Betreff
2. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Süderende
Vorlage
Süd/000026
Art
Beschlussvorlage Süderende

Beschlussempfehlung:

 

Die vorliegende 2. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Süderende wird beschlossen.

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Die Gemeinde Süderende plant eine Anhebung des Steuersatzes in der Zweitwohnungssteuer.

 

 

Das Zweitwohnungssteueraufkommen aus der Vorauszahlung  für das laufende Jahr (2011) beträgt zur Zeit ca. 22.300 €. Bei einer Erhöhung des Steuersatzes von derzeit 10 v.H. auf 12 v.H. des Berechnungsmaßstabes dürfte sich das Aufkommen auf ca. 26.800 € erhöhen. Für den einzelnen Steuerpflichtigen ergibt sich dadurch eine Mehrbelastung in Höhe von 20 v.H.

 

Mit dem neuen Steuersatz von 12 v.H. liegt Süderende dann im obersten Bereich der Zweitwohnungssteuer erhebenden Gemeinden in Schleswig-Holstein.

 

 

Anlagen:

 

Entwurf der 2. Nachtragssatzung.