Beschlussempfehlung:
Die Gemeindevertretung beschließt nach Beratung des Planwerkes die in der Anlage beigefügte 1. Nachtragshaushaltssatzung 2011 sowie den 1. Nachtragshaushalt 2011 zu erlassen.
Sachdarstellung mit Begründung:
Die Gemeinde Wrixum stellt den 1. Nachtragshaushalt 2011
auf, weil aufgrund der Erhöhung des Investitionsvolumens, „Kauf eines
Grundstückes mit Wohnhaus“ der Erlass
einer Nachtrags-Haushaltssatzung für 2011 aufgrund der Vorschriften des § 95 b
GO zwingend erforderlich ist.
Für den Kauf dieses Grundstückes mit einem Wohnhaus plant die Gemeinde Wrixum einen Betrag von 370.000 €.
Laut der aktuellen Bodenrichtwerte liegt der Quadratmeter Preis bei 155,00 €. Das Grundstück hat eine Größe von ca. 800 m² . So kommt man für das Grundstück auf einen Betrag von 124.000 €. Dieser Betrag ist unter dem Konto 03110000 (Grund und Boden bei Wohnbauten) eingeplant.
Das Wohngebäude wird mit einem Betrag von 246.000 € unter dem Konto 03120000 (Gebäude, Aufbauten und Betriebsvorrichtungen bei Wohnbauten) eingeplant.
In dem Kaufpreis von 370.000 € sind 20.000 € Anschaffungsnebenkosten mit eingerechnet.
Die Abschreibungen werden auf eine Restlaufzeit von 30 Jahre berechnet und kommen so auf einen Wert von 8.200 €.
Der Kauf soll über ein Darlehen finanziert werden.
Anlagen:
- 1. Nachtragshaushaltssatzung –Verwaltungsentwurf-
- 1. Nachtragshaushaltsplan –Verwaltungsentwurf-