Betreff
1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 der Gemeinde Oldsum für den Bereich westlich der Gemeindestraße Bob-Taftems-Wai (heute Rakmersstigh) und östlich des Vorfluters Miremsskoot a) Bestätigung des Satzungsbeschlusses
Vorlage
Old/000037
Art
Beschlussvorlage Oldsum

Beschlussempfehlung:

 

zu a) Bestätigung des Satzungsbeschlusses

 

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Oldsum bestätigt hiermit den am 25.10.2006 gefassten Satzungsbeschluss über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 der Gemeinde Oldsum für den Bereich westlich der Gemeindestraße Bob-Taftems-Wai (heute Rakmersstigh) und östlich des Vorfluters Miremsskoot.

 

  1. Der Beschluss der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 durch die Gemeindevertretung ist gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo die Planänderung mit Begründung während der Dienststunden von allen Interessierten eingesehen werden kann und über den Inhalt Auskunft zu erhalten ist.

 

 

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Oldsum hat am 25.10.2006 die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 für den Bereich westlich der Gemeindestraße Bob-Taftems-Wai (heute Rakmersstigh) und östlich des Vorfluters Miremsskoot als Satzung beschlossen. Anschließend konnte diese jedoch nicht in Kraft gesetzt werden, da die parallel durchgeführte 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Oldsum nicht genehmigt wurde.

 

Das Verfahren zur 1. Änderung des Flächennutzungsplanes wurde ab dem Entwurfs- und Auslegungsbeschluss erneut durchgeführt und soll nun zur Genehmigung eingereicht werden. Anschließend soll die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 in Kraft gesetzt werden.

 

Da die Planungsziele der Gemeinde in Bezug auf die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 unverändert weiter gelten, soll hierzu der Satzungsbeschluss vom 25.10.2006 bestätigt werden, so dass das Verfahren zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 ohne weitere Änderungen abgeschlossen werden kann.