Beschluss:

 

Der Amtsausschuss des Amtes Föhr-Amrum beschließt nach Beratung des Planwerkes die als Anlage beigefügte Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für 2012.

Sachdarstellung mit Begründung:

 

 

A: Ergebnisplan:

 

 

Der Haushaltsplan des Jahres 2012 schließt nach dem Verwaltungsentwurf im Ergebnishaushalt mit einem Fehlbetrag in Höhe von 243.500 (Vj. 324.600 EUR) ab.

 

Die Gemeinden in Schleswig-Holstein können auch in 2012 grds. mit finanziellen Zuwächse auf der Ertragsseite rechnen. Im Haushaltserlass des Innenministers vom September 2011 sind hier entsprechende Prognosen zum Wirtschaftswachstum und zur Entwicklung des Steueraufkommmens abgebildet.

 

Die Entwicklung gegenüber dem Vorjahr (in Prozent) stellt sich wie folgt dar:

 

2011

2012

2013

2014

2015

Gemeindeanteil an der Einkommensteuer

915 Mio. EUR

924 Mio. EUR

+7

+5

+5

Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer

95 Mio. EUR

97 Mio. EUR

+3

+2

+3

Familienlastenausgleich

117 Mio. EUR

92 Mio. EUR

+5

+3

+3

Schlüsselzuweisungen (FAG Masse)

1.068 Mio. EUR

1.125,5 Mio. EUR

+1

+15

+10

 

Durch örtliche Gegebenheiten kann jedoch auch von anderslautenden Ergebnissen ausgegangen werden (z.B. Gewerbesteuerrückgang durch individuelle Vorhaben).

 

 

 

Die Realität der Gemeinden des Amtes Föhr-Amrum stellt sich jedoch anders dar. Es zeichnet sich ab, dass für die Zukunft auf die Eigenfinanzierungskraft der Kommunen gesetzt wird. Indikator ist ein weiterer Anstieg der Nivilierungssätze.

 

Die Entwicklung gegenüber dem Vorjahr (in Prozent) stellt sich wie folgt dar:

 

2011

(EUR)

2012

(EUR)

Veränderung (EUR)

Veränderung (%)

Steuerkraftmesszahl

7.539.777

8.592.535

+ 1.052.758

+ 14,0

Schlüsselzuweisungen

956.892

804.768

- 152.124

- 15,9

Finanzkraft

8.465.764

9.397.295

+ 931.531

+ 11,0

 

 

 

Die Amtsumlage 48,22 % (Vj. 49,23 %) bemisst sich nach der Finanzkraft der Amtsgemeinden und stellt sich wie folgt dar:

 

Gemeinde

 

Amtsumlage 2011

Amtsumlage 2012

Mehrbelastung 2012

Verringerung 2012

 

 

 

 

 

 

Amt

 

4.172.409

4.531.297

358.888

 

Alkersum

 

153.874

179.803

25.929

 

Borgsum

 

122.749

130.141

7.392

 

Dunsum

 

21.899

23.865

1.966

 

Midlum

 

130.337

136.889

6.552

 

Nieblum

 

280.479

262.105

 

18.374

Oevenum

 

164.094

175.648

11.554

 

Oldsum

 

189.042

208.217

19.175

 

Süderende

 

59.514

69.045

9.531

 

Utersum

 

153.708

157.481

3.773

 

Witsum

 

34.844

17.839

 

17.005

Wrixum

 

234.709

252.080

17.371

 

Wyk auf Föhr

 

1.667.350

1.935.449

268.099

 

Nebel

 

402.387

410.228

7.841

 

Norddorf

 

267.117

266.035

 

1.082

Wittdün

 

290.306

306.472

16.166

 

 

 

 

Die Summe der ausgewiesenen jährlichen Abschreibungsbeträge abzüglich der Erträge aus der Auflösung von Sonderposten liegt bei 304.100 EUR. Bezogen auf das ausgewiesene Jahresergebnis wird der Werteverzehr des Anlagevermögens teilweise aus den Einnahmen des Amtes refinanziert bzw. erwirtschaftet. Folglich würden dem Amt für zukünftige Ersatzbeschaffungen entsprechende Rücklagen zur Verfügung stehen können.

 

Vorbehaltlich einer abschließenden Prüfung durch ein Beratungsunternehmen wird der überschießende Aufwand aus Abschreibungen ausgewiesen. Es wird an dieser Stelle zu prüfen sein, da die Investitionen grds. aus „Zuwendungen / Umlage“ seitens der Gemeinden finanzieren werden, ein entsprechender Sonderposten ausgewiesen werden muss. Dieser Sonderposten würde dann entsprechend ertragswirksam aufzulösen sein. Per Saldo verhalten sich dann Abschreibungen und Erträge aus Sonderposten ergebnisneutral.

 

 

Im Vergleich zum Vorjahr stellt sich der Ergebnishaushalt um 81.100 EURO besser dar. Folgende erhebliche Veränderungen im Vorjahresvergleich sind zu benennen

(Vorzeichen sind ergebnisorientiert dargestellt):

 

 

2012

(in EUR)

Anmerkung

41821000 Allgemeine Amtsumlage

+ 364.800

Höhere Finanzkraft der Gemeinden und Anpassung an den Finanzbedarf incl. Kapitaldienst. Umlage reicht jedoch noch nicht aus (siehe Finanzplan Zeile 42)

44800000 Erträge aus Kostenerstattungen, Kostenumlagen Bund

- 40.000

Erstattungen SGB II und SGB XII in Relation zu den Personalentwicklungen angepasst.

52310000 Mieten, Pachten, Erbbauzins

- 58.800

Mehraufwand aufgrund Ausweisänderung (alt: 54220000)

52410900 Sonstige Bewirtschaftungskosten

- 59.200

Mehraufwand aufgrund Ausweisänderung (alt:. 54410200)

53740000 Allgemeine Umlagen Zweckverband

+ 625.000

Minderaufwand aufgrund Ausweisänderung (neu: 54520000)

53750000 Allgemeine Umlagen verbundener Unternehmen, Beteiligungen, Sondervermögen

+ 18.000

Minderaufwand aufgrund Ausweisänderung (neu: 54530000)

54220000 Inanspruchnahme von Rechten und Diensten - Leasing

+ 57.800

Minderaufwand aufgrund Ausweisänderung (neu: 52310000)

54310000 Geschäftsaufwendungen

- 209.500

Darin 195.000 EUR Mehraufwand für Eröffnungsbilanz- und Jahresabschlussarbeiten

54410200 Versicherungsbeiträge / Schadensfälle

+ 52.400

Minderaufwand aufgrund Ausweisänderung (neu: 52410900)

54520000 Erstattung von Aufwendungen von Dritten aus lfd. Verw. Tätigkeit Gemeinden (GV)

- 485.300

Mehraufwand aufgrund Ausweisänderung (alt:. 53740000) (Insbes. Prod. 111007 und 111010)

54530000 Erstattung von Aufwendungen von Dritten aus lfd. Verw. Tätigkeit Zweckverbände

- 27.000

Mehraufwand aufgrund Ausweisänderung (alt:. 53750000)

54980000 Aufwendungen aus der Zuführung zu Sonderposten

- 106.600

Erstmalige Zuführung zur Gebührenausgleichsrücklage (SoPo) wg. Gebührenüberschüsse Sondervermögen

Finanzergebnis (Zeilen 19 und 20)

- 28.800

Neukalkulation Zinserträge und  -aufwendungen

 

 

Nach den Erfahrungen der vergangenen Haushaltsabschlüsse werden (teilweise erhebliche) Beträge aufgrund von Mehrerträgen und nicht realisierten Teilen der Aufwandsansätze tatsächlich eingespart. Es ist jedoch mit hoher Wahrscheinlichkeit kein finanziell ausgeglichenes Ergebnis zu erzielen, zumal die derzeit geplante Amtsumlage bezogen auf den Finanzplan um rd. 280.000 EUR zu niedrig angesetzt ist.

 

 

Die Produktbereiche 21 Schulträgeraufgaben und 24 Sonstige Schulträgeraufgaben, Schülerbeförderung belasten den Amtshaushalt im Ergebnis mit 1.939.600 EUR.

 

Der auch für 2012 eingeplante Kassenkredit i.H.v. 1.100.000 EUR soll insbesondere zur flexiblen Bauzwischenfinanzierung zum tragen kommen.

 

 

 

Ergänzende Hinweise:

 

Die Erträge und Aufwendungen des Ergebnishaushaltes orientieren sich zum größten Teil an den Ansätzen der Vorjahre, bzw. werden aufgrund der aktuellen Entwicklung, bzw. aufgrund der Mittelanmeldungen angepasst.

 

 

 


B: Finanzplan:

 

 

Die Investitionen sind im Detail im Investitionsplan mit einem Gesamtvolumen von 4.533.400 EUR ausgewiesen. Die größten, durch Kredite finanzierte Investitionen von insgesamt 4.220.000 EUR sind nachfolgend aufgeführt:

 

Produkt

Sachkonto

Bezeichnung

Betrag in EUR

Laufzeit in Jahre

122002

03420000

Neubau Obdachlosenunterkunft „Ziegeleiweg“

500.000

20

211002

03320000

Umbau Schulhof Rüm-Hart-Schule

100.000

30

218101

03320000

Eilun Feer Skuul 3. Bauabschnitt

450.000

30

111004

08000000

IT-Infrastruktur

170.000

7

216001

09000000

Neubau Schule Amrum

3.000.000

30

 

 

Die Liquidität des Amtes Föhr-Amrum beläuft sich zum 31.12.2011 auf ca. 1 Mio. EUR. Hierin enthalten ist eine sog. Fusionsrücklage (ca. 100 TEUR) und Rücklagen für Sonderrechnungen (geschätzt über 1,5 Mio.) (Produkt 538100 Abwasserbeseitigung Föhr-Ost), die grds. nicht zur Liquiditätssicherung des Amtes herangezogen werden sollen. Der genaue Liquiditätsstand lässt sich erst mit Vorlage der Jahresrechnungen exakt beziffern.

 

In dem Finanzplan (Zeile 42) ist eine Änderung des Bestandes an eigenen Finanzmitteln i.H.v. – 345.800 EUR ausgewiesen. Die nicht durch Kredit finanzierten Investitionen belaufen sich auf insgesamt 313.400 EUR.

 

 

 

FAZIT:

 

Die Tilgungen und Verluste aus der Ergebnisrechnung dürfen NICHT kreditfinanziert werden. Es zeichnet sich ab, dass der Liquiditätsbedarf insbesondere für den Kapitaldienst der Darlehen in 2012 nach den derzeitigen Planungen aus eigenen Mitteln des Amtes nicht mehr zu leisten ist. Es ist festzuhalten, dass sich das Amt zur Bestreitung der Ausgaben vor allem an den Liqiuiditätsreserven des Abwasserbereiches bedienen muss.

 

 

 

Ergänzender Hinweis zum Beratungs- / Beschlussverfahren:

 

 

Die dieser Vorlage beigefügten Unterlagen bestehen aus folgenden Entwürfen:

 

  1. der Haushaltssatzung,
  2. dem Ergebnis- und Finanzplan (als Gesamtpläne),
  3. den Teilergebnishaushalten (komplett) und
  4. der Auflistung der Investitionsvorhaben mit Erläuterungen.

 

Die Beratung der Teilergebnispläne im HFA / Amtsausschuss erfolgt mittels Visualisierung per Beamer.

 

Nach Verabschiedung der Haushaltssatzung / des Haushaltsplanes im Amtsausschuss erhält anschließend jedes Ausschussmitglied den Gesamthaushalt einschließlich aller Anlagen nach Ausarbeitung in gedruckter Form übersandt.