Beschluss:
Der Amtsausschuss des Amtes Föhr-Amrum beschließt nach Beratung des Planwerkes die als Anlage beigefügte Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für 2012.
Sachdarstellung mit Begründung:
A: Ergebnisplan:
Der Haushaltsplan des Jahres 2012 schließt nach dem Verwaltungsentwurf im Ergebnishaushalt mit einem Fehlbetrag in Höhe von 243.500 (Vj. 324.600 EUR) ab.
Die Gemeinden in Schleswig-Holstein können auch in 2012 grds. mit finanziellen Zuwächse auf der Ertragsseite rechnen. Im Haushaltserlass des Innenministers vom September 2011 sind hier entsprechende Prognosen zum Wirtschaftswachstum und zur Entwicklung des Steueraufkommmens abgebildet.
Die Entwicklung gegenüber dem Vorjahr (in Prozent) stellt sich wie folgt dar:
|
2011 |
2012 |
2013 |
2014 |
2015 |
Gemeindeanteil an der Einkommensteuer |
915 Mio. EUR |
924 Mio. EUR |
+7 |
+5 |
+5 |
Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer |
95 Mio. EUR |
97 Mio. EUR |
+3 |
+2 |
+3 |
Familienlastenausgleich |
117
Mio. EUR |
92 Mio. EUR |
+5 |
+3 |
+3 |
Schlüsselzuweisungen (FAG Masse) |
1.068 Mio. EUR |
1.125,5 Mio. EUR |
+1 |
+15 |
+10 |
Durch örtliche Gegebenheiten kann jedoch auch von anderslautenden Ergebnissen ausgegangen werden (z.B. Gewerbesteuerrückgang durch individuelle Vorhaben).
Die Realität der Gemeinden des Amtes Föhr-Amrum stellt sich jedoch anders dar. Es zeichnet sich ab, dass für die Zukunft auf die Eigenfinanzierungskraft der Kommunen gesetzt wird. Indikator ist ein weiterer Anstieg der Nivilierungssätze.
Die Entwicklung gegenüber dem Vorjahr (in Prozent) stellt sich wie folgt dar:
|
2011 (EUR) |
2012 (EUR) |
Veränderung
(EUR) |
Veränderung
(%) |
Steuerkraftmesszahl |
7.539.777 |
8.592.535 |
+ 1.052.758 |
+ 14,0 |
Schlüsselzuweisungen |
956.892 |
804.768 |
- 152.124 |
- 15,9 |
Finanzkraft |
8.465.764 |
9.397.295 |
+ 931.531 |
+ 11,0 |
Die Amtsumlage 48,22 % (Vj. 49,23 %) bemisst sich nach der Finanzkraft der Amtsgemeinden und stellt sich wie folgt dar:
Gemeinde |
|
Amtsumlage 2011 |
Amtsumlage 2012 |
Mehrbelastung 2012 |
Verringerung 2012 |
|
|
|
|
|
|
Amt |
|
4.172.409 |
4.531.297 |
358.888 |
|
Alkersum |
|
153.874 |
179.803 |
25.929 |
|
Borgsum |
|
122.749 |
130.141 |
7.392 |
|
Dunsum |
|
21.899 |
23.865 |
1.966 |
|
Midlum |
|
130.337 |
136.889 |
6.552 |
|
Nieblum |
|
280.479 |
262.105 |
|
18.374 |
Oevenum |
|
164.094 |
175.648 |
11.554 |
|
Oldsum |
|
189.042 |
208.217 |
19.175 |
|
Süderende |
|
59.514 |
69.045 |
9.531 |
|
Utersum |
|
153.708 |
157.481 |
3.773 |
|
Witsum |
|
34.844 |
17.839 |
|
17.005 |
Wrixum |
|
234.709 |
252.080 |
17.371 |
|
Wyk auf Föhr |
|
1.667.350 |
1.935.449 |
268.099 |
|
Nebel |
|
402.387 |
410.228 |
7.841 |
|
Norddorf |
|
267.117 |
266.035 |
|
1.082 |
Wittdün |
|
290.306 |
306.472 |
16.166 |
|
Die Summe der ausgewiesenen jährlichen Abschreibungsbeträge abzüglich der Erträge aus der Auflösung von Sonderposten liegt bei 304.100 EUR. Bezogen auf das ausgewiesene Jahresergebnis wird der Werteverzehr des Anlagevermögens teilweise aus den Einnahmen des Amtes refinanziert bzw. erwirtschaftet. Folglich würden dem Amt für zukünftige Ersatzbeschaffungen entsprechende Rücklagen zur Verfügung stehen können.
Vorbehaltlich einer abschließenden Prüfung durch ein Beratungsunternehmen wird der überschießende Aufwand aus Abschreibungen ausgewiesen. Es wird an dieser Stelle zu prüfen sein, da die Investitionen grds. aus „Zuwendungen / Umlage“ seitens der Gemeinden finanzieren werden, ein entsprechender Sonderposten ausgewiesen werden muss. Dieser Sonderposten würde dann entsprechend ertragswirksam aufzulösen sein. Per Saldo verhalten sich dann Abschreibungen und Erträge aus Sonderposten ergebnisneutral.
Im Vergleich zum Vorjahr stellt sich der Ergebnishaushalt um 81.100 EURO besser dar. Folgende erhebliche Veränderungen im Vorjahresvergleich sind zu benennen
(Vorzeichen sind ergebnisorientiert dargestellt):
|
2012 (in
EUR) |
Anmerkung |
41821000 Allgemeine Amtsumlage |
+ 364.800 |
Höhere
Finanzkraft der Gemeinden und Anpassung an den Finanzbedarf incl.
Kapitaldienst. Umlage reicht jedoch noch nicht aus (siehe Finanzplan Zeile
42) |
44800000 Erträge aus Kostenerstattungen, Kostenumlagen Bund |
- 40.000 |
Erstattungen
SGB II und SGB XII in Relation zu den Personalentwicklungen angepasst. |
52310000 Mieten, Pachten, Erbbauzins |
- 58.800 |
Mehraufwand
aufgrund Ausweisänderung (alt: 54220000) |
52410900 Sonstige Bewirtschaftungskosten |
- 59.200 |
Mehraufwand
aufgrund Ausweisänderung (alt:. 54410200) |
53740000 Allgemeine Umlagen Zweckverband |
+ 625.000 |
Minderaufwand
aufgrund Ausweisänderung (neu: 54520000) |
53750000 Allgemeine Umlagen verbundener Unternehmen, Beteiligungen, Sondervermögen |
+ 18.000 |
Minderaufwand
aufgrund Ausweisänderung (neu: 54530000) |
54220000 Inanspruchnahme von Rechten und Diensten - Leasing |
+ 57.800 |
Minderaufwand
aufgrund Ausweisänderung (neu: 52310000) |
54310000 Geschäftsaufwendungen |
- 209.500 |
Darin
195.000 EUR Mehraufwand für Eröffnungsbilanz- und Jahresabschlussarbeiten |
54410200 Versicherungsbeiträge / Schadensfälle |
+ 52.400 |
Minderaufwand
aufgrund Ausweisänderung (neu: 52410900) |
54520000 Erstattung von Aufwendungen von Dritten aus lfd. Verw. Tätigkeit Gemeinden (GV) |
- 485.300 |
Mehraufwand
aufgrund Ausweisänderung (alt:. 53740000) (Insbes. Prod. 111007 und 111010) |
54530000 Erstattung von Aufwendungen von Dritten aus lfd. Verw. Tätigkeit Zweckverbände |
- 27.000 |
Mehraufwand
aufgrund Ausweisänderung (alt:. 53750000) |
54980000 Aufwendungen aus der Zuführung zu Sonderposten |
- 106.600 |
Erstmalige
Zuführung zur Gebührenausgleichsrücklage (SoPo) wg. Gebührenüberschüsse
Sondervermögen |
Finanzergebnis (Zeilen 19 und 20) |
- 28.800 |
Neukalkulation
Zinserträge und -aufwendungen |
Nach den Erfahrungen der vergangenen Haushaltsabschlüsse werden (teilweise erhebliche) Beträge aufgrund von Mehrerträgen und nicht realisierten Teilen der Aufwandsansätze tatsächlich eingespart. Es ist jedoch mit hoher Wahrscheinlichkeit kein finanziell ausgeglichenes Ergebnis zu erzielen, zumal die derzeit geplante Amtsumlage bezogen auf den Finanzplan um rd. 280.000 EUR zu niedrig angesetzt ist.
Die Produktbereiche 21 Schulträgeraufgaben und 24 Sonstige Schulträgeraufgaben, Schülerbeförderung belasten den Amtshaushalt im Ergebnis mit 1.939.600 EUR.
Der auch für 2012 eingeplante Kassenkredit i.H.v. 1.100.000 EUR soll insbesondere zur flexiblen Bauzwischenfinanzierung zum tragen kommen.
Ergänzende Hinweise:
Die Erträge und Aufwendungen
des Ergebnishaushaltes orientieren sich zum größten Teil an den Ansätzen der
Vorjahre, bzw. werden aufgrund der aktuellen Entwicklung, bzw. aufgrund der
Mittelanmeldungen angepasst.
B: Finanzplan:
Die Investitionen sind im Detail im Investitionsplan mit einem Gesamtvolumen von 4.533.400 EUR ausgewiesen. Die größten, durch Kredite finanzierte Investitionen von insgesamt 4.220.000 EUR sind nachfolgend aufgeführt:
Produkt |
Sachkonto |
Bezeichnung |
Betrag in EUR |
Laufzeit in
Jahre |
122002 |
03420000 |
Neubau Obdachlosenunterkunft „Ziegeleiweg“ |
500.000 |
20 |
211002 |
03320000 |
Umbau Schulhof Rüm-Hart-Schule |
100.000 |
30 |
218101 |
03320000 |
Eilun Feer Skuul 3. Bauabschnitt |
450.000 |
30 |
111004 |
08000000 |
IT-Infrastruktur |
170.000 |
7 |
216001 |
09000000 |
Neubau Schule Amrum |
3.000.000 |
30 |
Die Liquidität des Amtes Föhr-Amrum beläuft sich zum 31.12.2011 auf ca. 1 Mio. EUR. Hierin enthalten ist eine sog. Fusionsrücklage (ca. 100 TEUR) und Rücklagen für Sonderrechnungen (geschätzt über 1,5 Mio.) (Produkt 538100 Abwasserbeseitigung Föhr-Ost), die grds. nicht zur Liquiditätssicherung des Amtes herangezogen werden sollen. Der genaue Liquiditätsstand lässt sich erst mit Vorlage der Jahresrechnungen exakt beziffern.
In dem Finanzplan (Zeile 42) ist eine Änderung des Bestandes an eigenen Finanzmitteln i.H.v. – 345.800 EUR ausgewiesen. Die nicht durch Kredit finanzierten Investitionen belaufen sich auf insgesamt 313.400 EUR.
FAZIT:
Die Tilgungen und Verluste aus der Ergebnisrechnung dürfen NICHT kreditfinanziert werden. Es zeichnet sich ab, dass der Liquiditätsbedarf insbesondere für den Kapitaldienst der Darlehen in 2012 nach den derzeitigen Planungen aus eigenen Mitteln des Amtes nicht mehr zu leisten ist. Es ist festzuhalten, dass sich das Amt zur Bestreitung der Ausgaben vor allem an den Liqiuiditätsreserven des Abwasserbereiches bedienen muss.
Ergänzender Hinweis zum Beratungs- /
Beschlussverfahren:
Die dieser Vorlage beigefügten Unterlagen bestehen aus folgenden
Entwürfen:
- der Haushaltssatzung,
- dem Ergebnis- und Finanzplan (als Gesamtpläne),
- den Teilergebnishaushalten (komplett) und
- der Auflistung der Investitionsvorhaben mit
Erläuterungen.
Die Beratung der Teilergebnispläne im HFA / Amtsausschuss
erfolgt mittels Visualisierung per Beamer.
Nach Verabschiedung der Haushaltssatzung / des Haushaltsplanes im
Amtsausschuss erhält anschließend jedes Ausschussmitglied den Gesamthaushalt
einschließlich aller Anlagen nach Ausarbeitung in gedruckter Form übersandt.