Betreff
Beratung und Beschlussfassung über den Erlass der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans 2012 der Gemeinde Witsum
Vorlage
Wit/000027
Art
Beschlussvorlage Witsum

Beschlussempfehlung:

 

Die Gemeindevertretung beschließt nach Beratung des Planwerkes die als Anlage beigefügte Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für 2012:

 

 

Sachdarstellung mit Begründung:

 

 

A: Ergebnisplan:

 

Der Haushaltsplan des Jahres 2012 schließt nach dem Verwaltungsentwurf im Ergebnishaushalt mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 6.600 EUR ab.

 

Die Gemeinden in Schleswig-Holstein können auch in 2012 grds. mit finanziellen Zuwächse auf der Ertragsseite rechnen. Im Haushaltserlass des Innenministers vom September 2012 sind hier entsprechende Prognosen zum Wirtschaftswachstum und zur Entwicklung des Steueraufkommens abgebildet.

 

Die Entwicklung gegenüber dem Vorjahr (in :Prozent) stellt sich wie folgt dar:

 

2011

2012

2013

2014

2015

Gemeindeanteil an der Einkommensteuer

915 Mio. EUR

924 Mio. EUR

+7

+5

+5

Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer

95 Mio. EUR

97 Mio. EUR

+3

+2

+3

Familienlastenausgleich

117 Mio. EUR

92 Mio. EUR

+5

+3

+3

Schlüsselzuweisungen (FAG Masse)

1.068 Mio. EUR

1.125,5 Mio. EUR

+1

+15

+10

 

Durch örtliche Gegebenheiten kann jedoch auch von anderslautenden Ergebnissen ausgegangen werden (z.B. Gewerbesteuerrückgang durch individuelle Vorhaben).

 

Die Summe der ausgewiesenen jährlichen Abschreibungsbeträge liegt gem. Gesamt-Ergebnisplan bei 22.200 EUR . Bezogen auf das ausgewiesenen Jahresergebnis werden die Abschreibungen nicht vollständig aus den Einnahmen des Gemeindehaushalts refinanziert bzw. erwirtschaftet.

 

 

Im Vergleich zum Vorjahr stellt sich der Ergebnishaushalt um 14.500 EURO besser dar. Folgende erhebliche Veränderungen im Vorjahresvergleich sind zu benennen:

 

1. Gewerbesteuer:                                                      -17.700 EUR (-51,8%)

                   (Wegfall GewSt-Nachzahlung 2011)

2. Gemeindeanteil an der Einkommensteuer:            +18.300 EUR (+192,6%)

                   (Hohe Finanzkraft im Referenzzeitraum)

3. Aufwendungen für besondere Dienstleistung         +1.000 EUR (+10,0%)

                   (Dienstleistungsentgelt FTG)

4. Zuweisungen u. Zuschüsse Gemeinden                +800 EUR (+100,0%)

                   (Kindergartenzuschuss)

5. Kreisumlage                                                            -9.500 EUR (-37,9%)

                   (Hohe Finanzkraft im Referenzzeitraum)

6. Amtsumlage                                                            -2.900 EUR (-13,1%)

                   (Hohe Finanzkraft im Referenzzeitraum)

 

 

Nach den Erfahrungen der vergangenen Haushaltsabschlüsse werden zwar (teilweise erhebliche) Beträge aufgrund von Mehrerträgen und nicht realisierten Teilen der Aufwandsansätze tatsächlich eingespart, gleichwohl ist mit einer hohen Wahrscheinlichkeit ein finanziell ausgeglichenes Ergebnis zu erzielen.

 

 

 

Ergänzende Hinweise:

 

Die Erträge und Aufwendungen des Ergebnishaushaltes orientieren sich zum größten Teil an den Ansätzen der Vorjahre, bzw. werden aufgrund der aktuellen Entwicklung, bzw. aufgrund der Mittelanmeldungen angepasst.

 

Eine Anhebung der Realsteuerhebesätze ist in dem Haushaltentwurf für 2012 nicht vorgesehen.

 

 


B: Finanzplan:

 

Die Investitionen sind im Detail im Investitionsplan ausgewiesen. Für das Haushaltsjahr 2012 sind keine Investitionen vorgesehen.

 

Stand der Liquidität per 12.12.2011 liegt bei rd. 5.700 EURO

 

Im Ergebnis erhöht sich die Liquidität der Gemeinde um 15.600 EUR.

 

 

 

FAZIT:

 

Kleinere Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen sind bereits im Zusammenhang mit der Kosteneinsparung auf den Weg gebracht worden. Es müssen gleichwohl einnahmeseitig weitere Anstrengungen vorgenommen werden, die Gemeinde wieder auf ein festes Liquiditätsfundament zu bringen, um den Handlungsspielraum mittelfristig sicherzustellen.

 

 

Ergänzender Hinweis zum Beratungs- / Beschlussverfahren:

 

Die dieser Vorlage beigefügten Unterlagen bestehen aus folgenden Entwürfen:

 

  1. der Haushaltssatzung,
  2. dem Ergebnis- und Finanzplan (Gesamtübersicht) und
  3. der Auflistung der Investitionsvorhaben 2012 mit Erläuterungen.