Betreff
Beratung und Beschlussfassung über den Erlass einer 1. Nachtragssatzung 2011 der Gemeinde Wrixum
Vorlage
Wri/000035
Art
Beschlussvorlage Wrixum

Beschlussempfehlung:

 

Die Gemeindevertretung beschließt nach Beratung des Planwerkes die in der Anlage beigefügte 1. Nachtragshaushaltssatzung 2011 sowie den 1. Nachtragshaushalt 2011 zu erlassen.

Sachdarstellung mit Begründung:

 

 

Die Gemeinde Wrixum stellt den 1. Nachtragshaushalt 2011 auf, weil aufgrund der Erhöhung des Investitionsvolumens, „Kauf eines Grundstückes mit Wohnhaus“  der Erlass einer Nachtrags-Haushaltssatzung für 2011 aufgrund der Vorschriften des § 95 b GO zwingend erforderlich ist.

 

Für den Kauf dieses Grundstückes mit einem Wohnhaus plant die Gemeinde Wrixum einen Betrag von 370.000 €.

Laut der aktuellen Bodenrichtwerte liegt der Quadratmeter Preis bei 155,00 €. Das Grundstück hat eine Größe von ca. 800 m² . So kommt man für das Grundstück auf einen Betrag von 124.000 €. Dieser Betrag ist unter dem Konto 03110000 (Grund und Boden bei Wohnbauten) eingeplant.

 

Das Wohngebäude wird mit einem Betrag von 246.000 € unter dem Konto 03120000 (Gebäude, Aufbauten und Betriebsvorrichtungen bei Wohnbauten) eingeplant.

 

In dem Kaufpreis von 370.000 € sind 20.000 € Anschaffungsnebenkosten mit eingerechnet.

 

Die Abschreibungen werden auf eine Restlaufzeit von 30 Jahre berechnet und kommen so auf einen Wert von 8.200 €.

 

Der Kauf soll über ein Darlehen finanziert werden.

 

Anlagen:

 

  1. 1. Nachtragshaushaltssatzung –Verwaltungsentwurf-
  2. 1. Nachtragshaushaltsplan –Verwaltungsentwurf-