Betreff
1. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Oldsum für das Gebiet südlich der Kreisstraße K 129, zwischen der Gemeindestraße Rakmersstigh und dem Vorfluter Miremsskoot a) Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen b) Beschluss der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes
Vorlage
Old/000032/1
Art
Beschlussvorlage Oldsum
Referenzvorlage

Beschlussempfehlung:

 

Zu a) Behandlung der eingegangenen Eingaben und Stellungnahmen

 

1.    Die während der erneuten öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 1. Änderung des Flächennutzungsplans abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung geprüft. Die Stellungnahmen werden gemäß Anlage zur Vorlage berücksichtigt / teilweise berücksichtigt / nicht berücksichtigt.

 

2.    Die Amtsdirektorin wird beauftragt, die Träger öffentlicher Belange sowie die Privatpersonen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

Zu b) Beschluss der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes

 

3.    Die Gemeindevertretung beschließt die 1. Änderung des Flächennutzungsplans.

 

4.    Die Begründung wird gebilligt.

 

5.    Die Amtsdirektorin wird beauftragt, die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

Sachdarstellung mit Begründung

 

Die Gemeinde Oldsum hat am 07.09.2011 den geänderten Entwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplans mit Begründung beschlossen und erneut zur Auslegung bestimmt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden am 15.09.2011 zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.

 

Im Rahmen der Auslegung vom 19.09.2011 bis zum 21.10.2011 und der Trägerbeteiligung wurden Anregungen und Hinweise vorgebracht, welche gemäß Anlage zur Vorlage berücksichtigt / teilweise berücksichtigt / nicht berücksichtigt wurden.