen die in der Betriebsartentabelle festgelegten Durchschnittsgewinnsätze der einzelnen Betriebsarten jetzt auf neue Mindestgewinnsätze reduziert werden. Die Werte in der Ursprungstabelle sind seinerzeit aus der Betriebsartentabelle der Fremdenverkehrsabgabesatzung der Stadt Wyk auf Föhr übernommen worden. Sie stützen sich auf Auswertungen und Vorlagen eines externen Gutachters und wurden im Wesentlichen aus den Durchschnittsgewinnsätzen der BWA-Vergleiche der DATEV e.G., Nürnberg, gefunden. Die Betriebsartentabelle zur Fremdenverkehrsabgabesatzung der Stadt Wyk auf Föhr bedarf nun ebenfalls einer entsprechenden Änderung, die derzeit in den dortigen politischen Gremien beraten wird und zum 1. Januar 2012 in Kraft treten soll.

Turnusmäßig ist eine Aktualisierung der Gewinnsätze aufgrund konjunktureller Veränderungen und Verschiebungen im Betriebsartengefüge notwendig. Nachdem eine entsprechende Anpassung unter Beteiligung des externen Gutachters zuletzt in den Jahren 1999 und 2005 durchgeführt wurde, war es an der Zeit, die Tabelle erneut auf Aktualität zu überprüfen.

Die Ergebnisse dieser Überprüfung liegen jetzt vor. Dabei wird vom Gutachter empfohlen, in der Tabelle künftig nicht mehr die Durchschnittsgewinnsätze der einzelnen Betriebsarten, sondern nur noch Mindestgewinnsätze vorzusehen. Diese lassen sich ebenfalls aus den BWA-Vergleichen der DATEV e.G., Nürnberg, entwickeln und ableiten. Sie bilden inzwischen bereits in den Abgabensatzungen zahlreicher anderer Fremdenverkehrsgemeinden die Basis der Berechnungsgrundlagen zur Fremdenverkehrsabgabe.

Folge der neuen Gewinnsätze in der Betriebsartentabelle ist, dass die Summe der Beitragseinheiten (Ergebnis aus Vorjahreseinnahmen x Gewinnsatz x Vorteilssatz) aller abgabepflichtigen Betriebe niedriger ausfällt (von bisher 2.244.562 € auf 1.489.771 €). Damit im Ergebnis wieder eine Abgabe in gleichbleibender Höhe verlangt werden kann (keine Abgabenerhöhung ab 2012) muss der Abgabensatz in § 5 auf 3,7% festgesetzt werden.

Anlagen:

Entwurf der 1. Nachtragssatzung