Beschlussempfehlung:
Für den Schiedsamtsbezirk Föhr-Land wird für die Dauer von fünf Jahren
Herr ..... zum Schiedsmann
und
Herr ... zum stellvertretenden Schiedsmann
gewählt.
Sachdarstellung mit Begründung:
Die Amtszeiten des gewählten Schiedsmannes des Schiedsamtsbezirks Föhr-Land Magnus Pedersen und seines Stellvertreters Christfried Godbersen sind am 24.10.2011 abgelaufen. Die Aufgabenerfüllung im Schiedsamtsbezirk Föhr-Land erfolgte bislang ohne Beanstandungen. Beide Amtsinhaber stellen sich zur Wiederwahl.
Gemäß § 3 Abs. 2 der Schiedsordnung für das Land Schleswig-Holstein wurden die beiden Ehrenämter zusätzlich mittels öffentlicher Bekanntmachung vom 02.09.2011 im Insel-Boten ausgeschrieben. Aufgrund dieser Ausschreibung haben sich fristgerecht
Herr Dieter Paape, Oevenum
und
Herr Harold Reglin, Nieblum
beworben. Beide Bewerber erfüllen die Eignung für das Schiedsamt gemäß § 2 der Schiedsordnung.
Gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 2 der Schiedsordnung hat der Amtsausschuss die Wahl der Schiedsleute und deren Stellvertreter vorzunehmen. Für eine Schiedsfrau oder einen Schiedsmann wird nur eine Stellvertretung gewählt (§ 11 Abs. 1 der Schiedsordnung). Nach der Wahl durch den Amtsausschuss erfolgt die Bestätigung und die Vereidigung der Gewählten durch das zuständige Amtsgericht Niebüll.