Betreff
Beratung und Beschlussfassung über den Erlass einer 1. Nachtragshaushaltssatzung 2011 der Stadt Wyk auf Föhr.
Vorlage
Stadt/001892
Art
Beschlussvorlage Stadt Wyk

Beschlussempfehlung:

 

Der Finanzausschuss empfiehlt der Stadtvertretung den Erlass der als Anlage beigefügten 1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Wyk auf Föhr für das Haushaltsjahr 2011:

 

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Im Ergebnis- und Finanzplan 2011 der Stadt Wyk auf Föhr sind div. Mehrausgaben / Ansatzverschiebungen entstanden. Es können die Mehrausgaben in den einzelnen Haushaltsstellen durch Mehreinnahmen im Nachtrag mehr als kompensiert werden. Jedoch ist aufgrund der Erhöhung des Investitionsvolumens, insbesondere für die Investitionsförderungsmaßnahme „Zuschuss Anbau Krippe Kirchengemeinde St. Nicolai“ der Erlass einer Nachtrags-Haushaltssatzung für 2011 aufgrund der Vorschriften des § 95 b GO zwingend erforderlich. Die Ansatzverschiebungen sind insbesondere auf die Umsetzung des Landeskontenplans zurückzuführen.

 

 

Als wesentliche Finanz- und Ergebnisveränderungen zum Haushalt 2011 sind anzuführen:

 

365001.19580000  Geleistete Zuwendungen an übrige Bereiche + 61.000 EUR

(Investitionsförderungsmaßnahme Zuschuss Anbau Krippe Kirchengemeinde St. Nicolai)

 

511002.04500000  Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrsanlagen – 100.000 EUR

(Projekt „grenzenloses Stadterleben“ soll im Haushalt 2012 angemeldet werden)

 

538112.04400000.700.04  Solare Klärschlammtrocknung + 20.000 EUR

(Ansatz fehlte im Haushalt 2011 lt. Anmeldung)

 

538112.04400000.700.11  Neuordnung der Schmutzwasserableitung Bereich Süd + 25.000 EUR

(Honorarkosten 1. Abschlag)

 

538112.43210000  Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte – 147.100 EUR

(Gebührenaufkommen gesunken aufgrund niedrigerer Wasserverbräuche)

 

538112.54410000  Steuern, Versicherungen, Schadensfälle + 29.000 EUR

(IGS Solartrocknung bes. Leistungen; Abwasserabgabe 2010 fehlte im Haushalt 2011 lt. Anmeldung)

 

541001.54317000-630.08  Stockmannsweg – Sonstige Geschäftsausgaben + 300.000 EUR

(Ursprünglich als Investition geplantes Projekt nunmehr als Planungskosten zu buchen)

 

541003.52210000  Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens + 15.000 EUR

(Ansatzanpassung insbesondere Kabelfehler Lerchenweg, Rebbelstieg)

 

611001.40120000  Grundsteuer B + 56.700 EUR

 

611001.40130000  Gewerbesteuer + 1.001.700 EUR

 

611001.40390000  Sonstige örtliche Steuern + 24.000 EUR

 

611001.45650000  Verzinsung von Steuernachforderungen und Steuererstattungen + 27.300 EUR

 

611001.53722000  Amtsumlage – 78.200 EUR

 

 

Im Ergebnis weist der 1. Nachtragshaushalt einen Jahresüberschuss in Höhe 174.900 EUR (vorher: - 452,726 EUR) aus. Die Liquiditätslage verbessert sich um 672.726 EUR.

 

 

 

 

Anlagen:

 

  1. 1. Nachtragshaushaltssatzung –Verwaltungsentwurf-
  2. Nachtrags-Haushaltsplan –Verwaltungsentwurf-