Betreff
Feuerwehrbedarfsplan der Freiwilligen Feuerwehr Wyk auf Föhr
Vorlage
Stadt/001894
Art
Beschlussvorlage Stadt Wyk

Beschlussempfehlung:

Der Feuerwehrbedarfsplan wird in der vorgelegten Form beschlossen.

Sachdarstellung mit Begründung:

Gemäß § 2 des Gesetzes über den Brandschutz und die Hilfeleistungen der Feuerwehren in Schleswig-Holstein (Brandschutzgesetz – BrSchG) haben alle Gemeinden als Selbstverwaltungsaufgabe zur Sicherstellung des abwehrenden Brandschutzes und der Technischen Hilfeleistung den örtlichen Verhältnissen angemessene leistungsfähige öffentliche Feuerwehren zu unterhalten. Um diese Aufgabe auch zukünftig unter Abschätzung der Gefahrenrisiken in der Stadt Wyk auf Föhr wirtschaftlich sinnvoll erfüllen zu können, ist die Gemeindewehrführung beauftragt worden, einen entsprechenden Bedarfsplan zu erstellen. Des Weiteren ist eine Förderung nach den Richtlinien des Innenministeriums des Landes Schleswig-Holstein vom 08.12.2010 auf der Grundlage des Finanzausgleichsgesetzes und den Ergänzenden Richtlinien und Verfahrensvorschriften des Kreises Nordfriesland ohne Aufstellung einer Risikobewertung, Ausrücke- und Einsatzanalyse in der Form eines Feuerwehrbedarfsplanes nicht mehr möglich. Die Stadtvertretung hat über den Bedarfsplan zu beraten und einen Beschluss zu fassen.

 

In der Bedarfsplanung der Stadt Wyk auf Föhr sind alle Daten der Freiwilligen Feuerwehr Wyk auf Föhr und die Daten der einzelnen Ausrückebereiche aufgeführt, analysiert und entsprechend bewertet (Ampelsymbolik rot/grün). Im Bereich der Fahrzeughaltung ist eine leichte Überrüstung festzustellen. Wie aus der Anlage –A1- ersichtlich, wird die Stadt Wyk auf Föhr in die Risikoklasse 4 mit einem Fahrzeugbedarf im Ausrückebereich von 242 Punkten und einem Fahrzeugbedarf der nachbarschaftlichen Löschhilfe von 43 Punkten eingestuft. Die Sicherheitsbilanz in der Anlage A 3 weist dagegen im Ausrückebereich Wyk auf Föhr einen Fahrzeugbestand von 300 Punkten sowie einen Fahrzeugbestand der nachbarschaftlichen Löschhilfe von 60 Punkten aus. Die Vorhanden/Bedarf-Differenz beträgt 75 Fahrzeugpunkte. Dieser Umstand ist bei zukünftigen Fahrzeugersatzbeschaffungen unbedingt zu berücksichtigen –Neukonzeption der Fahrzeughaltung.

 

Die im Feuerwehrbedarfsplan ermittelte Sicherheitsbilanz ist ausgeglichen.